Zweirad-Überholverbot an Unterführung Moosstraße

Stadt Bamberg

Mehr Sicherheit für Radler und Rollerfahrer durch neues Schild

Bürgermeister Jonas Glüsenkamp und die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Bamberg, Dagmar Spangenberg, montieren ein schild, das erstmals Autos verbietet, an einer engen Stelle Fahrräder und Roller zu überholen. Foto: Stephanie Schirken-Gerster

Wer an der Unterführung in der Moosstraße vorbeikommt, wird sich vermutlich die Augen reiben: Dort kommt ein Verkehrsschild zum Einsatz, das es bisher nicht gab und nun erstmals in Bamberg zum Einsatz kommt. Es verbietet Autos, an dieser Stelle Fahrräder und Roller zu überholen.

Das Verkehrszeichen mit dem schönen verwaltungsdeutschen Namen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ wurde erst im Frühjahr diesen Jahres in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. „Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich eine deutliche Verbesserung der Sicherheit für alle Zweiradfahrenden“, betont Bürgermeister Jonas Glüsenkamp. „Gerade weil in der engen Unterführung der Moosstraße kein Abstand zum Radler oder Moped eingehalten werden kann, ist der Platz für Überholvorgänge nicht gegeben.“ Bamberg sei eine der ersten Kommunen in Bayern, welche das neue Schild verwende, um unter Beachtung der besonderen örtlichen Verhältnisse an dieser Engstelle, die Verkehrssicherheit zu verbessern.

9 Gedanken zu „Zweirad-Überholverbot an Unterführung Moosstraße

  1. Bei dem rasanten Tempo dauert es ja nur noch 250 Jahre bis Bambergs Innenstadt autofrei wird. Weiter so mit Karacho.

  2. A weng Symbolpolitik ist das schon, denn das Schild ist im Grunde vollkommen unnötig, weil an dieser Stelle der Mindestabstand beim Überholen eh nicht eingehalten werden kann.
    Eine intensivere Verkehrserziehung, stärkere Überwachung und Ahndung täten dahingehend hingegen Not. Leider wird das nicht adäquat verfolgt, die Polizei lässt einen nonchalant abblitzen, es fällt zunehmend schwer, keine Selbstjustiz zu üben.
    Auf diesem Weg ein besonders herzlicher Gruß an den Fahrer des Wagens BA-I-111x, der mich am Freitagvormittag auf einem sog. Schutzstreifen fahrend im Abstand von ca. 7 cm überholt hat. Ihre Handzeichen, die Sie mir nach meinem Ruf nach Abstand noch gezeigt haben, werden ebenso wie Ihr Kennzeichen nicht vergessen. Man sieht sich! ;-)

    • Nicht immer so aggro sehr geschätzter Bergradfahrer. Ist nicht gesund.
      Aber Sie haben vollkommen recht. Unsere Volkstreter, äh Volksvertreter wollte ich sagen, können noch so viele Schilder aufstellen, wenn die Einhaltung nicht konsequent kontrolliert wird.
      Wer in dieser Unterführung überhaupt auf die Idee kommt zu überholen sollte erst mal 1 Monat laufen. Nur wer erwischt ihn?
      Der Populismus unseres Bürgermeisters kommt fast schon an den seines Vorgängers heran. Und das heißt was.
      Grüne halt! Wasser predigen und kaum haben sie den Schlüssel zum Keller, dann Wein saufen.

      • Bei Ruhepuls von 55 bin ich auch tief entspannt, da sehe ich so einen Überholvorgang und noch sei einiges andere auch recht locker und bewältige mit Humor. Bei Puls > 145 sieht das allein auf Grund der Physiologie ganz anders aus. Da ist die Reizschwelle naturgemäß niedriger, die Reaktionen sind wesentlich „akzentuierter“.
        An der besagten Stelle bin ich mit knapp 40 unterwegs gewesen. Da hätte sich der Fahrkünstler echt nicht vorbei drängen müssen, zumal weil die gesamte Straße danach leer und offen vor ihm lag.
        Eilig schien es auch nicht gewesen zu sein, weil er hat ja nach meinem Anruf noch verzögert und Zeit zum strafbewehrten „Gestikulieren“ gefunden. Nur zum Dialog hat der Mut dann doch gefehlt. ;-)

  3. Verwaltungsdeutsch erlaubt also das überholen von Seniorendreirädern und Fahrrädern mit Anhänger??

    • Nein, sowohl das Überholen von mehrspurigen als auch einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Fahrzeuge wird verboten.
      Oder anschaulicher:
      Rad darf Rad überholen,
      Rad darf Auto überholen,
      Auto darf Rad nicht überholen,
      Auto darf Auto nicht überholen.

      • Danke, ist ja eigentlich logisch. Aber:
        „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge…
        könnte man anders auslegen. Verwaltungsdeutsch halt. Aber ganz im ernst:
        Die Juristen werden sich die Hände reiben wenn diese Beschreibung nicht ergänzt wird.

        • So wäre es richtig:
          Die Regelungen in der Straßenverkehrsordung (StVO) lauten: Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.
          Quelle: Potsdamm.de

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