Standard-Life: VerbraucherService Bayern rät zur Prüfung
600.000 Versicherte bekamen in den letzten Wochen Post vom schottischen Versicherer Standard Life. Mit dem Austritt Gro§britanniens aus der EU im MŠrz 2019 verliert Standard Life seine – für die auf Euro lautenden Verträge – Zulassungsrechte. Der neue Eigentümer, Phönix, überträgt deshalb Anfang 2019 die deutschen Verträge auf die irische Tochter Standard Life International DAC in Dublin. Obwohl die Policen damit im EU-Binnenmarkt verbleiben, ist die Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher groß. Zu Recht, denn ihr langjährig Erspartes ist im Insolvenzfall nicht mehr durch den britischen Sicherungsfonds FSCS geschützt.
Die Übertragung von Bestandsverträgen in einen anderen Rechtsraum ist ein komplexer Prozess mit hohen Kosten und juristischen Hürden. Obwohl für die Versicherten nach dem Brexit unverändert deutsches Vertrags- und Steuerrecht gilt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Rechtsaufsicht hat, häufen sich die Fragen. „Der Genehmigungsprozess für den Bestandstransfer von Standard Life ist bis heute noch nicht abgeschlossen“, verdeutlicht Markus Latta, Finanzberater beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Es bleibt auch unklar, wann der EU-richtlinienkonforme Sicherungsfonds für den Insolvenzfall der irischen Tochtergesellschaft bereitgestellt wird“. Versicherte können ihre Standard Life Policen von den VSB-Experten prüfen lassen, ob sich eine Fortführung, Stilllegung, Kündigung oder der Widerruf vom Vertrag sich lohnt.
Terminvereinbarung und weitere Auskünfte zu Versicherungen erhalten Interessierte in der Bamberger VSB-Beratungsstelle oder unter verbraucherservice-bayern.de.