„Dann sollen sie halt klagen …“

… so wurde uns im Nachgang zum Stadtratsbeschluss zum Schönleinsplatz (wir berichteten) von einem Stadtrat ob der bedenklichen juristischen Lage geantwortet. Nein, vor Gericht wird der heikle Beschluss (noch) nicht verhandelt, aber die Regierung von Oberfranken ist konsultiert von der Schutzgemeinschaft Alt Bamberg.

Hier der offene Brief des Vorsitzenden an den Bamberger Oberbürgermeister:

Jörg Händler, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Alt Bamberg

Neubauvorhaben der Sparkasse Bamberg am Schönleinsplatz

Beschluss des Stadtrates vom 23.05.2012

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

lieber Herr Starke,

unser Verein hatte sich im Vorfeld der Stadtratssitzung vom 23.05.2012 zu dem geplanten Erweiterungsanbau der Sparkasse Bamberg am Schönleinsplatz geäußert. Nachdem nunmehr der Stadtratsbeschluss am 23.05.2012 gefasst wurde, bitten wir um Mitteilung, ob Sie als Oberbürgermeister den gefassten Beschluss des Stadtrates beanstanden und die Regierung von Oberfranken im Rahmen der Kommunalaufsicht zur Überprüfung des Beschlusses auffordern werden. Wir bitten hier um Ihre entsprechende und zeitnahe Mitteilung.

In diesem Zusammenhang möchten wir nämlich auf folgendes hinweisen:

1.

Im Dezember 2011 wurde die Aufstellung eines „Rahmenplan Hain“ beschlossen. Bis zur Fertigstellung dieses Rahmenplans Hain sollten keine weiteren Baumaßnahmen genehmigt werden. In den Geltungsbereich dieses Rahmenplans Hain fällt auch der für das vorliegende Vorhaben geltende Bebauungsplan Nr. 119 b.

2.

Der Bebauungsplan 119 b sieht vor, dass es in dessen Geltungsbereich keine Grenzbebauung gibt, dass ein Grünstreifen mit Baumreihe zur Straße bzw. Gehweg vorhanden bleiben muss und dass Dächer in Form des Mansarddaches ausgebildet werden müssen. Wir können nicht erkennen, dass sich der Entwurf des geplanten Anbaus im Rahmen des Bebauungsplanes bewegt. Wir können auch nicht erkennen, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig wäre, da durch die geplante Maßnahme die Grundzüge der Planung berührt werden: Durch den geplanten Anbau der Sparkasse Bamberg entsteht eine Grenzbebauung, der Grünstreifen mit Baumreihe wird aufgegeben, der Anbau erhält ein Flachdach.

Wir können nicht nachvollziehen, dass der bereits vorhandene und die Baugrenzen überschreitende Lüftungsraum bzw. Schutzraum als Begründung für die Zulässigkeit der Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes herangezogen wird. Zum einen handelt es sich bei dem Schutzraum bzw. Lüftungsraum um eine unterirdische bauliche Anlage, welche nicht über vorliegend relevante „Außenwände“ verfügt; solche Anlagen des Tiefbaues sind abstandsflächenrechtlich und bei der Beurteilung der Frage, ob eine Grenzbebauung vorliegt, unbeachtlich.

Im Übrigen ist es doch wohl auch so, dass rechtswidriges Verhalten – Überbauung der Baugrenzen entgegen der Festsetzungen des Bebauungsplanes – nicht als Rechtfertigung für zukünftiges rechtswidriges Verhalten herangezogen werden kann!

Die Hainstraße in Bamberg zeichnet sich gerade dadurch aus, dass es keinerlei Grenzbebauung gibt und vor jedem Anwesen ein Grünstreifen entlang der Straße vorhanden ist. Dabei handelt es sich um wesentliche Charakteristiken der Bebauung im Haingebiet, weshalb dies auch so in den Bebauungsplan 119 b als Grundzüge der Planung aufgenommen wurde. Gleiches gilt für die grundsätzlich typische Dachform eines Mansarddaches. Insoweit werden daher die Grundzüge der Planung erheblich berührt, da das geplante Vorhaben sich nicht den aus dem Bebauungsplan 119 b ergebenden Grundzügen der Planung anpasst. Wir sind deshalb der Auffassung, dass hier eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes notwendig wäre und hierfür, vor Genehmigung des Vorhabens der Sparkasse Bamberg, ein entsprechendes förmliches Bauleitverfahren hätte eingeleitet werden müssen.

Wir erlauben uns, eine Abschrift dieses Anschreibens auch der Regierung von Oberfranken zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Händler

Ein Gedanke zu „„Dann sollen sie halt klagen …“

  1. Der OBer-Jurist im Rathaus schafft für die Kollegen an. Er versteht halt auch Juristendeutsch am besten. Mich würde mal interessieren, welche Juristen die Stadt so mit Aufträgen „Versorgt“.

Kommentare sind geschlossen.