Sonderregelung für nicht zugestellte Wahlunterlagen

Stadt Bamberg

Im Zuge des Versandes der Briefwahlscheine an alle Wahlberechtigten erhält das Wahlamt vereinzelt nicht zustellbare Sendungen als Rückläufer zurück. Um auch diesen Wahlberechtigten ihre Wahlbriefunterlagen aushändigen zu können, besteht beim Wahlamt auch am Samstag von 8–12 Uhr und am Sonntag von 8–18 Uhr die Möglichkeit, die Unterlagen abzuholen. Der einzige Zugang zum Rathaus Maxplatz ist der Hintereingang in der Fleischstraße, wo Securitykräfte den Einlass für diesen Zweck ermöglichen.

Die Wahlbriefe können am Sonntag, 29. März, bis 18 Uhr an den Briefkästen des Rathauses am Maxplatz und des Rathauses am ZOB eingeworfen werden. Dies ist auch bei der derzeitigen Ausgangsbeschränkung möglich, da die Abgabe von Briefwahlunterlagen einen triftigen Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung darstellt.