Oberbürgermeister Andreas Starke
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie vereinbart, habe ich gestern in der Vollsitzung einen mündlichen Bericht zur Corona-Situation in unserer Region gegeben. Daran anknüpfend darf ich folgenden schriftlichen Bericht geben:
1. Aufhebung des Katastrophenfalls:
a) Auch in der vergangenen Woche sind die Zahlen der Neuinfektionen weiter auf einem niedrigen Niveau geblieben: In der KW 25 ist im Stadtgebiet Bamberg bis 17.6. die Anzahl der aktuell Infizierten Personen auf 8 gesunken. Die 7-Tage Inzidenz pro 100.000 Einwohner für Bamberg beträgt 2,58 und liegt damit deutlich unter dem Bundesschwellenwert und auch dem bayerischen Signalwert. Bisher waren in Bamberg 208 Personen infiziert (Stand: 17.6.2020), davon gelten 178 als geheilt. 22 Menschen sind in der Stadt Bamberg an bzw. mit Covid-19 gestorben, diese Zahl hat sich seit dem letzten Bericht nicht weiter erhöht. In den Einrichtungen der Sozialstiftung ist eine Patientin/ Patient infiziert, keine Person wegen Covid-19 auf der Intensivstation (Stand: 16.06.2020).
b) Der Markt für Schutzmaterialien hat sich verbessert, so dass eine dezentrale Beschaffung durch die Führungsgruppe Katastrophenschutz nicht mehr erforderlich ist. Der Freistaat Bayern hat die Landeslieferungen von Zuteilung auf Bestellung, jetzt kostenpflichtig, (außer Desinfektionsmittel) umgestellt.
Das Auslieferungslager für Schutzmaterial wurde am 16.6. aufgelöst. Der am 16. März 2020 ausgerufene Katastrophenfall für den Freistaat Bayern wurde mit Ablauf des 16.6.2020 aufgehoben (Pressekonferenz Ministerpräsident), damit endet die Arbeit der Führungsgruppe. Auch die Bestellung des Versorgungsärzts und des Ärztlichen Leiters FüGK sowie Kostenerstattung für den Pflegepool (in Bamberg schon seit mehreren Wochen nicht genutzt) endet mit der Aufhebung des K-Falles.
c) Die gemeinsame Schwerpunktpraxis von Stadt und Landkreis Bamberg in Scheßlitz wurde zwischenzeitlich geschlossen.
Die Abstrichstelle in Scheßlitz wird in Zusammenarbeit mit der KV noch in der nächsten Woche weiter betrieben. Anschließend erwarten wir eine ministerielle Verfügung hinsichtlich der Modalitäten eines Weiterbetriebs.
d) Wir wurden durch das Gesundheitsamt schriftlich aufgefordert, die städtische Abstrichstelle an der Galgenfuhr bis auf weiteres vorzuhalten, sodass bei einem Anstieg der Infektionszahlen flexibel reagiert werden kann. Die zweite Welle könnte kommen, deshalb muss die Galgenfuhr bereit sein, so die Argumentation des Ministeriums und des Gesundheitsamtes.
Der Bamberger Krisenstab wird jedoch weiterhin, jetzt 14-tägig tagen. Das Instrumentarium, das sich aus Vertretern der Ärzteschaft, des Klinikums, des Brand- und Katastrophenschutzes, der Polizei und Vertretern der Stadtverwaltung zusammen setzt, wird weiterhin handlungsfähig bleiben, da es beispielsweise auch über den Umgang mit veränderten Verordnungen oder Allgemeinverfügungen berät. Insbesondere die Themen Gesundheitsvorsorge, Besuchsregelung in den Alten- und Pflegeheimen, die Kita-Betreuung und die schulischen Organisationen sind Schwerpunkte der Beratungen und Abstimmungen.
2. Versammlungen und Lockerungen in Bayern:
Die verhängten Restriktionsmaßnahmen waren bekanntlich Gegenstand von Versammlungen, die sich kritisch damit auseinandergesetzt haben. Zwischenzeitlich liegen dem Ordnungsamt aber auch Versammlungsanmeldungen vor, die sich für die bisherigen Maßnahmen als Thema aussprechen. Im Ergebnis liegen unserem Ordnungsamt bereits schon für die nächsten Wochen verschiedenste und zahlreiche Versammlungsanmeldungen vor. Schon in den zurückliegenden Wochen fanden an den Wochenenden in der Bamberger Innenstadt teilweise an einen Tag mehrere Veranstaltungen hintereinander auf dem Maxplatz statt. Dies hat zu einem erhöhten Kooperationsbedarf, auch insbesondere mit unserer Bamberger Polizei geführt. Ich möchte an dieser Stelle der Leitung der PI Bamberg-Stadt und natürlich auch den Polizeibeamtinnen und den Polizeibeamten für die gute Zusammenarbeit danken. Die Polizei hat es nicht leicht und die Stadt steht vollumfänglich hinter den polizeilichen Maßnahmen.
In den „Schönwetterphasen“ der letzten Wochen war auch festzustellen, dass der Bereich der Oberen Sandstraße und die Untere Brücke wieder als beliebter Treffpunkt in Bamberg, vor allem für jüngeres Publikum, gedient hat. Es war ein gewohntes Bild wie in den Vorjahren auch – allerdings wurde das Abstandsgebot nicht oder nur unzureichend beachtet.
Bei Kontrollen der Polizei waren die Angesprochenen zwar freundlich und hielten dann auf Anforderung auch den Mindestabstand kurzfristig ein – dies hielt aber nicht lange vor und die Zustände waren dann wie vor der polizeilichen Kontrolle. Bemerkenswert in dem Zusammenhang ist, dass es zwar das Abstandsgebot gibt, bei einem Verstoß aber keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, so dass auch für die Polizei eine Durchsetzbarkeit letztendlich nicht gegeben ist.
Ich selbst habe die Leitung der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt am 26. Juni vormittags zu einem Gespräch eingeladen, um Überlegungen anzustellen, wie wir hier eine Verbesserung der Situation herbeiführen können. Vor 10 Tagen habe ich gemeinsam mit dem Chef der Polizei abends an den Brennpunkten versucht, an die stille Kraft der Vernunft zu appellieren.
3. Mehraufwendungen in der Stadtverwaltung:
Neben dem Wegfall auf der Einnahmenseite – beispielsweise durch wegbrechende Gewerbe- oder Umsatzsteuereinnahmen, schlagen auch Mehraufwendungen zu buche, die direkt durch die Coronakrise hervorgerufen wurden. Die unmittelbar Corona-bedingten Mehraufwendungen sind aktuell mit 1,98 Mio. Euro zu beziffern (inkl. Bamberger Rettungsschirm).
4. Die Situation der Bamberger Wirtschaft:
Eine Übersicht aller Maßnahmen zur Unterstützung der Bamberger Wirtschaft wird im Sitzungsvortrag zur Stadtratssitzung am 24.6.2020 gegeben.
a) Allgemeine Lockerungen für die Wirtschaft seit dem 30. Mai 2020:
- Ab 30. Mai 2020: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen. Reiseunternehmen dürfen wieder tätig werden. Ab 22. Juni 2020 können Hallenbäder, sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden.
- Ab 2. Juni 2020: Außengastronomie (inkl. Biergärten) und Speiselokale dürfen wieder bis 22 Uhr öffnen. Ab den 22. Juni 2020 wird die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert.
- Ab 8. Juni 2020: Indoor-Sportstätten, Tanzschulen für kontaktlosen Tanz und Paartanz mit einem festen Tanzpartner sowie Fitnessstudios dürfen den Betrieb wieder aufnehmen.
- Ab 15. Juni 2020: Kinos und Theater dürfen unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen.
- Ab den 22. Juni 2020 wird die Zahl der in einem Geschäft erlaubten Personen von einer pro 20 Quadratmetern auf eine pro 10 Quadratmetern erhöht. Die Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kassenbereich entfällt, sofern transparente Schutzwände montiert wurden.
b) Staatliche Hilfsprogramme für Unternehmen:
Die „Soforthilfe Corona“ für Unternehmen konnte bis 31. Mai beantragt werden.
Das Bundeskabinett hat am 12. Juni ein Konjunkturpaket über rund 130 Mio. € beschlossen (Mehrwertsteuersenkung, Überbrückungshilfe Corona, …)
Das Nachfolgeprogramm für die „Soforthilfe Corona“ ist die so genannte „Überbrückungshilfe Corona“. Derzeit ist noch keine Antragsstellung möglich, Eckpunkte sind aber bereits veröffentlicht:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbstständige und Angehörige von freien Berufen, die einen Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 von mind. 60 % im Vergleich zum Vorjahr haben.
Die maximale Förderung beträgt 150.000 € für drei Monate, gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten und der Höhe der erstattbaren Fixkosten.
c) Am schwersten sind aktuell Gastronomie, Hotellerie, Reisebranche und Veranstalter betroffen. Für andere Branchen, z.B. Handwerk, wird ein zeitlich verzögerter Einbruch erwartet. Drängendste Fragen der Unternehmen betreffen Liquiditätsengpässe und Finanzierungsprobleme.
Derzeit sind 1.973 Arbeitslose in der Stadt Bamberg gemeldet, das sind 456 mehr als im Vorjahr (Mai 2019), der übliche Rückgang im Frühjahr ist damit nicht erfolgt; Arbeitslosenquote 4,6% in der Stadt Bamberg (2019: 3,6%) (Zahlen Mai 2020).
d) Maßnahmenpaket für Bamberger Unternehmen
Einige Maßnahmen der Stadt Bamberg werden schon seit Längerem umgesetzt:
- Informationsangebot der Wirtschaftsförderung zu Hilfsprogrammen und den Verordnungen (Hotline, Mailings, Internetseite, Social Media).
- Inhaltliche Anpassung des Beratungsangebotes der Wirtschaftsförderung an
die Corona-Krise. - Bamberger Rettungsschirm (Stand 18.06.2020)
Der Bamberger Rettungsschirm wird als adäquates Instrument von Unternehmen gelobt. Er ist ausgeschöpft.
eingegangene Anträge | 143 | mit einer Darlehenssumme von 2.135.100,00€ |
bewilligte und ausgezahlte Anträge | 117 | mit einer Darlehenssumme von 1.477.600,00€ |
- Erweiterung der Freischankflächen (Stand 18.06.2020)
Voraussetzung dafür ist u.a., dass bereits eine genehmigte Freischankfläche existiert und, dass die Rettungs-, Geh- und Radwege freigehalten werden. Deshalb muss sich jeder Betrieb zunächst an die Wirtschaftsförderung wenden. Die Stadtverwaltung prüft dann schnellstmöglich jeden einzelnen Fall. Es entstehen dafür keinerlei Kosten.
eingegangene Anfragen | 56 |
bewilligte Anfragen | 33 |
In Bearbeitung (es fehlen noch Unterlagen) | 3 |
Abgelehnte Anfragen | 6 |
Zurückgezogene Anfragen | 4 |
unverbindliche Erstanfrage / keine weiteren Unterlagen erhalten | 10 |
- Die Stadt Bamberg und ihre Töchter ermöglichen nach individueller Absprache Stundungen bei den Gewerbemieten.
e) Dialog mit den Bamberger Wirtschaftsunternehmen – Gründung der „Arbeitsgruppe Corona“
Am 14.5.2020 trafen wir uns bei einer Wirtschaftskonferenz mit verschiedenen Branchen, Kammern, Verbänden und dem Stadtmarketing Bamberg e.V., um drängendste Themen abzustimmen. Es bildete sich aus mehreren Teilnehmenden eine „Arbeitsgruppe Corona“.
Beim ersten Treffen der „Arbeitsgruppe Corona“ am 26.5.2020 sind konkrete Maßnahmen vereinbart worden, von denen bereits einige umgesetzt wurden: etwa die Sprechstunde „Finanzierung“ am 8. Juni und am 17. Juni.
Die Stadt Bamberg und ihre Tochtergesellschaften verständigen sich darauf, als Geschenke oder Zuwendungen ausschließlich City Schexs zu verwenden, um so direkt Bamberger Unternehmen zu unterstützen.
5. Bamberger Schlachthof:
Zur aktuellen Situation berichten Herr Felix und Dr. Paulmann vom Gesundheitsamt. Für Rückfragen ist bei Bedarf auch Herr Sporer vor Ort.
6. Die Situation in den Schulen:
Die angebotene Notbetreuung in Schulen in den Pfingstferien wurde nur in sehr geringem Maße nachgefragt. Von den über 2.100 Grundschülerinnen und Grundschülern im Stadtgebiet nahmen in der ersten Woche weniger als 5 Kinder die Betreuung wahr, in der zweiten Woche schwankte die Zahl zwischen 12 und 14. Aus organisatorischen Gründen wurden die Kinder an jeweils einer Schule – 1. Woche: Gangolfschule, 2. Woche: Rupprechtschule – zusammengefasst. Mit Wirkung vom 15. Juni 2020 sind „Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen im Sinne des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (…) zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass zwischen den Beteiligten grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.“ Obligatorisch ist weiterhin ein Schutz- und Hygienekonzept mit konkreten Maßnahmen, die das Infektionsrisiko minimieren sollen. Diese Regelung hat als §15a Aufnahme in die 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gefunden. Spätestens in der KW 26, also ab dem 22. Juni 2020 kommen nun auch die Schülerinnen und Schüler wieder in die Schulen, für die seit Beginn des Lockdowns keine Präsenzangebote vorgehalten werden konnten. Bis zu den Sommerferien werden in der Regel alle Schülerinnen und Schüler alternierend unterrichtet. Meist wird wochenweise zwischen Teilschülergruppen gewechselt.
Bereits am 26. März 2020 erfolgte von Seiten des Amtes für Bildung, Schulen und Sport in Zusammenarbeit mit dem Bildungsbüro eine Abfrage, wie das Lehren und Lernen in Zeiten der Schulschließungen organisiert wird. Die Rückmeldungen zeigten, dass die Schulen hoch engagiert auf unterschiedlichen Kanälen den Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern aufrecht zu halten versuchten und Lehr-Lern-Material auf vielfältigen Wegen (z.B. persönlicher Lieferservice, Briefkasten an der Schule, Postzustellung etc.) zur Verfügung stellten.
7. Die Situation in den Kindertageseinrichtungen:
Seit der letzten Information an Sie wurden die Richtlinien zur Inanspruchnahme der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege erneut mehrmals erweitert. Anspruch auf Notbetreuung besteht mittlerweile:
- Für alle Kinder, bei denen ein Elternteil in kritischer Infrastruktur tätig sind und keine volljährige Person die Betreuung im Haushalt übernehmen kann.
- für Kinder, deren Mutter sich in der gesetzlichen Mutterschutzfrist befindet, soweit keine weitere im Haushalt lebende volljährige Person die Kinderbetreuung sicherstellen kann.
- wenn die Betreuung eines Kindes zur Sicherung des Kindeswohles vom Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurde, die Eltern des Kindes einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII haben oder das Kind eine Behinderung hat oder von wesentlicher Behinderung bedroht ist.
- Für Schulkinder, an den Tagen, an denen sie den Unterricht vor Ort besuchen, im Rahmen der Notbetreuung auch den Hort besuchen.
- wenn das Kind am Übergang von der Krippe zum Kindergarten steht. Diese Regelung umfasst alle Zweijährigen und zum anderen die Dreijährigen, die den Übergang zum Kindergarten innerhalb derselben Einrichtung noch vor sich haben.
- Für Vorschulkinder (Einschulung 2020) und für Kinder die im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden, also Kinder, die bis 30.09.2021 sechs Jahre alt werden oder deren Schuleintritt bereits einmal verschoben wurde
- Zusätzlich dürfen die Geschwisterkinder der genannten Personenkreise, die in der gleichen Einrichtung betreut werden, ebenfalls die KiTa besuchen.
- Für Hortkinder an Tagen mit Präsenzunterricht.
Durch die vollständige Öffnung der Kindertagespflege kann der gesamte betroffene Personenkreis den Betreuungsanspruch geltend machen. Durch Tagespflegepersonen werden derzeit 88 Kinder betreut.
Heilpädagogische Tagesstätten sind wegen des hohen Förderbedarfes der dort betreuten Kinder vom Betretungsverbot ausgenommen.
Im Ergebnis führten die Erweiterungen des Anspruches auf Notbetreuung zu einer Nutzerzahl von 2.003 Kindern in den Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) zum Stand 17.6.2020. Dies entspricht einer Nutzung von 65 % (Stand 20.05.2020 23,5 %) der vorhandenen Betreuungsplätze im Stadtgebiet. Bamberg liegt damit deutlich unter der von der Bayrischen Staatsregierung erwarteten Quote von 80 %.
Die deutliche Steigerung der Nutzerzahlen stellt die Einrichtungen bei der Einhaltung der Hygienemaßgaben zunehmend vor räumliche und personelle Probleme, da möglichst kleine und feste Gruppen gebildet werden sollen und die Einhaltung von Abständen zwischen den Kindern weiterhin gefordert ist. Dies gilt umso mehr, als für die Zeit ab 1.7.2020 nach Beschluss der Bayerischen Staatsregierung zum eingeschränkten Regelbetrieb übergegangen wird. Das bedeutet, dass alle Kinder Ihre KiTa wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen und seit 14 Tagen keinen Kontakt mit einer infizierten Person hatten bzw. keiner anderen Quarantänemaßnahme unterliegen. Auch Schulkinder können dann ihre Horte bzw. altersgeöffnete KiTas wieder regulär besuchen, unabhängig davon, ob sie an dem betreffenden Tag den Unterricht in der Schule vor Ort besuchen.
Damit die einzelnen Einrichtungen noch rechtzeitig bis 01.07.2020 die notwendigen Hygienepläne erstellen können, werden derzeit vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die notwendigen Rechtsgrundlagen sowie ein neuer Rahmen-Hygieneplan erarbeitet.
Das Verwaltungsgericht Regensburg entschied am 22.6.2020 in einem Einzelfall, dass aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie das Betretungsverbot in den Kindertagesstätten im bayrischen Infektionsschutzgesetz keine hinreichende gesetzliche Grundlage mehr finde. Ob die Bayrische Staatsregierung gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegt oder von sich aus dieses Einzelurteil auf das bisher geltende Vertretungsverbot kurzfristig überträgt, ist ungewiss, da ab 1.7.2020 ohnehin die Rückkehr zur eingeschränkten Regelbetreuung erfolgen soll. Unmittelbare Auswirkung in der Stadt Bamberg zu zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.
In einem offenen Brief an Ministerpräsident Söder hatte ich mich für die Übernahme der Elternbeiträge durch den Freistaat ausgesprochen: Die Förderrichtlinie der Bayerischen Staatsregierung zur Übernahme der Elternbeiträge bzw. Kostenbeiträge durch den Freistaat Bayern für die Monate April, Mai und Juni 2020 liegt mittlerweile vor. Die Einrichtungen können nun über die Abrechnungsplattform KiBiG.web den Beitragsersatz für die Monate April bis Juni 2020 beantragen. Um entstandene finanzielle Engpässe abzufedern, können zeitnah Sonderabschlagszahlungen abgerufen werden.
8. Alten- und Pflegeeinrichtungen:
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie von Behinderteneinrichtungen dürfen zwischenzeitlich wieder Besuch empfangen – die für die Einrichtung zuständige Heimaufsicht (Frau Steblein) hat ständigen Kontakt mit den jeweiligen Verantwortlichen der Heime. Auf aktuelle Schwierigkeiten weist Frau Steblein in ihrem mündlichen Vortrag hin.
Nach einem kurzzeitigen Vorkommen von Infektionen in zwei Einrichtungen ist es besonders erfreulich, dass inzwischen alle Alten- und Pflegeheime in Bamberg derzeit als infektionsfrei gelten.
9. Kultur:
Vielen hat die Corona-Krise schmerzlich vor Augen geführt, wie (system-)relevant Kunst und Kultur für ihr Leben ist. Doch viel schlimmer trifft es die Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffenden selbst, von denen viele seit Mitte März keine Chance haben aufzutreten und Geld zu verdienen. Die Szene, Kulturschaffende ebenso wie Kulturkonsumierende, versucht durchzuhalten bis zum Herbst, und hofft, irgendwann im September oder Oktober zu einem halbwegs normalen Kulturbetrieb zurückkehren zu können. Auch die Unterstützung der Kultur gehört deshalb zum Konjunkturprogramm des Bundes. Für das Programm „NEUSTART KULTUR“ sollen für die Jahre 2020 und 2021 bis zu 1 Mrd. Euro bereitgestellt werden.
Live-Events werden zwar aktuell mehr möglich aber kaum im gewohnten Maße. Daniel Seniuk, Schauspieler am E.T.A.-Hoffmann-Theater, hat sich mit Bamberger Kulturschaffenden zu einem Spaziergang durchs Weltkulturerbe getroffen und über die Auswirkungen der Krise gesprochen. Daraus ist die sechsteilige Reihe „WeltKULTURstadt – Was geht!?“ entstanden, die zweimal wöchentlich online auf Vimeo und auf der städtischen Facebookseite veröffentlicht wurde. Ein tolles Format!
Die lebendige Kulturszene in Bamberg muss unbedingt erhalten bleiben. Deswegen startet der neue Bürgermeister der Stadt Bamberg, Jonas Glüsenkamp, gemeinsam mit mir, die Spenden-Initiative „(Bamberger) Köpfe für Kultur“. Bambergerinnen und Bamberger zeigen mit ihrem Gesicht, dass ihnen die Kultur am Herzen liegt. Sie spenden Geld und lassen sich fotografieren um mit ihrem Bild ein Zeichen zu setzen. Auftakt der Aktion ist am kommenden Samstag (27.6.2010) von 10 bis 14 Uhr mit einem mobilen Fotostudio am Gabelmann unter dem Dreizack.
Mit der Spendenaktion „Köpfe für Kultur“ sollen unbürokratisch Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden.
Über die konkreten Auswirkungen der Krise auf die einzelnen Künstler hat die Verwaltung noch keinen umfassenden Überblick – denn die Agentur für Arbeit kann aus Datenschutzgründen keine Aussage über bspw. Anträge für Arbeitslosengeld in einem Berufsfeld tätigen. Es lässt sich jedoch durch die vielfältigen Kontakte des Kulturamts und die stattfindende Beratung sagen, dass die Auswirkungen weitreichend und gravierend sind. Zwar haben sich die Kulturschaffenden zwar nach Fördermöglichkeiten erkundigt, aber ob, wo und in welcher Höhe Zuschüsse beantragt und bewilligt wurden, wird nicht erfasst.
Unseren Kulturpartner*innen von KS:BAM fiel durch die Schulschließungen ein Großteil ihrer Einnahmen und damit der Lebensgrundlage weg. Wir erhielten viele verzweifelte Anrufe und versuchten zu helfen. Das Kulturamt verwies in vielen Gesprächen auf die verschiedenen Förderprogramme, wie beispielsweise durch den Freistaat. Derzeit erreichen uns weniger „Hilferufe“, da die Schulen wieder geöffnet werden, vereinzelt auch Projekte stattfinden können und langsam auch wieder Veranstaltungen möglich werden. Die Unterstützungsangebote wurden dankbar angenommen. Sobald wieder Treffen mit den Kulturpartnern möglich sind, wird sich das Kulturamt persönlich intensiv austauschen.
10. Musikschule:
Seit 11. Mai konnte die Musikschule unter Einhaltung eines umfangreichen Schutz- und Hygienekonzeptes wieder öffnen und Einzelunterricht als Präsenzunterricht anbieten. Seit 15. Juni sind nun auch wieder Kleingruppenunterricht und Ensembleproben ohne Begrenzung der Personenzahl möglich. Einzige Bedingung ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m, bei Bläsern und Sängern 2 m, sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auch der Unterricht in den Räumen der schulischen Außenstellen ist wieder möglich. Wann und wie die Kinder der elementaren Musikpraxis in den Kitas und den Schulkooperationen wieder gemeinsam musizieren und die großen Ensembles wieder proben können, wir derzeit geprüft und erarbeitet.
Seit der Schließung der Musikschule am 16. März hatten die Lehrkräfte Instrumental- und Vokalunterricht per Fern-Unterricht, meist als Video-Unterricht erteilt. Entfallen mussten in dieser Zeit leider die elementare Musikpraxis in den Kitas und in der Musikschule, Kooperationsangebote in den Schulen sowie alle Ensembles. Diese neue Unterrichtsform wurde von Schüler*innen und Eltern sehr begrüßt und gut angenommen. Die meisten Eltern haben den Fernunterricht als gebührenpflichtigen Ersatz für den persönlichen Unterricht akzeptiert und dies schriftlich bestätigt. Damit kann der Gebührenverlust durch Rückerstattungsansprüche reduziert und das Budget der Musikschule entlastet werden. Zudem wird derzeit die Anerkennung von Verzichtserklärungen auf Unterrichtsgebühren als Spenden geprüft bzw. vorbereitet.
Aufgrund der Beschränkungen musste die Musikschule alle Veranstaltungen, Prüfungen und Wettbewerbe zunächst bis 31. Juli absagen. Die Freiwilligen Leistungsprüfungen (D1/Bronze und D2/ Silber) wurden auf den 11. Juli (Theorie) und den 18. Juli (Praxis) verschoben und können unter Einhaltung der gebotenen Maßnahmen in der Musikschule durchgeführt werden. Anstelle des Infotages haben 22 Lehrkräfte mit Unterstützung des Stadtarchivs kleine Videos erstellt, in denen sie die einzelnen Instrumente sowie Gesang vorstellen und auf Besonderheiten beim Erlernen eingehen. Die Videos sind über die Homepage der Stadt/Musikschule abrufbar:
Nachdem einige Unterrichtsangebote sowie Veranstaltungen entfallen müssen, hat die Musikschule für alle Lehrkräfte über das Personalamt Kurzarbeit mit Arbeitswegfall zwischen 10 und 90% angemeldet. Nachdem auch in der Verwaltung Aufgaben weggefallen sind und der Parteiverkehr eingeschränkt werden musste, wurde auch für eine der beiden Verwaltungsmitarbeiterinnen Kurzarbeit (30%) angemeldet.
11. Sparkasse:
Das Angebot einer 6-monatigen Tilgungsaussetzung der Sparkasse Bamberg, das deutlich über die gesetzlichen drei Monate hinausgeht, wurde bis 15. Juni 2020 auf 1.175 Darlehen angewendet. Die gesetzliche Zins- und Tilgungsaussetzung wurde bisher für 457 Darlehen beantragt.
Mit vier gewerblichen Mietern sind Mietstundungen vereinbart worden.
Die Sparkasse Bamberg hat anlässlich der Corona-Pandemie zwei besondere Hilfsaktionen gestartet:
Zum einen unterstützt sie gemeinnützige Vereine, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind mit Spenden bis zu 5.000 Euro aus einem extra Spendenfonds. Vereine aus der Stadt und dem Landkreis Bamberg haben die Möglichkeit, bei der Sparkasse einen Antrag auf eine Spende zu stellen. Im ersten Antragszeitraum sind bereits 60 Anträge eingegangen. Die zweite Antragsfrist läuft nun bis Ende September 2020. Insgesamt stellt die Sparkasse hier für ein Spendenvolumen von bis zu 1 Millionen Euro, aufgeteilt auf die Jahre 2020 und 2021, zur Verfügung. Informationen und das Antragsformular finden betroffene Vereine unter www.sparkasse-bamberg.de.
Zum anderen haben Kulturschaffende die Möglichkeit, noch mehr projektbezogene Anträge an die Sparkassen-Stiftung für Kunst, Kultur und Denkmalpflege zu stellen. In den Jahren 2020 und 2021 stellt die Stiftung jeweils 250.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Damit kann in diesen Jahren mehr als doppelt so viel wie in den vergangenen Jahren ausgeschüttet werden. Die Sparkasse ist sich bewusst, dass sich Kulturschaffende bei der derzeit noch fehlenden Planungssicherheit auch weiterhin schwertun, Projektanträge zu stellen. Aus diesem Grund werden die Mittel für die Jahre 2020 und 2021 verdoppelt. In der ersten Sitzung des Jahres 2020 hat der Stiftungsrat beschlossen, 49 Projekte mit einer Summe von 151.600 Euro zu unterstützen. Die Antragsfrist für den zweiten Ausschüttungstermin 2020 endet am 30. September 2020.
12. Stadtwerke:
Bei den Stadtwerken stehen derzeit besonders die Schwimmbäder im Blickfeld: Nach der Ankündigung der bayerischen Staatregierung, dass Freibäder ab dem 8. Juni wieder öffnen durften, haben die Stadtwerke binnen weniger Tage ein mit der Sozialstiftung Bamberg erarbeitetes umfassendes Hygienekonzept umgesetzt und die Hainbadestelle (am 8. Juni), das Freibad Gaustadt (am 13. Juni) und das Freibad am Bambados (am 19. Juni) wieder geöffnet. Der Start hat trotz sehr kurzem Vorlauf sehr gut geklappt.
Die Bäder sind mehrmals täglich in Intervallen von zwei bis drei Stunden geöffnet. Zwischen den Zeitfenstern erfolgt eine gründliche Reinigung der Bäder. Badegäste müssen ihre Eintrittskarte für eines der Zeitfenster vorab online unter www.stadtwerke-bamberg.de/baeder kaufen. An den Bädern ist kein Kauf von Eintrittstickets möglich. Für Badegäste ohne Internetzugang erarbeiten die Stadtwerke mit Hochdruck eine Lösung. Solange werden diese Gäste gebeten, Freunde oder Nachbarn zu bitten, beim Ticketkauf behilflich zu sein. Aus technischen Gründen können in diesem Sommer in den Freibädern und der hainbadestelle Geldwertkarten nicht eingesetzt werden.
Am 17. Juni hat die bayerische Staatsregierung angekündigt, dass ab dem 22. Juni auch das Hallenbad und die Sauna wieder geöffnet werden dürfen. Sobald den Stadtwerken Bamberg klare Vorgaben hierfür bekannt sind, werden auch hier entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet. Die genauen Termine sind abhängig von den behördlichen Vorgaben und damit verbundenen Personalaufwand für die Einrichtung und den Betrieb des Hallenbads und der Sauna.
Im ÖPNV verzeichnen die Stadtwerke ein sehr niedriges Fahrgastaufkommen von derzeit nur 55 Prozent der normalen Nachfrage. Auch in den Parkeinrichtungen liegen die Auslastungszahlen nach wie vor weit unter den Planwerten, allerdings weiterhin mit steigender Tendenz.
13. Stadtbau:
Nach wie vor ist die Geschäftsstelle der Stadtbau am E.T.A.-Hoffmann-Platz 2 nur eingeschränkt geöffnet. Die Vermietung läuft dennoch uneingeschränkt weiter. Die Mietabteilung hält Kontakt zu Kunden und Interessenten über Post, Telefon, E-Mail, WhatsApp und das Kundenportal. Direkter Kontakt ist ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.
Wohnungsbesichtigungen und -übergaben finden unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (u.a. nur Besichtigung leerer Wohnungen, Besichtigung jeweils allein, mehrfaches Lüften der Räumlichkeiten, etc.) statt. Sämtlichen Mietern wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Miete von April bis Juni zinslos zu stunden. Vor allem Gewerbemieter haben diese Möglichkeit in Anspruch genommen. Nur wenige von ihnen haben darum gebeten, diese Stundung auf die kommenden Monate zu verlängern.
Die Baumaßnahmen werden weiter vorangetrieben. Allerdings haben sich aufgrund der Beschränkungen der vergangenen Wochen die Fertigstellungstermine vieler Projekte (Neubau und Sanierungen) verschoben. Der zeitliche Umfang der Verschiebung ist nach wie vor nicht konkret absehbar.
14. BCE/Brose-Arena:
Die Lage der Bamberg Congress+Event GmbH (Konzert- und Kongresshalle und Harmonie) sowie der BAB Bamberg Arena Betriebsgesellschaft mbH
ist nach wie vor äußerst angespannt. Das seit Mitte März bestehende Verbot von Großveranstaltungen wurde noch einmal bis zum 31.10.2020 verlängert.
Kleinere Veranstaltungen mit bis zu 50 Besuchern sind zwar inzwischen wieder erlaubt, bringen aber für die BCE kaum wirtschaftliche Vorteile.
Bis auf eine Notbesetzung befinden sich deshalb weiterhin nahezu alle Mitarbeiter der BAB, BCE, BSG und Sandkerwa GmbH in Kurzarbeit.
Die finanziellen Auswirkungen für diese Unternehmen sind im Moment noch nicht absehbar, werden aber erheblich sein.
15. Ausblick:
Die Meldungen aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin müssen uns beunruhigen. Auch von der heutigen Berichterstattung im Stadtrat muss daher das Signal ausgehen, die Bürgerschaft zu Vorsicht und zu Rücksichtnahme aufzurufen. Die Stadtverwaltung wird weiterhin regelmäßig die aktuelle Situation schildern: Erneut in der kommenden Vollsitzung am 22.7.2020 und mit einem weiteren Newsletter.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen
Andreas Starke
Oberbürgermeister