Verfassungsgerichtsurteil: Taschengeld sofort erhöhen – Essenspakete abschaffen

Pressemitteilung der GAL

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz könnte schon am Donnerstag den Stadtrat in seiner Vollsitzung beschäftigen. Da die Sommerpause bevorsteht, sofortiges Handeln nach Ansicht der GAL aber notwendig ist, hat GAL-Stadträtin Kiki Laaser einen Dringlichkeitsantrag gestellt, in dem es um die konkreten Konsequenzen für Bamberg geht.

Bekanntlich hat das Gericht festgestellt, dass die bisherige Praxis zur Versorgung von AsylbewerberInnen verfassungswidrig ist und diese künftig Hartz-IV-BezieherInnen gleichzustellen sind. Aber nicht nur das – das Gericht hat überdies eine Übergangsregelung festgelegt, wonach nicht erst der Gesetzgeber mit einer Gesetzesänderung beauftragt wird, sondern das Urteil sofort umzusetzen ist. „Das heißt, die Sätze steigen sofort“, sagt Kiki Laaser und begründet damit die Dringlichkeit ihres Antrags.

Insbesondere soll laut den Verfassungsrichtern das Taschengeld, das Flüchtlinge derzeit in Höhe von 40,90 Euro monatlich erhalten, auf 130 Euro erhöht werden – dies sogar rückwirkend bis Jahresanfang 2012. Die GAL fordert deshalb vom Stadtrat, der Verwaltung einen klaren Auftrag zu erteilen – nämlich eine Auszahlung des höheren Taschengelds ab 1. August 2012, mit der Möglichkeit einen Antrag auf rückwirkende Zahlung zu stellen.

In einem zweiten Punkt will Kiki Laaser die Versorgungspakete für AsylbewerberInnen abschaffen, die seit langem scharf kritisiert werden. Sie enthalten Lebensmittel und Hygieneartikel, für die kaum Auswahl besteht und deren Qualität oft zu wünschen übrig lässt. Sie fordert, dass auf eine Barauszahlung umgestellt wird. „Das Urteil hat klar formuliert, dass Flüchtlinge keine HilfeempfängerInnen zweiter Klasse sind. Diese bevormundende Form der Alimentation ist überholt und muss schleunigst beendet werden. In fast allen anderen Bundesländern ist das längst geschehen.“