Die Dachlandschaft Bambergs ist einzigartig

von Christiane Hartleitner

Sie ist die fünfte Schauseite unserer Stadt, nicht nur aus den vier Himmelsrichtungen, sondern auch von oben erkennbar. Wegen seiner hügeligen Topographie ist besonders in Bamberg die Dachlandschaft von vielen Standpunkten aus gut zu sehen. Kostbarkeiten sind darunter, so das älteste Dach von St. Gangolf und das erste Mansarddach Bambergs auf dem Vierzehnheiligenpavillon der Neuen Residenz. Zu Recht steht die Dachlandschaft unter besonderem Schutz.

Dachlandschaft. Foto: Erich Weiß

Der Wunsch regenerative Energie zu gewinnen ist ebenfalls groß. Bisweilen sind Konflikte daher nicht ausgeschlossen. So am Theresianum am Mittleren Kaulberg, neben der Karmelitenkirche St. Theodor. Unser Photo zeigt die Fernwirkung des Schulgebäudes von der Altenburger Straße aus, ein mächtiges mit rotem Ziegel belegtes Satteldach schiebt sich stadtbildprägend noch vor die Obere Pfarre.

Während der Denkmalrat und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege jeglichen Dachaufbau für Photovoltaik innerhalb des Stadtdenkmals ablehnten, hätte man sich von Seiten der städtischen Behörde noch auf einen Kompromiss einlassen können und das Faltdach über der Kapelle sowie untergeordnete Gebäude (Turnhalle) vorgeschlagen. Abb. 2 zeigt rechts davor das Faltdach der Kapelle und dahinter die Turnhalle. Von kirchlicher Seite ergibt sich jedoch ein Ausschlusskriterium für den Kapellenbau, da generell über Kirchengebäuden keine Photovoltaikanlagen errichtet werden sollen. Allein die Dachfläche der Turnhalle wäre dem Eigentümer und Bauherren für den Aufbau einer Photovoltaikanlage zu gering und nicht ausreichend wirtschaftlich. Ferner führen die Leitungen zur „Einspeisezentrale“ unmittelbar am Schulgebäude vorbei in Richtung Sutte/Karmelitenplatz.

Dachlandschaft Theresianum 2. Foto: Erich Weiß

Wie immer fand auch in diesem Fall eine Einzelfallprüfung statt. Das Theresianum liegt innerhalb der Grenzen des Stadtdenkmals, die Grundlagen für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sind. Benachbarte Anwesen in der Panzerleite – mit Photovoltaikanlagen auf den Dächern – befinden sich nicht mehr innerhalb dieser Grenzen und sind daher für eine denkmalfachliche Beurteilung auch nicht relevant. Das sind die gesetzlichen Grundlagen, von „Behördenwillkür“ kann und darf keine Rede sein.

Photovoltaik ist eine großflächige Maßnahme, bei baulich untergeordneten Gebäudeteilen, die nicht mehr stadtbildprägend sind, kann ein Aufbau erwogen werden, wie im Fall des oben genannten Faltdachs. Das Satteldach ist von weit her sichtbar, bereits von der Sutte/Matern, von der Altenburg sowieso. Die Fernsicht ist für eine Dachlandschaft äußerst wichtig. Ein mit Photovoltaik versehenes Dach würde sich mit den glänzenden Oberflächen enorm in den Vordergrund drängen. Eine vorsichtige Abwägung ist hier begründet, denn eine Ausnahmeregelung an dieser sensiblen Stelle hätte enorme Auswirkungen für den Schutzwall um das Weltkulturerbe. Vor allem in Hinblick auf die Konsequenzen haben die Fachleute der Denkmalpflege entschieden. Wenn dieses Projekt rechtskräftig würde, hätte das erhebliche Auswirkungen auf die einzigartige Dachlandschaft Bambergs. Soweit es im Einzelfall zu einer schweren Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds von Kulturdenkmalen kommt, werden dem Umweltschutz noch immer Grenzen aufgezeigt.

Denkmalgrenzen

Eigentümer von Denkmalen, die sich verstärkt in Erneuerbare Energiegewinnung engagieren möchten, können sich beim – extra für solche Fälle aufgelegten – Programm der Bamberger Stadtwerke Bürgersolaranlage bevorzugt einbringen. Mit Beteiligung durch Sonnen-Scheine kann jeder Bamberger sich beteiligen, Hauseigentümer innerhalb des Stadtdenkmals werden bevorzugt behandelt. Dieses Projekt installiert Solardächer außerhalb des Stadtdenkmals auf öffentlichen Gebäuden, so z. B. auf dem Eichendorff-Gymnasium. Derzeit sind jedoch alle Sonnen-Scheine vergeben. Hier könnte die Stadt sich vermehrt auf Bambergs Dächern umsehen und sich außerhalb des Stadtdenkmals für die Errichtung von Photovoltaikanlagen stark machen – das Interesse ist enorm!

3 Gedanken zu „Die Dachlandschaft Bambergs ist einzigartig

  1. Ich stimme der Ablehnung der Photovoltarikanlage durch die Denkmalpflege und der abgewogenen Meinung von Frau Hartleitner zu. Die Schönheit unserer Städte und Dörfer, soweit sie noch vorhanden ist, sollte nicht weiter beeinträchtigt oder zerstört werden. Im Wohnbereich wird ca. 76 % des Energiebedarfes für Heizung, ca. 12% für Warmwasser und nur ca. 12% als Strom verwendet. Die derzeitige Diskussion beschäftigt sich aber hauptsächlich nur mit diesen 12% (Atomenergie, Windkraft, Photovoltaik usw.). Unser Augenmerk sollte deshalb auf energetische Haussanierung mit Warmwasserbereitung aus Sonnenkollektoren gelenkt werden. Ökologischer Rigorismus darf nicht dazu führen, dass unsere Umwelt optisch im hässlicher wird und dann nicht mehr lebenswert ist.

  2. Es ist natürlich wichtig, dass nicht wild drauf los gebaut wird. Eine Abwägung im Einelfall ist in jedem Falle durchzuführen. Das Flachdach der Turnhalle kann ja wohl für niemanden ernsthaft ein Problem sein, sonst müsste man denkmalpflegerische Verbohrtheit unterstellen.
    Für das Satteldach der Schule (KEIN DENKMAL!) hat sich der Bauherr bereit erklärt farblich passende Module zu wählen (solche gibt es).
    Um mit dem Präsidenten des Bayer. Städtetags zu sprechen: „Wer die Energiewende voranbringen will, muss sich an Solardächer, Photovoltaik-Parks, Windräder und Leitungsmasten gewöhnen.“
    https://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=6757,123
    Schön wäre es, wenn die Denkmalpflege auch bei der Bereitstellung von Verkehrsflächen für die „moderne Automobilität“ so kritisch wäre. Wenn man sich um die Karmeliten herum und im gesamten Berggebiet umsieht, erkennt man wieviel Flächen im Bereich des Stadtdenkmals und des Weltkulturerbes für das Auto versiegelt wurde und von Autos zugestellt werden. Dieser Anblick wird als selbstverständlich hingenommen.

  3. Dank an die Bamberger Online-Zeitung für die ausführliche und gewissenhafte Berichterstattung. Tatsächlich die die Abwägung nicht einfach und macht immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig. In diesem Fall komme ich zu einem anderen Ergebnis und halte eine PV-Anlage für akzeptabel. Weil 1. die fraglichen Gebäude weder Einzeldenkmäler sind noch im Welkulturerbebereich liegen, 2. das Satteldach nicht historisch ist (50er-Jahre-Bau, Dachdeckung mit neuen Ziegeln vor einigen Jahren), 3. das Dach der Turnhalle ohnehin ein modernes Flachdach ist, 4. das nur von der Ferne einsehbare Satteldach mit in Ziegelfarbe eingefärbten PV-Modulen gedeckt werden könnte, deren Fernwirkung sich dann kaum mehr vom Jetzt-Zustand unterscheidet.
    Infos zum Ortstermin der GAL auch auf: „https://gal.bamberg.de/index.php?id=1681“

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