Corona – 17.3.2020

Weiterer Coronavirus-Todesfall in Bayern bestätigt – Insgesamt nun fünf Fälle seit vergangenem Donnerstag

Bayerisches Gesundheitsministerium

Das bayerische Gesundheitsministerium hat am Montag über einen weiteren bestätigten Coronavirus-Todesfall informiert. Ein Ministeriumssprecher sagte in München: „Bei diesem Todesfall handelt es sich nach Angaben des Landratsamts Würzburg um einen über 90-jährigen Patienten aus Würzburg.“ Damit gibt es in Bayern seit vergangenem Donnerstag insgesamt fünf Coronavirus-Todesfälle.

Der Verstorbene war Bewohner des gleichen Pflegeheims, aus dem bereits zwei andere Coronavirus-Todesfälle in Bayern stammten.


Vom Krisen- in den Katastrophenmodus

Landkreis und Stadt Bamberg bündeln alle Kräfte für die Katastrophenabwehr

Nach der Entscheidung der bayerischen Staatsregierung den Katastrophenfall auszurufen, haben sich Stadt und Landkreis Bamberg umgehend zusammen gesetzt, um die Auswirkungen auf die Stadt Bamberg und den Landkreis Bamberg zu besprechen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Nach wir vor ist der Schutz der Bevölkerung und die optimale Versorgung der Betroffenen besonders wichtig. Der Landkreis und die Stadt Bamberg schalten ab sofort vom Krisen- in den Katastrophenmodus. Sie berufen ihre Katastrophenschutzstäbe ein und konzentrieren weitere, zusätzliche Kräfte auf die Bewältigung der Corona-Krise. „Wir bündeln damit alle Kräfte auf die Katastrophenabwehr“, so Landrat Johann Kalb und Oberbürgermeister Andreas Starke.

1. Um die Versorgungssituation in Stadt und Landkreis gleichermaßen zu sichern, sowie Not- oder sogenannte Hamsterkäufe zu vermeiden, hat der Oberbürgermeister die Spitzenvertreter des Einzelhandels zu einem Gespräch morgen ins Rathaus eingeladen. Es ist das Ziel, die Versorgungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Zur Umsetzung dieser Aufgaben soll eine gute Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und dem Einzelhandel konkret besprochen und organisiert werden.

Das Sonntagsverkaufsverbot wurde für die nächsten 14 Tage außer Kraft gesetzt, die Ladenöffnungszeiten durch den Freistaat gelockert. In dem Gespräch soll auch geklärt werden, welche Geschäfte in Bamberg eine besondere Versorgungsleistung sicherstellen können. Die Stadtverwaltung wird diese Regelung nicht nur kontrollieren sondern auch durchsetzen.

2. Den Banken in Stadt und Landkreis kommt in dieser Situation eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben der Landrat und der Oberbürgermeister unmittelbar nach Bekanntgabe der aktuellen Allgemeinverfügung unter anderem mit dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Bamberg gesprochen um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Sparkassen in Stadt und Landkreis sicher zu stellen. Alle Filialen bleiben geöffnet. Die Beratung wird auf die Firmenkunden konzentriert, weil der Bedarf und die Fragen der geschäftlichen Kunden besonders hoch ist.

3. Oberbürgermeister und Landrat verweisen auf die nun geltende Regelung, dass Gastronomiebetriebe jeglicher Art ab sofort untersagt sind. Ausnahmen regelt die Allgemeinverfügung. Insbesondere sind Lieferunternehmen und Speisen zur Mitnahme zulässig.

4. Neben den bereits bestehenden zwei Hotlines für Gesundheits- und Bürgerfragen wird ab Morgen für betroffene Wirtschaftsunternehmen eine weitere Informationshotline freigeschaltet sein. Im Stadtgebiet berät das Wirtschaftsreferat unter 0951-871313 zu Fragestellungen unter anderem zum Rettungsschirm, im Landkreis berät die Wirtschaftsförderung des Landkreises unter 0951-85207 ebenso.

Besondere Bedeutung kommt der Versorgung von mobilitätseingeschränkten und immungeschwächten Personen in Stadt und Landkreis zu. Hier werden Lösungen über das Bürgertelefon gefunden. Oberbürgermeister Andras Starke kündigte in diesem Zusammenhang die Einbindung der Wohlfahrtsverbände an, im Landkreis werden Wohlfahrtsverbände und Gemeinden gleichermaßen bei der Versorgung besonders betroffener Personengruppen unterstützen. Dieser besonders zu schützende Personenkreis, der häufig nicht online unterwegs ist, soll mit effektiven Hilfen und Strukturen versehen werden.

5. Auch innerhalb der Verwaltung wird es in nicht krisenrelevanten Bereichen Einschränkungen geben. Geplant ist es Behördengänge nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung anzubieten. Stadt und Landkreis Bamberg bitten die Bevölkerung um Verständnis dafür, dass es durch die Bündelung der Kräfte für den Krisenfall Mitarbeiter Einschränkungen in den Verwaltungen gibt. Um die Bürger und die Mitarbeiter zu schützen und um lange Wartezeiten zu ersparen, sind ab Mittwoch, 18. März, Behördengänge nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Die Ansprechpartner sind telefonisch und per E-Mail von Montag bis Donnerstag vom 9 bis 15 Uhr für jedes behördliche Anliegen sind auf den Homepages von Stadt und Landkreis zu finden. Diese Regelungen gelten auch für das Rathaus am ZOB, dementsprechend auch für den Kundenservice der Stadtwerke Bamberg und die Stadtbau GmbH.

6. Oberbürgermeister und Landrat empfehlen, über die Allgemeinverfügung hinaus auch Veranstaltungen unter 100 Personen abzusagen. Beerdigungen im Stadtgebiet sollen nur noch im engen Familienkreis stattfinden. Das Friedhofsamt ist angewiesen, jede größere Besucherzahl zu untersagen.

7. Die Notgruppenbetreuung in Kitas und Schulen ist gut angelaufen. Im Stadtgebiet haben 48 Kinder die Betreuung wahrgenommen, im Landkreis waren es 64. Berufstätige Eltern, die in systemrelevanten Jobs tätig sind, sollen auch weiterhin arbeiten können. Hierfür haben alle Kitas und Schulen eine Notbetreuung eingerichtet. Für alle anderen Kinder hat die Landesregierung ein Betreuungsverbot erlassen.

Abgegeben werden dürfen Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Hierzu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Voraussetzung ist weiter, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. In Fällen, in denen nur einer der beiden Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, besteht keine Ausnahme vom Betretungsverbot, da dann der andere Elternteil die Betreuung übernehmen muss. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört.

8. Es ist ein gutes Zeichen, dass sich bereits Menschen gemeldet und ihre Hilfe angeboten haben. Stadt und Landkreis Bamberg sind dankbar für freiwillige Helfer. So werden zum Beispiel Helfer für die Lenkung der Patientenströme benötigt, die an der Anlaufstelle für Corona-Tests in Scheßlitz (ehemaliger Netto-Markt) und später in Bamberg eingesetzt werden können.

9. Wer sich hierfür oder für andere Tätigkeiten zur Verfügung stellen möchte, wird gebeten, seine zeitliche Einsatzbereitschaft sowie besondere Fähigkeiten mit Kontaktdaten zu melden. Die Sicherheitsbehörden kommen dann bei Bedarf auf die Freiwilligen zu. Wichtig ist jetzt, sich zu melden, damit die Verwaltungen in Stadt und Land die Personen aus dem freiwilligen Bereich gezielt einteilen und einsetzen können.

10. Der Oberbürgermeister und der Landrat bedanken sich bei der Bürgerschaft in der Region für das Verständnis und die gute Zusammenarbeit auf allen Ebenen: „Es hat sich gezeigt, wie wichtig der Zusammenhalt in Stadt und Land ist, um diese gewaltige Herausforderung anzunehmen und zu lösen.“