ADFC
Am Dienstag, den 9.4.2019 wurden im Bundesverkehrsministerium die Ergebnisse des ADFC-Fahrradklimatests 2018 präsentiert. Bamberg erhielt dabei die Note 3,9. Nach den Jahren 2014 (3,8) und 2016 (3,9) zeigt das Ergebnis nach Meinung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Bamberg, dass Stadt und Stadtrat auf dem Weg zu einer echten Fahrradstadt seit Jahren auf der Stelle treten – auf niedrigem Niveau.
„Das Ergebnis ist bezeichnend. Die Menschen merken einfach, dass es zwar immer wieder vollmundige Ankündigungen von Seiten der Stadt gibt, auf den Straßen aber seit Jahren kaum reale Verbesserungen ankommen“, so kommentiert Christian Hader, stellvertretender Landesvorsitzender des ADFC Bayern und Initiator des Radentscheid Bamberg das Ergebnis und ergänzt: „Statt dem Radverkehr endlich den ihm zustehenden Platz in Form von guter Infrastruktur zu geben, darf er ihn sich zukünftig auf 1 Meter breiten Radwegen wie in der Friedrichstraße nun mit E-Rollern teilen.“
Die ADFC-Verantwortlichen hoffen, dass die Ergebnisse der alle zwei Jahre erfolgenden Umfrage nun endlich ernst genommen werden. „In den vergangenen Jahren hat die Stadt bei den Ergebnissen des Fahrradklimatests immer wieder Ausflüchte bemüht, statt die Kritik anzunehmen und den vielen Versprechungen auch endlich Taten folgen zu lassen. Auf ein „Wir haben verstanden“ mit entsprechendem Handeln als Konsequenz hofft man in Bamberg vergeblich“, so Harald Pappenscheller vom ADFC Bamberg und führt fort: „Das Geld, das im städtischen Haushalt für den Radverkehr bereitgestellt wird, muss auch ausgegeben werden. Im vergangenen Jahr war es gerade einmal die Hälfte des vorgesehenen Betrags.“
Dabei sind die Grundvoraussetzungen für eine echte Fahrradstadt absolut gegeben: 30% aller Fahrten werden in Bamberg bereits mit dem Fahrrad zurückgelegt – der bayerische Spitzenwert beim Radverkehrsanteil. Fragt man jedoch die Menschen auf der Straße, dann bewegen sie sich nicht wegen, sondern trotz der Radverkehrsbedingungen mit dem Rad durch die Stadt. Als Beleg dafür können auch die vielen persönlichen Kommentare gewertet werden, welche mit dem ADFC-Fahrradklimatest abgefragt wurden. Immer wieder wird hier auch auf die Nicht-Umsetzung der Radentscheid-Ziele hingewiesen, wie ADFC Bamberg-Vorstandsmitglied Elke Pappenscheller erklärt: „Während der Radentscheid Bamberg für viele Initiativen in ganz Deutschland – als erster erfolgreicher Radentscheid überhaupt – Vorbildcharakter genießt, gilt der Umsetzungsprozess der Stadt Bamberg zwischenzeitlich deutschlandweit als Negativbeispiel.“ Bamberg sei zwar eine Fahrradstadt, aber deshalb noch lange keine fahrradfreundliche Stadt – so das Resümee der ADFC-Verantwortlichen.
Für jedes Schweinderl gibt`s ein Vereinderl
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Ich habe eine Wut, mein Freund der Kastanienbaum ist weg. Er ist zum Opfer der Neubauwut und der neuen Sonderspuren für Radler geworden.
Auch die Bank vor ihm ist weg, ich setzte mich gerne unter meinen alten Baum. Ja ich kann leider nicht mehr so gut Radfahren wie früher, dafür bin ich schon etwas zu betagt. Ich gehe halt dafür zu Fuss und Einkäufe mache ich mit dem Auto.
In der Stadt ist es besonders schlimm geworden, fast jeder Baum und Strauch ist ein Opfer der grünen linksgedrehten Radwege geworden. Weil die angeblich noch nicht breit genug sind und dafür sogleich ein eigener Verein trommelt, deshalb auch müssen Bäume weichen!
Neubauten pflastern auch alles zu und so kommt es, das nicht einmal mehr die Sitzbänke stehen bleiben dürfen.
Ist das grüne Idiotologie oder schon öffentliche Verdummung, wenn sich Forderungen alle schon ins Gegenteil drehen?
Die Radler in der Stadt aber, sie haben jedes Recht schon. Da werden die Hausfassaden verkratzt, die Drahtesel stehen und liegen überall und so mancher Fussgänger kann sich nur noch mit einem Sprung vor ihnen retten.
Auflagen Umlagen zum hinlangen gibt es genügend, warum nicht auch für die Radfahrer. Sie haben keinerlei Verkehrsschulung, dürfen aber alles und man baut ihnen sogar noch die Strassen!
Bin ich froh das ich eine andere Zeit noch erlebt habe.
Ich waas a nedd, immer wenn ich den Gädd les, denk ich on den Didlsong vom Film MASH. ;-)
Jetzt müssmer doch amol langsom Andidebressiva nein Drinkwasser dun.
Ich hab’s zwar nicht gemessen, aber mir scheint selbst der Meter eine übertriebene Angabe zu sein. Die Benutzungspflicht wurde indes schon vor einigen Jahren aufgehoben. (Sie dürfte auch nur von jemandem beklagt werden, der persönliche Betroffenheit nachweist und die Anordnung nicht länger als ein Jahr kennt.)
Ich habe allerdings bereits mehrfach erlebt, daß mich Kraftfahrer aggressiv angehen, weil ich natürlich die Fahrbahn benutze. Die 1997 erfolgte grundsätzliche Aufhebung der Benutzungspflicht wird, so mein Eindruck, in den Fahrschulen nicht vermittelt. Denn selbst jüngere Autofahrerinnen und -fahrer wissen oft nicht Bescheid.
Der örtliche ADFC hat noch bis zum letzten Frühjahr (Radtourenprogramm) publiziert, daß Radfahren auf der Fahrbahn sicherer sei als auf begleitenden Radwegen. Gleichzeitig, im selben Druckwerk, bekundete er die Übereinstimmung seiner Ziele mit denen des Radentscheids, der für die Separation eintritt. Eine Erklärung dieser Diskrepanz verweigerte er konsequent.
Zum hohen Unfallrisiko der jetzt propagierten, baulich getrennten Radfahrstreifen (protected bike-lanes) an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten verweigert er wie auch die Protagonisten des Radentscheids jegliche Diskussion. Sie verweisen ausschließlich auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Radler, obgleich dies nachweislich in die Irre führt.
Leider rudert der Verordnungsgeber Schritt für Schritt zurück. Seit dem zitierten Urteil wurden u. a. innerörtliche Radfahrstreifen (per definitionem benutzungspflichtig) und die Benutzungspflicht für außerörtliche bauliche Radwege von der Notwendigkeit des Gefahrennachweises auf der Fahrbahn befreit. Sie dürfen also angeordnet werden, wenn es nicht der Verkehrssicherheit dient. Für letzteres wurde der Bundesregierung im vergangenen Jahr der Negativpreis „Pannenflicken“ verliehen (http://www.cycleride.de/component/joomgallery/pannenflicken-2017/1714-bundesrepublik-deutschland.html).
Ja, es wird stets mit dem Gefühl, dem subjektiven Sicherheitsempfinden argumentiert. Witzing finde ich dabei, dass Patienten mit pathologischer Angst gegenüber Argumenten für eine Exposition und Aufgabe des Sicherheitsverhaltens zur Bewältigung der Angst aufgeschlossener sind als diejenigen, die keine klinische Diagnose haben.
Es liegt wahrscheinlich daran, dass man zwar nach außen mit Sicherheit argumentiert, aber die Angst leugnet somit niemals das damit verbundene Sicherheitsritual, also die Dreieinigkeit von Radweg, Helm & Warnweste, zur Diskussion stellen oder gar aufgeben wird. Und zwar ganz egal was die Fakten besagen.
Die meisten Maßnahmen der Stadt Bamberg im fließenden Radverkehr, nämlich die Anlage (meist zu schmaler) Fahrspuren (Radfahr- und irreführend so heißende „Schutz“streifen) ohne (ausreichend dimensionierte) seitliche Sicherheitsräume zu Hindernissen, Fahrbahnrand, ruhendem und fließendem Kraftfahrzeugverkehr, haben allein den Zweck, die Fahrräder an den Rand zu drängen. Damit wird den Autofahrern suggeriert, sie dürften ohne Abstand vorbeifahren. Insbesondere auch etliche der Stadtbusfahrer üben sich offensichtlich gern in dieser Disziplin.
Für das Fahrrad wird bislang nur dort etwas getan, wo es (nahezu) nichts kostet (oder von anderen bezahlt wird) und – vor allem – dem Autoverkehr keine wirklichen Einschränkungen abverlangt.
Wessen Lobby den meisten Mitgliedern des Stadtrats ihr Handeln vorgibt, ist nur allzu deutlich zu erkennen.
Wenn der Radweg in der Friedrichstr., wie im Text zitiert, tatsächlich nur einen Meter breit ist, dann könnte man sinnvollerweise gegen die Benutzungspflicht vorgehen und sollte das umgehend tun.
Was der lokale ADFC und die Radinitiiative an straßenbegleitenden Radwegen in der Stadt finden, bleibt schleierhaft. Das ist angesichts eindeutiger, seit Jahrzehnten vorliegender Zahlen wider jeden gesunden Menschenverstand.
„Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO).“
BVerwG, Urteil vom 18. 11. 2010 – 3 C 42.09; VGH München
Will sagen: Fahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall!
ADFC.Nachdem es in anderen Orten verschieden geregelt wird, mag der hiesige Beitrag von Bergradfahrer doch zutreffen. Der ADFC, der sich ja besonders hervortut, mag bei einigen seiner Aktion gut sein, jedoch andererseits spielt er manchmal die Radfahrer aus.