Balkonbrand

Ladendiebstähle

  • BAMBERG. Am Dienstagnachmittag wurde die Polizei zu einem Geschäft in Bahnhofsnähe gerufen, weil dort ein 25-jähriger Mann zwei Getränkedosen für knapp 3 Euro entwendet hatte.
  • Auf zwei Sonnenbrillen für knapp 30 Euro hatte es dann noch ebenfalls am Dienstagnachmittag ein 25-Jähriger in einem Geschäft am Graf-Stauffenberg-Platz abgesehen.

Die beiden Langfinger wurden bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten und müssen sich wegen Ladendiebstahls verantworten.

Unfallfluchten

  • BAMBERG. Vermutlich ein Sattelschlepper oder ähnliches Fahrzeug fuhr zwischen dem 5.6.2020 und 8.6.2020 Am Börstig ein Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ um und richtete Sachschaden von etwa 200 Euro an. Der Verursacher flüchtete anschließend, weshalb die Polizei unter Tel.: 0951/9129-210 Täterhinweise sucht.
  • BAMBERG. In der Schützentiefgarage wurde am Dienstagfrüh zwischen 8.48 Uhr und 9.15 Uhr ein grauer Toyota an der Fahrerseite angefahren. Obwohl der Unfallverursacher Sachschaden von etwa 1000 Euro angerichtete hatte, flüchtete er.
  • BAMBERG. Auf dem Parkplatz eines Discounters in der Pödeldorfer Straße öffnete am Dienstagnachmittag gegen 15.40 Uhr eine Frau die Fahrertüre ihres Fahrzeuges so weit, dass die Beifahrertüre eines daneben geparkten grauen VW T 6 beschädigt wurde. Obwohl die Frau Sachschaden in Höhe von etwa 100 Euro angerichtet hatte, stritt sie dies ab und fuhr einfach davon.

Täterhinweise nimmt die Polizei unter Tel.: 0951/9129-210 entgegen.

Balkonbrand

BAMBERG. Dienstagfrüh kurz nach 6 Uhr wurden Polizei und Feuerwehr über einen Brand in der Geisfelder Straße informiert. Beim Eintreffen der Rettungskräfte musste die Türe gewaltsam durch die Feuerwehr geöffnet werden, da der Brand auf dem Balkon war. Dieser konnte rasch gelöscht werden, es entstand allerdings Sachschaden von etwa 30.000 Euro. Die Brandursache konnte zwar nicht letztendlich geklärt werden, es wird aber davon ausgegangen, dass die Brandursache in einem Elektrogrill oder einem Zigarettenstummel zu suchen ist. Weil die Wohnung leer war, suchten die Polizeibeamten nach Hinweisen zum Wohnungsinhaber, fanden aber stattdessen in zwei Zimmern auf dem Nachttisch Rauschgift und dazugehörige Utensilien, die sichergestellt wurden. Die beiden Wohnungsnehmer müssen sich neben fahrlässiger Brandstiftung auch noch wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.