Der neue Koalitionsvertrag unterstützt die Konversionsziele der Stadt Bamberg

Stadt Bamberg

OB: „Es ist eine gute Nachricht, dass die Ankerzentren nicht weiterverfolgt werden.“

Oberbürgermeister Andreas Starke hat nach der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages der neuen Ampel-Regierung „mit Freude und großer Zustimmung“ festgestellt, dass die künftige Bundesregierung die Strategie zu den Ankerzentren ändert. Im Koalitionsvertrag heißt es nämlich: „Das Konzept der Anker-Zentren wird von der Bundesregierung nicht weiterverfolgt“. Diese Vereinbarung „hilft, unseren Plan zu verwirklichen, damit das Ankerzentrum in Bamberg – so wie mit dem Freistaat Bayern vereinbart – spätestens zum Jahresende 2025 aufgegeben wird“, so der Oberbürgermeister.

Seit Beginn der Koalitionsverhandlungen war man im Bamberger Rathaus gespannt darauf, wie sich die neue Bundesregierung zu den Ankerzentren positioniert. Bekanntlich gibt es in Bayern sieben Einrichtungen, um Geflüchtete aufzunehmen. Die Stadt Bamberg hatte mit dem Freistaat im Sommer 2015 vertraglich festgelegt, dass die in Bamberg-Ost auf dem Konversionsgelände errichtete Flüchtlingseinrichtung mit Ablauf des Jahres 2025 aufgelöst wird. Starke: „Wir wollen dort vor allem neuen Wohnraum schaffen.“ Deshalb ist es „hilfreich, konstruktiv und im wohlverstandenen Interesse der Stadt, wenn auch die Bundesregierung das bisherige Konzept für Ankereinrichtungen aufgibt“. Die Stadtspitze will nun gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten, dem Präsidium der Bundespolizei sowie der Bayerischen Staatsregierung einen gemeinsamen Weg verbindlich definieren, „damit wir nicht nur Eigentümer der Fläche werden, sondern dort einen neuen Stadtteil ins Leben rufen können“, erklärte OB Andreas Starke.

3 Gedanken zu „Der neue Koalitionsvertrag unterstützt die Konversionsziele der Stadt Bamberg

  1. Unser Oberbürgermeister ist ein guter Mann im Amt, ich appelliere an ihn, sich auch der Diskriminierung und Ausgrenzung aller gesunden Ungeimpften anzunehmen.

    Es darf und kann so nicht bleiben und weitergehen, das Menschen in dieser Art und Weiße benachteiligt und ihrer Grundrechte beraubt werden.

    Nicht nur ältere Bürger, wenn sie als Ungeimpfte gelten aus welchen Gründen auch immer, dürfen ohne Test auf Gesundheit nicht mehr mit den öffentlichen Busen oder der Bahn fahren, was ein grober Verstoß gegen jede Ethik und Moral und nicht zuletzt die Grundgesetze ist. So können diese nicht mehr zum Hausarzt oder für sie wichtige Termine wahrnehmen, Ihnen wird jedes Grundrecht verwehrt das man Geimpften Bürgern, obwohl längst erwiesen gleiche Gefahr einer Viruslast oder Übertragung von ihnen ausgeht, jenen Menschen aber verweigert.

    Herr Starke, dass kann niemals Ihre Überzeugung sein und ich fordere Sie auf hier Abhilfe zu schaffen.

    • Auch ich bin dagegen, daß Weiße benachteiligt werden.Denn das ist ebenso diskriminierend wie es eine Bevorzugung wäre.

      Obgleich geimpft, fahre ich auch nicht mit öffentlichen Busen, da mir das zu sexistisch erscheint.

      Und ich stimme insoweit überein, daß so manche coronabedingte Maßnahme nicht rationalem Denken, sondern mal panischem Erschrecken, mal populistischer Sorglosigkeit entspringt. Vorzeitige Lockerungen tragen zur Entstehung immer neuer Wellen bei, überzogene Restriktionen gefährden die Akzeptanz. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur mit 3G ist sicherlich nicht sachgerecht, zumal es nicht überall Testmöglichkeiten in (auch für körperlich eingeschränkte Menschen) fußläufiger Entfernung gibt.

      Bedenklicher als die Benutzung der Busse und Bahnen ist, daß die Anruflinientaxen vielfach vollgepfercht sind, eng auf eng einschließlich der bei manchen Fahrzeugtypen vorhandenen Notsitze. Da sind sogar die Masken nur eingeschränkt hilfreich.

      Widerspruch verdient die Behauptung, Geimpfte stellten hinsichtlich Übertragung auf andere das gleiche Risiko dar. Gleichartig ja, zugegeben; gleich hoch? Nein! Denn ungeachtet aller Zahlenspielereien, mit denen manche Impfgegner um sich werfen, verschafft die Impfung Schutz – nicht mit hundertprozentiger Sicherheit, das kann keine Impfung, aber mit signifikanter Reduzierung der Ansteckungs-, Erkrankungs- und Übertragungsgefahr.

    • Zum Sinn der neuen Maßnahmen!!!

      Menschen dürfen nicht ohne Test in öffentlichen Nahverkehr und Bus fahren aber in Taxis dürfen sie fahren.

      In vielen Stadtteilen und umliegenden Ortsteilen gibt es keine Testmöglichkeit.

      Die Geimpften dürfen ohne Test aber im öffentlichen Nahverkehr fahren, obwohl von Ihnen das selbe, wenn nicht gar ein höheres unerkanntes Infektionsrisiko ausgeht, weil sie keiner Testpflicht unterliegen. Was die Impfdurchbrüche längst erwiesen haben.

      Wo bitte ist hier der Sinn?

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