Negativzinsen – Die neue Realität der Sparer

VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. 

Immer mehr Banken ziehen nach und verlangen Gebühren

Die Zeiten, in denen Verbraucher*innen auf ihrem Tagesgeldkonto noch auskömmliche Zinsen für ihre Spareinlagen erhalten haben, sind lange vorbei. Aufgrund der seit Jahren anhaltenden Niedrig- oder besser gesagt Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) haben es Sparer gerade in Deutschland sehr schwer, überhaupt noch eine Rendite mit ihrem bei der Bank angelegten Geld zu erwirtschaften, sofern sie die Sicherheit von klassischen Spareinlagen bevorzugen und auf das Auf und Ab an den Börsen verzichten.

Betraf dieses Dilemma in der Vergangenheit nur die Kunden von länger laufenden Verträgen wie Sparbriefen, Festgeldern oder Bausparverträgen, spitzt sich die Lage aus Verbrauchersicht immer mehr zu. Die vor ein paar Monaten noch als exotisch betrachteten Negativzinsen auf Bankguthaben werden immer mehr zur Realität. Waren es zunächst nur sehr wenige Banken, ziehen mittlerweile immer mehr Geldinstitute nach und führen Negativzinsen oder sogenannte Verwahrentgelte für das angelegte Geld ein.

„Wir beobachten derzeit zum einen den rasanten Anstieg von Banken, die diese Gebühren von ihren Kunden verlangen und zum anderen auch eine kontinuierliche Absenkung der Freigrenze, bis zu welcher betroffene Verbraucher*innen nichts zahlen müssen“, berichtet Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Von Beginn dieses Jahres ist die Anzahl der in Deutschland ansässigen Banken und Sparkassen auf über 400 angestiegen, die ihre Einnahmen durch Negativzinsen aufbessern. „Gerade ältere Verbraucher*innen werden durch diese Geschäftspolitik in die Enge getrieben, weil sie aufgrund ihres vorangeschrittenen Alters für die Anlage in Fonds in der Regel nicht mehr so offen sind und es auch keine wirklichen Alternativen für sie gibt“, betont Latta weiter.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem VSB-Tipp:
https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/finanzen/sparen-negativzinsen-und-neues-bgh-urteil-zu-bankgebuehren