ADFC Bamberg wünscht sich Schwerpunktkontrollen von motorisierten Verkehrsteilnehmenden

ADFC-Bamberg

In einer Pressemitteilung vom 18.5.2018 berichtet die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt von verstärkten Radverkehrskontrollen im Bamberger Stadtgebiet. Der ADFC Bamberg begrüßt diese Kontrollen und wünscht sich, dass sich alle Radfahrenden im Straßenverkehr mit z.B. korrekter Beleuchtung oder in der richtigen Fahrtrichtung bewegen.

Gleichsam möchte der ADFC jedoch, dass die Polizei solche Schwerpunktkontrollen auch für motorisierte Verkehrsteilnehmende durchführt und veröffentlicht, wie Vorstandsmitglied und verkehrspolitischer Sprecher Christian Hader erläutert: „Das zu enge Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge gehört genauso zum Alltag auf Bambergs Straßen wie zugeparkte Geh- und Radwege. Im Rahmen der Gefahrenabwehr sollte die Polizei aus Sicht des ADFC unbedingt auch hier regelmäßig aktiv werden.“

Haders Vorstandskollege Harald Pappenscheller ergänzt: „Die Berichterstattung über Schwerpunktkontrollen nur eines Verkehrsmittels suggerieren, dass Verstöße schwerpunktmäßig von diesem Verkehrsmittel ausgehen. Wer regelmäßig mit dem Rad in Bamberg unterwegs ist, weiß, dass dem absolut nicht so ist.“

Der ADFC betont, dass Ordnungswidrigkeiten von aller Verkehrsteilnehmer geahndet werden müssen. Zu bedenken geben die ADFC-Verantwortlichen, dass es darüber hinaus noch einen nicht unerheblichen Unterschied gebe: „Begeht ein/e Radfahrende/r eine der genannten Ordnungswidrigkeiten, gefährdet er/sie in der Regel auch sich selbst. Das Radwegparken oder Unterschreiten des Mindestüberholabstandes von 1,5 Metern durch Autofahrende gefährdet ausschließlich andere, schwächere Verkehrsteilnehmende“, so Pappenscheller und Hader.

Der ADFC erinnert ebenfalls daran, dass manche Radfahrende gerade aufgrund von ihrer regelkonformen Fahrweise im Straßenverkehr umkommen. Bei Unfällen mit rechts abbiegenden schweren Lkw sind in Deutschland ältere Menschen und Frauen bei den Opfern überrepräsentiert, und diese Unfälle geschehen meist, so Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer, „an ampelgeregelten Kreuzungen, während der Radfahrer Grün hatte.“ Der ADFC setzt sich mithin nicht nur für regelkonformes Radfahren ein, sondern auch dafür, dass die Grundbedingungen für sicheres Radfahren geschaffen werden.

 

8 Gedanken zu „ADFC Bamberg wünscht sich Schwerpunktkontrollen von motorisierten Verkehrsteilnehmenden

  1. Ein grosses Problem liegt auch an der fehlenden Verkehrsschulung von Radfahrern. Die lässt man in der Stadt alle in den Verkehr einfliessen, obwohl viele davon überhaupt keine Ahnung haben.
    Aber die Autofahrer sollen es richten und auf alle Möglichkeiten und Gefahren gefasst sein. Das aber ist ein Ding der Unmöglichkeit und liegt einzig schon in der Verletzungsgefahr eines Radlers begründet!

    • Niemand verlangt, dass der arme, arme Autofahrer, das ewige Opfer, es richten soll. Es würde reichen, z.B. einen hinreichenden Sicherheitsabstand von 1,5 m beim Überholen einzuhalten. Ist dieser nicht einzuhalten, dann, weiß der ja so prima geschulte Autofahrer ganz sicher, ist das Überholen VERBOTEN. Das stellt selbst ohne Gefährdung eine Ordnungswidrigkeit dar.
      Es wäre auch nett, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht als Pflicht anzusehen, oder die 30 in bestimmten Abschnitten als nett gemeinten Vorschlag zu interpretieren. In verkehrsberuhigte Bereiche (Zeichen 325.1) ist gar alles über Schrittgeschwindigkeit zu schnell! Wer das nicht hinkriegt, der ist ein zu schlechter Fahrer, der darf eigentlich nicht fahren.

      Jeder Verkehrsteilnehmer muss grundsätzlich auf alles gefasst sein, egal ob Bus-, LKW-, Moped-, Autofahrer, Fußgänger oder Radler. Man muss im Grunde in adäquatem Maße anhalten oder ausweichen können. Es geht um Umsicht und auch um Selbsterhaltung. Warum glauben Sie halten z.B. vernünftige Radfahrer von parkenden Fahrzeugen einen großen Abstand? Warum schaut man umsichtigerweise bei Grün an der Fußgängerampel noch mal kurz?

      Nicht dass Sie sich täuschen, die Verletzungsgefahr eines Autofahrers, der mich schneidet oder nötigt und dann noch eine große Klappe hat, ist nicht notwendigerweise gering. ;-)

      • Erklären Sie Verkehrsregeln mal einem Kind und Jugendlichen, manchen älteren Semestern oder einen vor Selbstbewusstsein strotzenden Radler!
        Die haben alle die Vorfahrt gepachtet und sie wurde nur für sie geschaffen.

        • Mon cher, ich strotze vor Selbstbewusstsein und ich beherrsche u.a. die StVO hervorragend. Auch viele Kinder und Jugendliche beherrschen die Verkehrsregeln. Letztliche sind auch viele Autofahrer zum Glück nicht mit Ihrer Borniertheit und dem Drang zum Pauschalisieren geschlagen, so dass es im Grunde meist gut geht.
          Trotzdem ist und bleibt ein Regelverstoß des Stärkeren im Verkehr immer gefährlich, ist peinlich zu vermeiden und ist auch zu ahnden.

          • Regelverstoss bei Autofahrern mahnen Sie an, weil`s ja bei Fahrradfahrern gar keine gibt?

            Wie zum Bleistift.: Fahrrad ohne Licht, Radler besoffen, Radler ohne Handzeichen, in der Fussgängerzone, Fahrräder Verkehrsuntauglich, meist ohne Kenntnis von Verkehrsschildern und der Regeln im Strassenverkehr und wenn doch werden die ignoriert!

            Soll ich weiter machen?

            Was für ein Selbstbewusstsein manch ein Radler doch hat. Erst kommt er, dann lange nichts und dann wieder er, bis es halt kracht.
            Genau dass habe ich geschrieben.

          • Es ist leider auch eine Tatsache, das die Unfälle mit Fahrradfahrern zugenommen haben. Das liegt auch an den neuen Radspuren, weil die Fahrradfahrer jetzt noch nachlässiger werden und unaufmerksamer.
            Bei Lkw oder Bus ist der Totwinkel leider immer ein Manko und die vielen besonderen 30er Zonen bewirken eher das Gegenteil was sie eigentlich bewirken sollten. Denn je langsamer umso nachlässiger wird auch der Autofahrer.

  2. An der Ignoranz der Ordnungsbehörden gegenüber rücksichtslos gefährdenden Kraftfahrern beiße ich mir seit Jahren die Zähne aus. Doch solange beispielsweise die Staatsanwaltschaft selbst im absichtlichen Abdrängen eines Radlers von der Fahrbahn oder aus dem Fahrstreifen keine Verkehrsgefährdung erkennen will, nützte es nicht einmal etwas, wenn die Polizei ihre Arbeit endlich täte.

    Schön indes, daß der ADFC Bamberg – nach jahrelangem Weghören – das Thema jetzt öffentlich aufgreift.

    Aber er bleibt inkonsequent. Auch in seinem diesjährigen Radtourenprogrammheft weist er zu Recht darauf hin, daß Radfahren auf der Fahrbahn sicherer ist als auf diese begleitenden Radwegen. Die beschriebenen Abbiegeunfälle sind dafür ebenso ein Beleg wie die nach wie vor häufigen kritischen Situationen (nicht nur) an der Einmündung der Annastraße in die Pödeldorfer Straße.

    Zu Recht hatte sich der ADFC über viele Jahre gegen die Radwegbenutzungspflicht ausgesprochen und erreicht, daß sie mit Wirkung ab Oktober 1997 (!) nur noch in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden durfte. Doch jetzt unterstützt er die Forderung des Radentscheids nach getrennter Führung, so daß künftig wieder vermehrt gefährliche Situationen und schwere, gar tödliche Unfälle an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten die Folge sein werden.

    Verstehe das, wer will! Wie auch der Radentscheid ist der Verband nicht willens, den Widerspruch argumentativ auszuräumen.

    • Das mit den Behörden kann ich bestätigen. All meine Versuche, eine Anzeige wegen Nichteinhalten des Abstands in Tateinheit mit Nötigung und gar Gefährdung und oft am Ende noch Beleidigung zur Anzeige zu bringen sind gescheitert. Man hat ja auch dem Rad für gewöhnlich keinen Zeugen sitzen, weshalb die Herrschaften jenseits des Tresens in der Schildstraße sich immer geweigert haben, möglicherweise „Unschuldige zu verfolgen“.
      Leider ist auch noch kein Kraftfahrzeuglenker, der meinte „a Rodfohrä hod do niggs zem Suchn“ und „hald dei Fressn, du Oarschloch“ meiner Einladung zur gemeinsamen Anzeigestellung bei der nächsten Dienststelle gefolgt.
      Darum praktiziere ich seit Jahren kreativ und erfolgreich Selbstjustiz. ;-)

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