Stadt Bamberg
Erläuterungen und Pläne stehen digital und analog zur Einsicht bereit – Abgabefrist für Einwendungen bis 22. März 2021
Wichtiger Etappenschritt auf dem Weg zum viergleisigen Bahnausbau durch das Stadtgebiet Bamberg für die DB Netz AG: Am kommenden Montag (8.2.2021) startet die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen der Bahn. Bis zum 8. März besteht dann die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Pläne und Einzelmaßnahmen. Digital und analog – Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Institutionen und Organisationen haben so die Gelegenheit, Bedenken zu äußern und Einfluss zu nehmen. Dabei geht es sowohl um maximalen Schutz der Anwohner als auch um Landschafts- und Artenschutz sowie eine stadtverträgliche Ausgestaltung und Durchführung des Jahrhundertprojektes.
Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Strecke zwischen Strullendorf und Hallstadt – der Planfeststellungsabschnitt 22 zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE 8.1) entlang der Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld – wurde bereits im Jahr 1994 eingeleitet. 1996 und 1998 wurde die Planfeststellung mit dem 1. und 2. Planänderungsverfahren fortgesetzt, jeweils ohne einen Beschluss zu erlassen. Gegenstand der vorliegenden 3. Änderung sind im Wesentlichen der ebenerdige viergleisige Ausbau durch die Stadt Bamberg, wobei der Spurplan insgesamt angepasst wurde. Damit sind Geschwindigkeiten für die Schnellfahrgleise bis zu 230 km/h möglich. Ferner wurden wesentliche Änderungen berücksichtigt, wie ein neuer Haltepunkt Bamberg Süd, die Verlegung der Ladestraße und Abstellanlagen des Schienenpersonenverkehrs zur neuen „Abstell- und Behandlungsanlage Nordost“ (ehem. „Bahnbetriebswerk“), die Verlegung des Bahnsteigs am heutigen Hausbahnsteig Gleis 1, die veränderte Lage und Ausgestaltung des Verbindungsgleises als Kreuzungsbauwerk am Bahnhofsnordkopf (Bereich „Gleisdreieck“) oder der Neubau des Hafengleises mit Elektrifizierung.
25 Ordner mit Erläuterungen und Plänen
Die Planunterlagen enthalten u.a. den Erläuterungsbericht, Übersichts- und Grunderwerbspläne, Höhenpläne und Regelquerschnitte zu Straßen und Wegen sowie zur Bahntrasse und Unterlagen zu Ingenieurbauwerken. Zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens geben u.a. die Umweltverträglichkeitsstudie mit Plänen zu Konfliktschwerpunkten, der Landschaftspflegerische Begleitplan einschließlich Bestands-, Konflikt- sowie Maßnahmenplan, der Artenschutzfachbeitrag oder die schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Auskunft. Letzteres weist Übersichten zu Lärmschutzwänden sowie Gebäuden mit Anspruch auf passiven Schallschutz aus. Weiterhin gibt es Unterlagen zu Entwässerung, Baustellenerschließung und -transportwegen sowie Brandschutzkonzepten.
Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt durch die digitale Veröffentlichung auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken als Anhörungsbehörde unter www.reg-ofr.de/pfa22. Zusätzlich besteht bis zum 8. März 2021 die Möglichkeit zur allgemeinen – analogen – Einsicht in die insgesamt 25 Ordner mit Erläuterungen und Plänen im Baureferat der Stadt Bamberg und zwar während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-14 Uhr). Für diesen Fall wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten (Tel. 0951/87-1125, Mail: claus.reinhardt@stadt.bamberg.de). Auf die Einhaltung der geltenden Infektionsschutzbestimmungen im Rahmen der Corona-Pandemie wird hingewiesen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 22. März 2021 bei der Stadt Bamberg oder bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, schriftlich Einwendungen erheben. Einwendungen können zusätzlich elektronisch, auch mit einfacher E-Mail, unter Einwendungen-PFA-22@reg-ofr.bayern.de vorgebracht werden. Dabei muss der geltend gemachte Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennbar sein. Entschieden wird hierüber nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg.