Stadt Bamberg
Mit Corona-Rot kommt auch Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot auf stark frequentierten Plätzen
Das Corona-Infektionsgeschehen in der Stadt Bamberg hat sich weiter verschärft. Die Stadt hat den Warnwert der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten, Tendenz steigend. Somit steht die Bayerische Corona-Ampel des Gesundheitsministeriums für das Stadtgebiet auf Rot.
Bei einer 7-Tage Inzidenz von über 50 gilt laut §§ 24 und 25 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt eine generelle Maskenpflicht sowie ein Alkoholkonsumverbot in der Zeit von 22 bis 6 Uhr auf stark frequentierte Plätze und Straßen. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, wie die Stadt Bamberg, legen diese Plätze für ihre Kommune in einer Allgemeinverfügung fest. Die Stadt Bamberg hat daher für nachfolgende Plätze und Straße, die auf der Karte gekennzeichnet sind, eine Maskenpflicht und ein Alkoholkonsumverbot (22–6 Uhr) verfügt:
- Kettenbrückstraße
- Kettenbrücke
- Hauptwachstraße
- Maximiliansplatz
- Grüner Markt
- Obstmarkt
- Obere Brücke
- Karolinenstraße
- Kleberstraße
- Vorderer Graben
- Fleischstraße
- Frauenstraße
- Edelstraße
- Heumarkt
- Holzmarkt
- Jesuitenstraße
- Fischstraße
- Mauthgasse
- Lebergasse
- Austraße
- Hasengasse
- An der Universität
- Stangsstraße
- Promenadestraße
- Rosengasse
- Franz-Ludwig-Straße (bis Einmündung Willy-Lessing-Straße)
- Keßlerstraße
- An den Stadtmauern
- Hellerstraße
- Lange Straße
- Am Kranen
- Kapuzinerstraße
- Untere Brücke
- Kernsgasse
- Dominikanerstraße
- Herrenstraße
- Am Leinritt (bis zur Unterführung Markusbrücke)
- Untere Sandstraße
(ab Markus- brücke bis Kreuzung Elisabethenstraße / Obere Sandstraße / Am Leinritt) - Verbindungsstraße zwischen Straße Am Leinritt und Untere Sandstraße Höhe Markusbrücke
- Elisabethenstraße (zwischen Straße Am Leinritt sowie Obere/Untere Sandstraße)
- Ringleinsgasse
- Katzenberg
- Kasernstraße
- Sandbad
- Obere Sandstraße
- Grünhundsbrunnen
- Geyerswörthplatz
- Geyerswörthsteg
- Untere Mühlbrücke
- Schranne
- Lugbank
- Bischofsmühlbrücke
- Geyerswörthstraße (von Geyerswörthsteg bis einschließlich Ende Rosengarten vor dem TKS)
- Fußweg entlang Ludwig-Donau-Main-Kanal bis TKS
- Brucknersteg
- Habergasse
- Generalsgasse
- Theatergassen
- Prälat-Meixner-Platz
- Zinkenwörth (bis Einmündung Straße Schönleinsplatz Höhe Widerstands-Mahnmal)
Die Maskenpflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum der bezeichneten Straße, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden. Entsprechende Schilder weisen auf die Maskenpflicht hin und werden in den nächsten Tagen montiert. Die Verfügung tritt mit Wirkung ab Mittwoch, 28.10.2020, in Kraft und gilt zunächst bis zum 9.11.2020.
Wieso wird da auch in englischer Fassung hingewiesen? An wen richtet sich diese Auslegung, zumal in Coronazeiten wenig Gäste anwesend sind? Warum nicht die türkische?
Absurd, was insinuiert, wie auch boshaft als Botschaft.
Hinzu kommt: Einst eine griechisch-arabische Mischsprache, ist unterdessen Englisch unsere Lingua franca – korrekt deshalb wie vorliegend verschriftlicht, nämlich „Maskenpflicht“ und „Cover your mouth and nose!“
Hm.. bin dann wohl in Absurdistan.
Frage : In den übrigen Straßen kann man sich nicht anstecken ?
Treffend bringt es Forist Lasnia auf den Punkt – derlei und in puncto Atemwege lautet ergänzend wie folgt:
https://www.mpic.de/4768307/air-pollution-as-co-factor-of-covid-19-mortality