Stadt Bamberg lädt zu einer Ortsbegehung der MUNA – eine Anmeldung ist zwingend erforderlich!

Stadt Bamberg

Ortsbegehung „MUNA“ am 13.11.

Am 18. November stimmen die Bamberger Bürgerinnen und Bürger über die Bürgerentscheide „Bambergs Zukunft: Hauptsmoorwald erhalten und „MUNA“ gestalten“ (Ratsbegehren) und „Für den Hauptsmoorwald“ (Bürgerbegehren) ab. Hintergrund: Die Stadt Bamberg plant auf einem Teil der ehemaligen Militärfläche „MUNA“ einen „Grünen Gewerbepark“, um für die künftige Entwicklung Bambergs dringend benötigte Flächen für die Bamberger Wirtschaft erschließen zu können. Das Landschaftsschutzgebiet Hauptsmoorwald mit seinen 3.054 ha ist dabei nicht in Gefahr. Weiterhin ist es Ziel, die bislang eingezäunte Fläche wieder für die Öffentlichkeit als Naherholungsraum zugänglich zu machen.

Die Stadt Bamberg möchte gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bundesforst, als Grundstückseigentümerin, mit einer Ortsbegehung der „MUNA“ interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich vor Ort über die geplante Fläche des „Grünen Gewerbeparks“ zu informieren und lädt deshalb am Dienstag, den 13. November 2018 zu insgesamt fünf Führungen ein. Aus organisatorischen Gründen ist die Teilnehmerzahl je Führung auf max. 100 Personen begrenzt. Die erste Tour startet um 10.30 Uhr, die weiteren Führungen finden dann um 11.00 Uhr, 11.30 Uhr, 14.00 Uhr und 14.30 Uhr statt. Eine Führung dauert voraussichtlich 1,5 Stunden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, sich auf einen entsprechend lange Wegstrecke einzustellen und festes Schuhwerk zu tragen. Es handelt sich um eine früher militärisch genutzte Liegenschaft mit Altlasten- und Kampfmittelverdachtsflächen. Die Strecke ist nicht barrierefrei.

Eine vorherige Anmeldung für diese Führungen ist zwingend erforderlich und ab 27. Oktober 2018 über ein Kontaktformular unter http://www.stadt.bamberg.de/ortsbegehung online möglich. Dort muss sich jeder Teilnehmer namentlich anmelden und eine von der BImA vorgegebene Haftungsfreistellungserklärung anerkennen. Bitte beachten Sie, dass ohne diese Anerkennung eine Anmeldung nicht möglich ist.