Landtags- und Bezirkswahlen: Briefwahlunterlagen jetzt beantragen

Stadt Bamberg

Persönlich im Wahlamt im Rathaus Maxplatz oder online

Die Stadt Bamberg weist darauf hin, dass jetzt die Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bezirkswahlen am 14. Oktober 2018 im Wahlamt beantragt werden können. Die Wahlamtsgeschäftsstelle befindet sich im Rathaus Maxplatz im Erdgeschoss (Zi.-Nr. 8) gleich nach der Infothek. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 14 Uhr.

Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung, die in diesen Tagen den Wählerinnen und Wählern zugeht, und ein Ausweisdokument. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Es handelt sich um zwei gleichzeitig stattfindende Wahlen mit teils unterschiedlicher Voraussetzung der Wahlberechtigungen. Für die Landtagswahl genügt es, wenn jemand seit drei Monaten in Bayern wohnt, für die Bezirkswahl hingegen muss man drei Monate in Oberfranken mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Auf den Wahlbenachrichtigungen sind die Wahlberechtigungen vermerkt.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen will, benötigt dazu eine Vollmacht. Hier findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ebenfalls ein geeigneter Vordruck. In der Wahlamtsgeschäftsstelle kann auch vor Ort gewählt werden, so dass der Postweg entfällt.

Die Wahlbenachrichtigungen sind mit einem QR-Code versehen, der mit der Website für den Online-Antrag verlinkt ist. So können Briefwahlunterlagen auch ganz bequem digital vom Smartphone aus beantragt werden. Auch ohne den QR-Code kann diese Möglichkeit genutzt werden unter https://www.stadt.bamberg.de/wahlen

Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Antrag bis spätestens 9.10.2018 gestellt sein muss, damit noch genügend Zeit verbleibt, die Unterlagen per Post zu erhalten und um den Eingang bei der Stadt Bamberg bis spätestens 14.10.2018 sicherzustellen.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass eine telefonische Beantragung von Wahlscheinen nicht möglich ist.