Ladendiebstahl kann zu Haft führen

HOF. Trotz Führungsaufsicht beging ein 29-jähriger Hofer am Aschermittwoch in einem Schuhgeschäft in der Altstadt einen Diebstahl und wurde deshalb letztlich in Untersuchungshaft genommen. Der junge Mann führte bei dieser Tat eine Spielzeugpistole mit, was einen einfachen Ladendiebstahl zum Diebstahl mit Waffen qualifiziert und damit zum Verbrechenstatbestand macht.

Der junge Mann war mit einer Spielzeugpistole im Hosenbund zusammen mit zwei Freunden in ein Schuhgeschäft in  der Lorenzstraße gegangen, um dort ein paar Schuhe im Wert von 20 Euro zu stehlen. Während ein Freund an der Eingangstüre Schmiere stand, lenkte der andere Kumpan das Personal ab und der 29-Jährige nahm die Schuhe an sich. An der Türe schlug bei der Flucht aus dem Geschäft allerdings die Sicherungsanlage an und setzte nicht nur den Dieb und seine Freunde, sondern auch die sportliche Kassiererin schlagartig in Bewegung. Die Frau holte den Übeltäter ein und konnte ihn zur Rückkehr in das Geschäft bis zum Eintreffen der Hofer Polizei bewegen. Während die beiden Freunde des Diebes zunächst entkamen, nahmen Polizeibeamte den 29-Jährigen vorläufig fest. Mittlerweile hatte er die Spielzeugpistole selbständig auf dem Tresen des Schuhgeschäftes abgelegt.

Die Fahndung nach den beiden Mitstreitern hatte zügig Erfolg. Beide 27 und 22 Jahre alten Hofer gingen der Polizei kurze Zeit später ins Netz, konnten aber nach entsprechenden Vernehmungen bei der Kripo nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hof wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Anders erging es dem Hauptakteur. Er hatte aus Delikten der Vergangenheit noch Bewährungsstrafen offen und stand unter Führungsaufsicht. Demzufolge hätte er sich absolut gesetzestreu verhalten müssen und durfte zudem keinen Alkohol konsumieren. Nach seiner Festnahme zeigte der durchgeführte Alkoholtest den beachtlichen Wert von fast 2,6 Promille an.

Die Ermittlungsrichterin in Hof folgte deshalb aufgrund er gesamten Umstände dem Antrag des zuständigen Staatsanwaltes und erließ Haftbefehl gegen den 29-Jährigen. Er sitzt jetzt bis zu seiner nächsten Hauptverhandlung in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt.