Der Lärmaktionsplan – Plan für oder gegen Lärm?

Passage Grüner Markt-Austraße. Foto: Christiane Hartleitner

Der Lärmaktionsplan – Stufe I behandelt nur den Verkehrslärm in wenigen, weil besonders belasteten Bereichen. Die Königstraße und das Berggebiet bleiben außen vor.
Lärmbelastung gibt es auch in der Innenstadt, deren Bewohner bleiben unberücksichtigt – die müssen sich selbst helfen

In einer Pressemitteilung vom 12. März preist die Stadt Bamberg den Lärmaktionsplan vom September 2011 auf ihrer Internetseite unter www.umwelt.bamberg.de an. Der Aktionsplan lege Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung im Bamberger Stadtgebiet fest und sei vom Umweltamt der Stadt Bamberg erstellt worden.

Des Weiteren basiere der Aktionsplan auf den so genannten „Lärmkarten“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU). Diese zeigen die lokalen „Lärmbrennpunkte“ auf: Orte, an denen es besonders viele Menschen unter einem hohen Lärmpegel zu leiden hätten. In Bamberg lägen solche „Lärmbrennpunkte“ in den Bereichen der Memmelsdorfer Straße sowie des Berliner und Münchner Rings. Die Lärmkarten seien im Internet unter www.umgebungslaerm.bayern.de einsehbar.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Minderung von belästigendem oder gesundheitsschädlichem Lärm, insbesondere in dicht besiedelten und von Verkehr stark belasteten Gebieten – ein wichtiges Thema, hängt doch hiermit die Belastung durch Feinstaub zusammen. In einer aufwändigen Kartierung wurde die Belastung durch den Verkehrslärm untersucht. Die Stadt Bamberg wurde bei der im Jahr 2007 (!) durchgeführten Lärmkartierung des LfU erfasst. Im Ergebnis der Lärmkartierung wurden Bereiche der Memmelsdorfer Straße, des Berliner Rings sowie des Münchner Rings als Straßenzüge ermittelt, bei denen eine relevante Anzahl von Anwohnern durch entsprechende Lärmpegel belastet ist. Über die Auswirkungen der neu eingeweihten Kronacher Straße, die zu einer Entlastung der Memmelsdorfer Straße führen sollte, kann es (noch) keine Ergebnisse geben. Die EU-Richtlinien hinsichtlich des Lärms beziehen sich ausschließlich auf den von Verkehr durch Auto, Bahn und Flugzeuge. Der Lärmaktionsplan dient der Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht, zuständig für Bamberg ist die Bezirksregierung von Oberfranken. Doch nicht nur der Autoverkehr ist für Bamberg relevant, sondern auch der Lärm auf und von der Schiene, hier wird eine relevante Anzahl von Menschen durch einen erheblichen Lärmpegel belastet, wodurch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes erforderlich ist – das wird hinsichtlich des ICE-Ausbaus und der damit verbundenen Steigerung des derzeit lauten Güterverkehrs von besonderer Bedeutung werden. Jenseits von 6 Meter hohen Schallschutzmauern, die den entstandenen Schall abfangen, gäbe es die Möglichkeit, vermehrt auf leisere Bremssysteme umzustellen. So würde Lärm erst gar nicht entstehen. In der Schweiz gibt es bereits solche Lösungen, wir haben berichtet.

Im nun vorgestellten Plan wurden auch umgesetzte Maßnahmen erwähnt, dies sind in Teilbereichen Flüsterasphalt und der Einbau von Schallschutzfenster in 35 Wohnungen. Für besonders Interessierte oder Betroffene haben wir noch die „Regelungslücken beim Schutz vor Straßen- und Schienenlärm“ von 2007 vom bayerischen Landesamt für Umwelt rausgesucht. Für den Verkehrslärm gelten folgende Richtlinien: Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte lag dann vor, wenn der Beurteilungspegel von 70 dB(A) tags / 60 dB(A) nachts in reinen und allgemeinen Wohngebieten bzw. 72 dB(A) tags / 62 dB(A) nachts in Mischgebieten überschritten wurde. Hierbei muss man wissen, dass bei mittleren Frequenzen und Pegeln eine Pegelerhöhung von 10 dB eine Verdoppelung des Lautstärkeeindrucks bedeutet. Kostengünstige Lärmminderung – nämlich eine Reduzierung der Geschwindigkeit und deren Überwachung – ist zu prüfen (seit Juni 2011). Diesbezüglich hätte man von einem Aktionsplan mehr Aktion erwartet…

Der derzeitige Plan ist ja auch erst Stufe I, in einer II. und III. Stufe wird der Fokus auf untergeordnete Straßen und damit weniger Durchgangsverkehr gelegt, Stufe II dürfte dann schon für die stark befahrene Königstraße relevant sein. Die verkehrsgeplagten Bewohner des Berggebietes bleiben hier außen vor – für mittelalterliche Schmalstraßen ist dieser EU-weite Plan nicht vorgesehen.

„Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest“. Robert Koch zugeschrieben (1910)

Im städtischen Lärm-Aktions-Plan bleiben auch die lärmgeplagten Bewohner der Innenstadt außen vor – weil er nicht durch Verkehr verursacht ist. Die Richtlinien der TA Lärm – dem Gesetz für jedwede Art von Lärm – sind hinsichtlich der Pegel vergleichbar. Die Belastung der Innenstadt durch Lärm erregt mindestens ebenso, vor allem natürlich die Betroffenen. Daher hat sich bereits seit 2009 der Bürgerverein Bamberg Mitte diesem heiklen Thema angenommen. Zum einen ging es um die Sperrzeitenregelung, eine Verlängerung der Sperrzeit ist seit 1. April 2011 in Kraft. Zum anderen geht es auch um die zunehmende Lärmbelastung durch besonders laute Veranstaltungen. Über 10.000 Bewohner zwischen Dom und Bahnhof sind dem ausgesetzt, ihre Gesundheit ist gefährdet. Schallpegelmessungen des städtischen Umweltamts belegen dies. So wurde  z. B. noch gegen Mitternacht während „Bamberg zaubert“ in 2011 ein Pegel von 94 dB(A) am Gabelmann gemessen, Messungen in der Austraße und am Maxplatz belegen ähnliche Werte. Auch tagsüber klagen mittlerweile nicht nur die Anwohner, sondern auch Ärzte und andere Gewerbetreibende, wie Verkäufer an den Obst- und Gemüseständen, über untragbare Zustände. Anwohner sind mittlerweile gezwungen, juristischen Beistand zu suchen.

Das Stadtmarketing, Ausrichter der Volksfeste wie „Bamberg zaubert“ und „Tucher’s Jazz- und Bluesfestival“, ist derzeit – aus eben jenen juristischen Anforderungen – gezwungen, sich mit den Anwohnern auseinander zu setzen, denen man bei anderer Gelegenheit einen Wegzug aus der Innenstadt nahe gelegt hat. Hier sei angemerkt, dass wohl Niemand, der in die Innenstadt zieht, ländliche „Grabesstille“ möchte, sondern grundsätzlich einem regen Treiben nicht abgeneigt ist. Doch offensichtlich hat in den letzten Jahren ein Marketing-Stratege die Besonderheit der schönen Plätze im Weltkulturerbe für sich entdeckt. Dass die Plätze so schön sind, dafür haben Generationen von Bewohner gesorgt. Ihr Umfeld, ihre Häuser, ihre Fassaden gepflegt und immer wieder verschönert. Bisweilen ist man als Anwohner versucht, bei den Events an den Vergleich mit Heuschrecken zu denken, die ohne Rücksicht auf Verluste grasen und Wüstenei hinterlassen.

Eine Stadtpolitik muss an einem Ausgleich der verschiedenen Interessen gelegen sein, wie für alle verträglich mit dem öffentlichen Raum umgegangen werden kann. Vorrang muss der Gesundheit der Anwohner und Gewerbetreibenden eingeräumt werden. Mit einer „Verlärmung“ des Umfeldes kann das Ziel einer lebendigen Innenstadt jedenfalls nicht erreicht werden. Lärm sollte nicht mit Leben verwechselt werden. Ein städtischer Lärm-Aktions-Plan könnte sich zusätzlich als freiwillige Maßnahme mit Aspekten wie Gewerbe beschäftigen. Für zahlreiche Bewohner wären diese in jedem Fall relevant.

Filmtipp

Ein Gedanke zu „Der Lärmaktionsplan – Plan für oder gegen Lärm?

  1. Dass Lärm überhaupt zum kommunalpolitischen Arbeitsthema wird, ist ein
    großer Fortschritt. Dass es den gibt, haben wir allein der EU zu
    verdanken. Zwar ist Lärm als Ärgernis bei uns seit langem bekannt. Aber er
    kommt nur deswegen auf den Tisch der Bamberger Politik, weil die EU sie
    dazu zwingt. Sonst würde sie mit keinem Finger dran rühren – bis zum Sankt
    Nimmerleinstag.
    Dass die EU beim ersten Anlauf nicht gleich alles in Angriff nimmt, kann
    man ihr nicht verdenken. Gesellschaftliche Prozesse laufen immer nur
    schrittweise.
    Das heißt nicht, dass man jetzt erst mal zufrieden sein muss mit dem, was
    angeleiert ist. Ganz im Gegenteil: Wir fordern die EU auf, zügig weiter zu
    machen, und wir fordern die Stadt Bamberg auf, erstens den Aufforderungen
    der EU zügig nachzukommen und zweitens dem Sinn der Aufforderungen
    nachzukommen, nämlich Lärm in allen seinen Formen zu Leibe zu rücken. Auch
    z. B. die Anwohner der Innenstadt haben mit der Richtlinie der EU einen
    Hebel, gegen die gebietsweise mittlerweile unzumutbare Lärmbelästigung
    vorzugehen.
    Drittens müssen wir uns bei der Stadt auf die Matte stellen, dass nicht
    nur so ein Lärmplan zu Papier gebracht wird, sondern dass die (etlichen)
    aufgelisteten Maßnahmen ab sofort umgesetzt werden. Selbstverständlich ist
    das der wichtigste Punkt. Denn selbstverständlich wird es diesem Lärmplan
    so gehen wie jedem anderen Plan, den die Stadt Bamberg bisher hat
    erstellen lassen und den der Stadtrat mit feierlichen Reden abgesegnet
    hat: Was den motorisierten Verkehr zügelt und dämpft, verschwindet in der
    Schublade. Auf Nimmerwiedersehen.
    Bis wir uns auf die Matte stellen.

    Dieter Volk
    VCD
    Verkehrsclub Deutschland
    Kreisverband Bamberg

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