Übernahme der KFZ-Steuer durch die Zollämter – Steuerbefreiungen für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die ab 18. April 2014 ihre Fahrzeuge auf so genannte „Grüne Kennzeichen“ zulassen möchten, müssen einen gesonderten Antrag bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Der sich noch im Umlauf befindliche alte Antrag des Finanzamtes kann nicht mehr anerkannt werden. Ab dem 18. April 2014 ist ausschließlich der Antrag des Zollamtes auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG zu verwenden. Da dieser wesentlich umfangreicher ist als der bisherige, rät das Landratsamt Bamberg, den Antrag zu Hause auszufüllen. Neben dem Antrag ist der Einheitswertbescheid, bei Pachtflächen auch der Bescheid des Verpächters, sowie der Bescheid der Berufsgenossenschaft vorzulegen.

Das Landratsamt Bamberg weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Vorlage von unvollständigen Anträgen auf Steuerbefreiung kein grünes Kennzeichen zugeteilt werden kann.

Der Antrag auf Steuerbefreiung kann auf der Internetseite des Zollamtes (www.zoll.de) abgerufen werden. Weitere Informationen sind auf der Seite des Landkreises Bamberg (www.landkreis-bamberg.de) abrufbar.