Stimmkreisreform: Mündliche Anhörung vor dem Verfassungsgerichtshof

Pressemitteilung der oberfränkischen Grünen

Oberfranken / München. Zufrieden zeigt man sich in Reihen der Grünen aus Oberfranken, die gegen die Stimmkreisreform Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten, mit dem Verlauf der mündlichen Anhörung dazu in München. Am gestrigen Montag hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof unter Leitung von Präsident Karl Huber die Standpunkte der Kläger sowie des Landtages und der Staatsregierung gehört.

„Wir haben den Eindruck, dass unsere Argumente die neun Verfassungsrichter durchaus nachdenklich gemacht haben,“ sagte nach der Verhandlung der Initiator der Klage und Bamberger Kreisvorsitzende der Grünen Andreas Lösche, der gemeinsam mit den Bayreuther Rechtsanwälten Ortwin und Gert Lowack nach München gereist war. Als Bezirksvorsitzender der oberfränkischen Grünen betreut Gert Lowack auch juristisch die Klage der grünen Bezirks- und Kreisvorstände. Aus Sicht der Grünen konnten die Vertreter der Staatsregierung und des Landtages keine stichhaltigen Begründungen vortragen. Wir sehen uns in unserer Position nach dieser Anhörung gestärkt.

So habe der Vertreter der Staatsregierung letztlich bestätigen müssen, dass theoretisch eine der kleinen Parteien ohne ein oberfränkisches Mandat auskommen müsse, weil in bestimmten Fällen die 5%-Sperrklausel faktisch angehoben werden könne. Diese Wahrscheinlichkeit sei zwar gering, aber nicht gänzlich unwahrscheinlich und damit nicht vernachlässigbar.

Was die Größe und den Zuschnitt des neuen Stimmkreises Wunsiedel-Kulmbach anbelange, so sei hier keinerlei Verbesserung erreicht worden. Aus einem um 25% zu kleinen habe man nun einen um fast 25% zu großen Stimmkreis geschaffen. Die essentiellen Forderungen des Wahlgesetzes hinsichtlich Wahl- und Deckungsgleichheit seien einer vermeintlichen Stimmkreiskontinuität geopfert worden, zu der man auch noch einen Korridor durch den Landkreis Bayreuth brauche, um die beiden Landkreise überhaupt miteinander verbinden zu können. Ein solcher, drei Landkreise umfassender, Stimmkreis sei bei Landtagswahlen in Bayern einmalig und nicht mit der Verfassung zu vereinbaren. Hätte man anstatt der deutschen Gesamtbevölkerung die tatsächlich Wahlberechtigten zur Bemessungsgrundlage gemacht, hätte momentan noch gar kein Handlungsbedarf bestanden, da die Bevölkerung in den beiden betroffenen Landkreisen relativ alt sei. Eine Argumentationsweise, die auch die beiden ebenfalls klagenden Landkreise Kulmbach und Wunsiedel ins Feld führten. Alternativen einer Stimmkreiseinteilung seien überhaupt nicht ernsthaft geprüft worden.

Anstatt im Hauruckverfahren die Stimmkreisreform durchs Parlament zu jagen, wäre es besser gewesen, in Ruhe und mit Rücksicht auf oberfränkische Befindlichkeiten dieses Thema anzugehen. Die Grünen hoffen, dass das Gericht den Entscheidungsspielraum von Regierung und Parlament in solchen Fragen deutlich einschränke, denn das Beispiel zeigt, dass der Willkür bislang kaum ein Riegel vorgeschoben ist. Am 4. Oktober will das Verfassungsgericht seine Entscheidung verkünden.