Polizei schnappt drei 16-Jährige nach versuchtem Fahrraddiebstahl
BAMBERG. Am Sonntagabend, kurz nach 22 Uhr, wurde die Polizei darüber verständigt, dass am ZOB in der Franz-Ludwig-Straße drei Jugendliche versucht hätten, Fahrräder aufzubrechen. Im Rahmen einer eingeleiteten Fahndung konnten schließlich drei 16-Jährigen in Tatortnähe angetroffen werden. Einer davon schob ein Fahrrad, das von der Polizei sichergestellt wurde, weil kein Eigentumsnachweis vorgezeigt werden konnte. Zudem konnten am ZOB zwei Fahrräder vorgefunden werden, an denen versucht wurde die Schlösser aufzureißen, weshalb sich das Trio wegen versuchten Fahrraddiebstahls strafrechtlich verantworten muss.
Verkehrsunfall
BAMBERG. Zwei leicht verletzte Personen und Sachschaden von knapp 13.000 Euro sind die Bilanz eines Verkehrsunfalles, der sich am Montagfrüh, gegen 1 Uhr, an der Einmündung Berliner Ring/ Memmelsdorfer Straße ereignet hatte. Der Grund hierfür war, dass der Fahrer eines Seat beim Linksabbiegen in die Memmelsdorfer Straße den Pkw einer jungen Frau übersehen hatte, weshalb beide Fahrzeuge zusammenstießen. Beide Autos waren nach dem Aufprall nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
Unfallflucht
BAMBERG. Am Sonntagnachmittag, kurz vor 18 Uhr, fuhr in der Geyerswörth-Tiefgarage ein BMW-Fahrer beim Rückwärtsausparken gegen die Front eines gegenüber geparkten Mercedes. Obwohl an diesem Sachschaden von etwa 1000 Euro entstanden ist, machte sich der Unfallverursacher anschließend aus dem Staub. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Unfallflucht aufgenommen.
Polizei schließt Gaststätte
BAMBERG. Am Sonntagfrüh, kurz vor 7 Uhr, wurde die Polizei über eine Ruhestörung aus einer Gaststätte in Bahnhofsnähe informiert. Beim Eintreffen mehrere Streifen wurde diesen zunächst nicht geöffnet, die Beamten verschafften sich aber letztendlich Zutritt über die Küche. Im Innenraum der Gaststätte konnten schließlich zehn betrunkene Personen angetroffen werden, die dort eng zusammen saßen und Alkohol tranken. Der Gaststättenbetreiber, ein 23-jähriger Mann, konnte den Polizeibeamten keine gültige Konzession vorzeigen, weshalb die Kneipe geschlossen und den Anwesenden ein Platzverweis ausgesprochen wurde. Der 23-Jährige muss sich wegen Ruhestörung, Verstoß nach dem Gaststätten- und Infektionsschutzgesetz verantworten.
Zu „Polizei schnappt drei 16-Jährige nach versuchtem Fahrraddiebstahl“
So richtig auch eine Verfolgung von Fahrraddiebstahl ist, aber wie soll ein legaler Besitzer unterwegs den „Eigentumsnachweis“ erbringen?
Muß man als Fahrradfahrer, anstelle von Fahrzeugpapieren bei einem PKW, nun immer die personalisierte Kaufquittung mitführen?
Antworten währen hilfreich!
Gute Frage. Aber in Deutschland wird alles geprüft. Weiter, bei einen Verstoss des Radfahrers im Verkehr, wird je nach Schwere, auch der KFZ Schein eingezogen, dabei muss er noch nicht mal gefahren sein, schieben reicht schon.
Nein, eine Beweislastumkehr gibt es da nicht. Wenn die Polizei Vermutung hat das ein Rad gestohlen ist, steht sie in der Beweispflicht.
Es gibt aber immer Anlass zu Kontrollen wenn die Auffälligkeiten offensichtlich sind, ein teueres Fahrrad bei Minderjährigen usw.!
Einen Eigentumsnachweis muss aber kein Fahrradfahrer mitführen, gut ist wenn man den aber zuhause hat.