Event oder ein ganz normales Straßenfest?

Redaktion

PublicViewing am Maxplatz

Immer häufiger dienen die Plätze in der Bamberger Fußgängerzone für Massenveranstaltungen. Organisator ist meist der Stadtmarketingverein. Die Nutzung innerstädtischer Plätze und Räume für gemeinsame Freizeitgestaltung der Bürger ist natürlich grundsätzlich eine feine Sache. Könnten solche Veranstaltungen doch ein positives Gefühl für Bamberg hervorrufen.

Doch die Realität besteht aus Lärm und Ausgrenzung der Bürger durch Absperrungen mit innerstädtischen „Zollstationen“ und Kontrollmaßnahmen privater „Sicherheitsdienste“ – und vor allem auch Verdrängung des innerstädtischen Lebens. Die Feststellung des Oberbürgermeisters bei der Mitgliederversammlung des Stadtmarketingvereins am 17.11.2011: „Die Lebensqualität ebenso wie die Besucherfrequenz, die Wirtschaftskraft und das Kulturleben wurden nachhaltig gesteigert“ zeichnet nicht unbedingt ein richtiges Bild. Von Lebensqualität kann nicht gesprochen werden, wenn z.B. Anwohnern der Zugang zur eigenen Wohnung versagt wird oder ein sonntäglicher Schaufensterbummel gerade in der Fußgängerzone jäh unterbrochen wird und der Gemüsemarkt als Versorger der Bamberger Bevölkerung vom Grünen Markt verdrängt wird. Vor allem der Gemüsemarkt dient der Stärkung der heimischen Wirtschaft. Und die Marktleute zahlen Standgebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes.

Grüner Markt

Bekommt das Stadtmarketing den öffentlichen Raum für umsonst?

Einher geht dies alles mit einer Geheimniskrämerei von Seiten der Stadtverwaltung. Auf unsere Anfrage bezüglich der Gebühren für das PublicViewing erhielten wir nur ausweichende Antworten aus der Pressestelle: „für die Frage der Gebühren für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes wird in der Marktgebührensatzung nicht zwischen Maxplatz und Grüner Markt unterschieden.
Veranstaltungen auf öffentlichem Grund unterliegen nicht der Marktgebührensatzung, sondern der „Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg (Sondernutzungssatzung)“. Unter der Nr. 18. werden dort auch „Straßenfeste/Bürgerfeste etc.“ aufgeführt. Über die Höhe von Sondernutzungsgebühren auf öffentlichem Grund für konkrete Veranstaltungen dürfen wir Ihnen aber aufgrund des Steuer- und Abgabengeheimnisses leider keine Auskünfte geben.“

Ausschnitt aus der Sondernutzungssatzung:

§6 Begriffsbestimmungen

(1) Straßenfeste fallen unter die Befreiungsregel nach Pos. Nr. 18 des Gebühren- verzeichnisses, wenn

  • mindestens 10 Gewerbetreibende teilnehmen und
  • die Veranstaltung auf Straßen der Kategorie I oder II stattfindet sowie
  • von einer Werbegemeinschaft oder einer anderen offiziellen Stelle, z. B. dem Stadtmarketingverein, durchgeführt werden.

(2) Bürgerfeste sind nichtkommerzielle Veranstaltungen mehrerer Bürgerinnen oder Bürger der Stadt Bamberg, mit dem Ziel der Stärkung der Ortsteilkultur.

(3) Kommerzielle Eventveranstaltungen sind sportliche oder kulturelle Großveranstaltungen, die nichtgemeinnützige Ziele verfolgen und auch nicht unter die Begriffe Straßen- oder Bürgerfest fallen.

(4) Saison ist der Zeitraum, innerhalb dessen regelmäßig eine Sommerbewirtung stattfindet. Sie beginnt frühestens am 15. März und endet spätestens am 15. Oktober des jeweiligen Jahres.

Straßenfest oder Event?

Somit ist auch nicht klar, wie das PublicViewing eingestuft wird: als Straßenfest oder als Event? Wird es als Event eingestuft, müsste der Veranstalter laut des Gebührenverzeichnisses 2.500 € pro Tag zahlen, aber das tut er nicht. Oder ist das PublicViewing ein „Straßenfest“, dann wären die Veranstalter von Gebühren befreit. Laut Mitteilung der Pressestelle der Stadt Bamberg vom 13.6.2012 zahlen die Veranstalter insgesamt einen dreistelligen (!) Betrag. „… Bei der Festsetzung der Kosten des Bescheids wurde berücksichtigt, dass die Erlaubnis für mehrere Übertragungen erteilt wurde und umfangreiche Vorbesprechungen und -arbeiten notwendig waren. Die Kosten wurden entsprechend in angemessener (dreistelliger) Höhe festgesetzt. Darüber, welche weiteren Kosten dem Veranstalter in diesem Zusammenhang entstehen, kann die Stadt Bamberg keine Aussagen treffen.“)

Dienen Veranstaltungen, wie das PublicViewing, tatsächlich der Stärkung der heimischen Wirtschaft? Gerade die Gastwirtschaften dürften eher weniger verdienen, waren es doch in Vor-PublicViewing-Zeiten gerade die Kneipen, die öffentliches Fernsehen ermöglichten. Diesen wird durch diese Großveranstaltungen Gäste und Einnahmen entzogen.