Stadt und Landratsamt warnen vor betrügerischem Anzeigenakquisiteur

Vorsicht „Trittbrettfahrer“!

Die Stadt Bamberg und das Landratsamt Bamberg wurden darüber informiert, dass ein sich namentlich nicht zu erkennen gebender Mann derzeit ortsansässige Firmen und Betriebe anspricht, um Anzeigen für eine Neuauflage des „Pflegewegweisers für Stadt und Landkreis“ zu akquirieren. Diese Broschüre gibt es zwar tatsächlich, sie wird aber in der aktuellen Auflage ausschließlich vom Verlag inixmedia Bayern GmbH betreut.

Der Mitarbeiter des von Stadt und Landkreis beauftragten Verlages, Herr Harald Neudecker, kann sich sowohl als Mitarbeiter von inixmedia ausweisen als auch mittels eines von Oberbürgermeister bzw. Landrat unterzeichneten Schreibens legitimieren. Bei dem unbekannten „Trittbrettfahrer“ handelt es sich dagegen ganz offensichtlich um einen Betrugsversuch.

Grundsätzlich gilt: Sobald die Stadt Bamberg und der Landkreis Bamberg die Neuauflage einer Broschüre in Angriff nehmen, erhält der Verlag, mit dem die Behörden zusammenarbeiten, ein Legitimationsschreiben der Verwaltung für die Anzeigenakquise. Darin wird auch der Name des Verlagsmitarbeiters genannt. Sollte ein solches Schreiben von einem vermeintlichen Verlagsvertreter nicht vorab vorgelegt werden, ist also höchste Vorsicht geboten. Gleiches gilt für „überfallartige“ Besuche ohne vorherige Terminvereinbarung und für offensives bis aggressives Auftreten des angeblichen Verlagsvertreters.

Wer sich unsicher ist, wenn er wegen eines Anzeigenauftrags angesprochen wird, kann sich gerne an die Pressestelle der Stadt Bamberg (Mail: pressestelle@stadt.bamberg.de, Tel. 87-1022) oder die Pressestelle des Landratsamts (Mail: stefanie.schuhmann@lra-ba.bayern.de, Tel. 85-106) wenden. Auskunft gibt auch der Verlag inixmedia unter der Tel.-Nr. 700869-0.

Hintergrund

Bürgerinformation ist eine Pflichtaufgabe von Städten und Gemeinden. Da sie gleichzeitig auch sparsam mit Steuergeldern umgehen müssen, hat sich das Modell der anzeigenfinanzierten Bürgerinformationsbroschüren bewährt: Ein Verlag übernimmt die Produktion und finanziert diese aus Anzeigenerlösen, die Behörde ist für den Inhalt verantwortlich und kann ohne weitere eigene Kosten den Bürgern unentgeltlich Informationsmaterial anbieten.

Immer wieder kommt es jedoch vor, dass skrupellose Betrüger sich mit Broschüren von Behörden „bewaffnen“ und dann gezielt die dort aufzufindenden Anzeigenkunden ansprechen. Die Vorgehensweise ist meist die Gleiche: Mit Verweis auf eine angebliche Neuauflage der „amtlichen“ Broschüre werden Anzeigenkunden aufgerufen, Unterschrift für einen Folgeauftrag zu leisten. Wer hier zu leichtgläubig ist, kann ein böses Erwachen erleben. Oft im „Kleingedruckten“ versteckt, drohen Zahlungsaufforderungen, die nicht nur in ihrer Höhe völlig überzogen sind, sondern meist auch noch jährlich zu leisten sind. Und die gekaufte Anzeige sucht man in der Regel auch vergeblich.

Doch nicht nur die geprellten Anzeigenkunden haben den Schaden. Neben dem Verlag, mit dem die Behörde tatsächlich zusammenarbeitet, sind auch die Behörden und letztlich die Bürger betroffen. Denn die Betrüger gefährden das Modell der anzeigenfinanzierten Publikationen, indem sie die Bereitschaft potenzieller Anzeigenkunden untergraben, sich auch in Zukunft an der Finanzierung kommunaler Infobroschüren zu beteiligen.