Gemüsehandel ist keine Zauberei: Bamberger Stadtrecht und Marktsatzung

Redaktion

Zugegeben – der nun folgende Artikel liest sich zäh.

Eine Kombination der unerfreulichsten Art aus Beamten- und Juristendeutsch. Doch es erschien uns wichtig, der Sache mit den Gemüsehändlern noch mal genauer auf den Grund zu gehen, nachdem wir bereits mehrfach berichtet haben: im April mit dem Titel Wir ernten derzeit die Früchte …, so Klaus Stieringer, der Geschäftsführer des Vereins Stadtmarketing und Ende Mai Stadtmarketing zaubert ! … und weg ist das Gemüse.

Die Marktgebührensatzung der Stadt Bamberg regelt die Gebühren für die Benutzung des öffentlichen Raumes für die Marktbeschicker, denn für die Benutzung der Einrichtungen der Stadt Bamberg, die den Märkten dienen, werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Einrichtungen sind dafür bestimmte Grundstücksflächen und alle sonstigen, dem Marktbetrieb dienenden Anlagen, wie der Zugang zu elektrischen Anschlüssen.

Maßgeblich ist hier ein Gebührenrahmen von 2,50 bis 10 Euro je laufender Meter. Für den laufenden Meter muss etwa ein Imbissstand pro Meter-Front für die Dauer des Frühjahrsmarktes 73,79 € zahlen. Nachdem wir daraus auch entnehmen können, was die Gemüsehändler für ihren Stand zahlen, wollten wir von der Stadt Bamberg wissen, was denn der Veranstalter von „Bamberg zaubert“ zahlt, die Beantwortung der Anfrage dauert noch an.

Zahlt „Bamberg zaubert“ enorme Gebühren für die Pacht der halben Stadt?

Schließlich werden hierbei ansehnliche Flächen der Bamberger Innenstadt bespielt (siehe Spielplan): der Maxplatz, der Grüne Markt, die Jesuitenstraße, die Austraße, die Lange Straße, der Obstmarkt, die Kesslerstraße, die Franz-Ludwig-Straße, die Obere Brücke, die Untere Brücke, die Geyerswörthstraße, die Dominikanerstraße, die Schranne …

Gesamtplan Bühnen+Auftrittsflächen

Die laufenden Meter? Sie müssen enorm sein, vielleicht hat ja deshalb das Stadtmarketing  eine Ausfallbürgschaft von 3.500 € aus dem Kulturfond der Stadt Bamberg beantragt, den er auch erhält.

Die Marktsatzung hingegen regelt das Abhalten von Märkten und Volksfesten. Interessant: (3) Die o. a. Öffnungszeiten und örtlichen Festlegungen können aus besonderem Anlass, insbesondere wenn die Plätze für andere Veranstaltungen benötigt werden, von der Stadt Bamberg geändert werden. Andere Veranstaltungen in diesem Sinne sind z.B. „Bamberg zaubert“ oder Sportveranstaltungen/-übertragungen.

Offensichtlich hat sich der Pressesprecher Schützwohl unlängst „unglücklich“ geäußert oder wurde nicht genau zitiert oder so ähnlich:

„(Schützwohl) verweist aber auf die Markt-Satzung, in der „Bamberg zaubert“ ausdrücklich als einer der Anlässe genannt sei, für den die Händler Platz machen müssen. Das Festival, das zum 14. Mal stattfindet, habe quasi ältere Rechte am Grünen Markt. Zu Maxplatz-Zeiten hätten die Marktkaufleute viel häufiger ausweichen müssen.“

Grüner Markt. Foto: Alois Erhardt

Ältere Rechte? Bereits auf dem ältesten Stadtplan Bambergs von 1602 wird der Bereich um den Gabelmo als „Der Markt“ bezeichnet. Alois Erhardt hat die Marktleute vielfach bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts photographiert.

In oben genannter Marktsatzung ist bewusst von einer Kann- und nicht von einer Muss-Bestimmung die Rede. Wenn im vergangenen Jahr bereits Probleme bestanden haben, hätte man Vorsorge treffen können, die Regelung in 2012 Marktbeschicker-freundlich zu gestalten – wenn man gewollt hätte.

Stärkung und Etablierung der Bamberger Produkte auf dem Markt

In 2011 hat sich die Interessengemeinschaft der Bamberger Gärtner gegründet. Hierbei unterstrich der Bamberger Oberbürgermeister: „Dazu gehört auch die Stärkung und Etablierung der Bamberger Produkte auf dem Markt,“ so Oberbürgermeister Andreas Starke. Unter dem Logo „Gutes aus der Gärtnerstadt“ würden zukünftig ausschließlich Produkte angeboten, die auf Bamberger Gärtnerland gewachsen sind. Dieses „Qualitätssiegel“ garantiert, dass das Produkt aus Bamberger Gärtnerproduktion stammt. „Damit erhält der Kunde nicht nur qualitativ hochwertige und saisonal absolut frische Ware, sondern er unterstützt auch unsere Welterbestadt und die ganze Region,“ so Starke. Ein zentrales Ziel der Interessengemeinschaft ist die Schaffung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die es nicht nur den heutigen Gärtnern, sondern auch künftigen Generationen ermöglichen, im Bamberg eine ausreichende Erwerbsgrundlage zu finden.

Ein fester Standort gehört dazu, mit dem Hin und Her der Gemüsehändler während der Events wird sich mancher Gärtner schwer tun, den Eigenanbau am Markt veräußern zu wollen und zu können.

2 Gedanken zu „Gemüsehandel ist keine Zauberei: Bamberger Stadtrecht und Marktsatzung

  1. Der Artikel liest sich nicht zäh, sondern höchst interessant. Ich bin auf die Antwort gespannt, was die Stadt Bamberg vom Stadtmarketing für „Bamberg zaubert“ verlangt.
    Mir ist die Gaukelei mittlerweile eh viel zu groß.

  2. Vielleicht waren die Marktleute 1602 deftiger beisammen, um ihre Rechte zu verteidigen. Vielleicht müsste man Stieringer, Starke und andere auch heute noch mit Gemüse vor sich her durch die Stadt treiben, bis sie merken, dass ihre Verschiebepolitik nicht gut ankommt. Waffen haben die Händler reichlich am Stand. Lauch zum Beispiel eignet sich bestimmt zum schlagen, mit Rettich kann man pieken, mit Bamberger Hörnla werfen…

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