ADFC-Mitteilung
Den Aufschwung für die Vision „Fahrradstadt Bamberg“ konnte man bei der alljährlichen Mitgliederversammlung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Bamberg deutlich spüren. So nahm der erst vor Kurzem gewonnene Radentscheid breiten Raum in der Versammlung ein. Als (noch) Gastredner schilderte Christian Hader, der Hauptinitiator des vorgesehenen kommunalen Bürgerentscheids, im Bericht des Vorstands die Planung, den Verlauf und die viele Arbeit vieler Ehrenamtlicher bis hin zur Abstimmung im Stadtrat. Hier wurden sieben der ursprünglich zehn geforderten Ziele des Radentscheids sowie ein zusätzliches kurzfristig zu realisierendes Maßnahmenpaket mehrheitlich beschlossen. Abschließend dankte Hader den ADFC-Aktiven für ihre sowohl tatkräftige als auch finanzielle Unterstützung, über die von der Mitgliederversammlung im Vorjahr abgestimmt wurde.
Zuvor berichtete Harald Pappenscheller von weiter zähen Verhandlungen in den städtischen Fahrradgremien und nannte nur beispielhaft problematische verkehrspolitische Themen mit der Einmündung Anna-/Starkenfeldstraße, an der trotz Umgestaltung weitere Unfälle passieren, sowie des Neubau-Abschnitts der Nordtangente zwischen Siechenkreuzung und Europabrücke, bei dem ein bunte Mischung verschiedenster Radverkehrsinfrastrukturelemente angelegt wurde. Von einem stellenweise nur 90 cm breitem Bordsteinradweg, Rad- und Angebotsstreifen oder Mischverkehr ist alles relativ uneinheitlich vorhanden. An der einen Kreuzung regeln komplette Fahrradampeln mit zeitlichem Grünvorlauf vorbildlich den Radverkehr, an der anderen irritiert ein einfaches Grünlicht mit Fahrradsymbol eher den Radverkehr.
Michael Schilling informierte über eine die letzte Dekade stetig steigende Mitgliederzahl mit aktuell 544 Mitgliedern und die im Vorjahr geleiteten 90 Radtouren, bei denen 1052 Mitfahrer insgesamt 40845 km zurück legten. In Vertretung für den erkrankten Armin Lieb referierte Max Rother über die zahlreichen Aktivitäten aus der von Bamberg aus betreuten Kreisgruppe Obermain. Schatzmeisterin Elke Pappenscheller stellte in ihrem Finanzbericht die solide Kassenlage des Vereins vor. Nach Entlastung des bisherigen fünfköpfigen Vorstandsteam wurde in den anschließenden Wahlen Christian Hader zusätzlich in den aktuellen Teamvorstand gleichberechtigter Mitglieder hinzugewählt, sodass die nächsten zwei Jahre folgendes Team die Geschicke des ADFC in Bamberg führt: Christian Hader, Armin Lieb, Elke Pappenscheller, Harald Pappenscheller, Michael Schilling und Sarah Swift.
Abschließend bekannten sich die Mitglieder ihrem satzungsgemäßen Ziel als Naturschutzverband und stimmten einem Antrag auf finanzielle Unterstützung der Bürgerinitiative „Für den Hauptsmoorwald“ zu, die für eine Verhinderung einer großflächigen Waldrodung für einen Neubau der Verkehrspolizei und die Ausweisung eines Gewerbegebietes im Bereich des Muna-Geländes kämpft. Ebenfalls Zustimmung erhielt ein Antrag zur Erstellung und Veröffentlichung eigener Leitlinien zur Verkehrspolitik, die sich der ADFC Bamberg in Anlehnung an die Leitlinien des ADFC-Bundesverband geben soll.
Lieber (?) Gerd!
Was dein Schaudern betrifft: Mich überkommt es täglich etliche Male, wenn wieder einmal ein Autofahrer meint, mich – korrekt und regelkonform mit dem Fahrrad unterwegs – hauteng überholen zu müssen, da ihm Ausweichen zu mühsam und Abwarten des Gegenverkehrs bzw. der Engstellenpassage unzumutbar erscheint.
Passiert mir ständig, auch wenn ich z.B. in einer 30er Zone sogar geringfügig über der zulässigen Geschwindigkeit unterwegs bin.
Ich suche auch seit langem nach einer validen Erklärung für dieses Verhalten. Da läuft irgend etwas mit der Impulskontrolle schief. Hinzu kommt die irrige Annahme man habe ein Recht mit maximal zulässiger Geschwindigkeit zu fahren. Das resultiert im Denkfehler, das eigene Vorankommen sei höherrangig als die Unversehrtheit anderer.
Auch darf man nicht vergessen, dass sich die meisten Kfz-Lenker für überdurchschnittlich gute Fahrer halten, was ja per se absurd ist, denn die Hälfte ist unterdurchschnittlich. Das mag bedingt sein durch mangelnde Übung, kognitive Defizite oder zunehmend Alterserscheinungen. Das erklärt die Unkenntnis von StVO sowie die Unfähigkeit Geschwindigkeiten und Distanzen abzuschätzen.
Wenn eine (fälschlicherweise angenommen) subjektiv hohe Kompetenz in einer komplexen Verkehrssituation nicht ausreicht, also Überforderung entsteht, attribuiert man diese gern auf die anderen, schützt den eigenen Selbstwert.
Die so wahrgenommen Hinderung durch das „unmögliche Verhalten anderer“, also gehindert zu werden, führt zu Ärger, Anspannung, Stress und somit Einschränkung der Urteilsfähigkeit führt, was sich in vielen Fällen negativ auf die Impulskontrolle auswirkt.
Da ist sowohl Verkehrserziehung als auch, bei Verstößen, Fahreignungsdiagnostik und ggf. Nachschulung oder Erlaubnisentzug gefordert.
Sie haben Recht, es wird immer kurioser in der Stadt. Die Fahrbahnen für Autos werden immer kleiner und für Radfahrer wird es trotzdem und gerade deshalb gefährlicher.
Schon bei 30 km/h führt dann jede Unachtsamkeit zu schwersten Verletzungen.
Sinnvoller als jede Fahrspur für Radler wäre eine Verkehrsschulung dieser. Fahrradfahrer haben oft keine Ahnung von ihren Pflichten!
Die Fakten sollten nicht dermaßen verdreht werden:
Während der Autoverkehr mit großem Abstand den höchsten Flächenanspruch aller Verkehrsarten erhebt, erfüllen die weitaus meisten Wege und Fahrspuren für das Fahrrad allenfalls, jedoch längst nicht immer, die Mindestanforderungen, wie sie in den technischen Regelwerken für kurze Engstellen definiert sind. Von Regelmaßen ist man weit entfernt. (Fußgängern geht es hier nicht besser. Selbst auf viel zu engen Gehsteigen wird sogar Gehwegparken – unzulässigerweise! – angeordnet bzw. zumindest geduldet.)
Tatsache ist, daß Kraftfahrer laut Rechtsprechung einen Seitenabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten haben, wenn sie Radfahrer überholen. Situationsbedingt darf (muß) es manches Mal auch mehr sein. Radler wiederum sollen (müssen, wenn sich Fußgänger dort aufhalten) etwa einen Meter zum Fahrbahnrand und je nach Fahrzeugtyp (Türbreite) bis zu 1,5 m zu parkenden Kraftfahrzeugen einhalten.
Die Realität sieht anders aus: Viele Kraftfahrer bemühen sich, auch engste Lücken zum (ggf. hautengen) Überholen auszunutzen. Radfahrer, die den erforderlichen Abstand zum Fahrbahnrand beachten, müssen jederzeit auf verbale und sogar physische Attacken seitens erboster, regelunkundiger Autofahrer vorbereitet sein.
Natürlich stimmt es, daß bei allen (!) Verkehrsarten fehlerhaftes Verhalten vorkommt. Die größte Unfall- und Verletzungsgefahr geht dabei von denen aus, die sich in ihrem „Panzer“ sicher fühlen und die von anderen verspürte Gefährdung überhaupt nicht nachempfinden können und wollen.
Überdies: Wenn es derart eng ist, daß kleinste Unachtsamkeiten Unfälle auslösen könnten, sind 30 km/h definitiv zu viel. Die Fahrgeschwindigkeit ist jederzeit den Umständen anzupassen. Es gibt kein Recht, die unter günstigsten Voraussetzungen geltende (angeordnete) Höchstgeschwindigkeit jederzeit ausfahren zu dürfen.
Sie möchten den Autoverkehr den Fahrradfahrern unterordnen, was nicht nur gefährlich ist, sondern gar nicht machbar.
Es liegt in der Natur der Sache, das ein Auto immer grösser und stärker ist und keine Fahrspur oder Begrenzung der Geschwindikeit daran etwas ändert.
Sinnvoller als jede Diskussion um noch mehr Fahrradraum auf unseren Strassen, wäre die Verkehrsschulung für alle Fahrradfahrer im Stadtbereich.
Während jeder Autofahrer geschult ist und seine Pflichten kennt, haben die Fahrradfahrer meist keine Ahnung. Da liegt der Fehler.
Ich frage mich schon lange, wie haben wir das alles nur früher hinbekommen, da fuhr man auch schon Rad und ohne extra Fahrradspur!
Nachtrag:
An vielen Unfällen sind die Fahrradfahrer Schuld. Schauen Sie nur die Fahrradanhänger, meist mit Kindern noch besetzt. Ich jedenfalls würde da meine Kinder nicht hineinsetzen. Der kleinste Auffahrunfall würde für schlimmste Verletzungen sorgen.
Dann die Vorfahrtsregeln und der Zustand der Fahrräder, oft ohne Licht und Handzeichen.
Eine Verkehrsschulung und eine Plakette am Fahrrad mit Versicherungsschutz, wäre da sinnvoller als jede weitere Fahrradspur!
Klasse! Was Sie das so schreiben zeugt von einer eher rudimentären Kenntnis der Straßenverkehrsordnung.
Grundsätzlich hat sich nicht der Schwächere vorm Stärkeren zu schützen, sondern man hat darauf zu achten, dass man niemand gefährdet. Das besagt §1 der StVO, also die absolute Grundregel. Alles andere ist nachrangig!
Nach Ihrer Sicht, muss ich auf dem Rad aufpassen, dass Sie mir nicht hinten rein fahren und Kind, Hund oder Bierkasten zerquetschen, aber Sie müssen sich dann logischerweise auch gewaltig in acht nehmen, dass ich nicht über Ihr Auto fahre, wenn ich mit dem Unimog komme und Sie meinem Vorankommen als zwar substanzielles, aber nicht unüberwindbares Hindernis im Wege stehen. Ist doch blöd, oder?
Gleiches gilt für die § 3 ff., die haben ihren tieferen Sinn in eben §1. Ich versuche das öfter den Kfz-Lenkern zu erklären, die mich durch Verstoß gegen diese Paragraphen bedrängt, genötigt oder gefährdet haben. Meist sind es diese, die, wie ein kurzes „Gespräch“ an der nächsten Ampel zeigt, einer Nachschulung bedürfen. Bezeichnenderweise entschwindet in der Regel durch den Wegfall der kinetischen Energie auch die gefühlte Überlegenheit des Autofahrers, so führt ein wirklich leichtes Anklopfen am Fenster und die einfache Frage, warum man denn meine nötigen und gefährden zu müssen, ohne dadurch eine Sekunde gewonnen zu haben, zu Verbarrikadieren, Beschimpfen und Drohen durch die geschlossene Scheibe. Lustig wird es, wenn die Herrschaften drohen einen anzuzeigen, für StVO-konformes Fahren, den eigenen Verstoß gegen $ 3, 4, 5 und vielleicht sogar 1 überhaupt erkennen. Dazu sei jeder gern eingeladen, in den erlebten Fällen ging der Schuss nach hinten los, weil eben zur Beschuldigung des „bösen, provozierenden Radfahrers“ die eigenen Verstöße vollumfänglich zu Protokoll wurden.
„Und der Rodfohrä hod mer ons Fensder vom meim Audo gäglobfd und gfrochd warum ich na nödign däd! Des will ich ozeign!“ Ich geb Ihnen die Antwort darauf: „Der döff des!“ ;-)
Also, um des eigenen Geldbeutels willen, bitte cool bleiben im Verkehr!
Genug der Schelte, Sie haben ja nicht in Allem Unrecht, eine Fahrradspur und dergleichen sind natürlich Mumpitz, sogar gefährlicher. Die Zunahme des motorisierten Individualverkehrs ist anders als Ihr angeführtes „Früher“. Das erfordert eben noch mehr Rücksichtnahme und in letzter Konsequenz, wenn ein motorisierter Verkehr in der Innenstadt zum Erliegen kommt, schlicht und ergreifend dessen Verbot, also die Umwandlung der Innenstädte in eine „zona a traffico limitato“. Das geht! Die Italiener machen das seit Jahrzehnten und leben noch.
Werter Bergradfahrer, mit Schaudern denke ich zurück an einen wunderschönen Tag.
Ich ging durch die Fussgängerzone, in der Hand mein Handy, wie im übrigen viele andere auch.
Soweit so gut, fuhr mich dann ein Radler an und erwischte mich genau an dem Arm mit meinem Handy. Das flog über 20 m weit und löste sich in seine Einzelteile auf!
Der Arm tat mir zwei Wochen weh und als Entschuldigung, oder gar Entschädigung bekam ich nur den Stinkefinger gezeigt.
Manch ein Radfahrer hat schon ein unglaubliches Vorfahrtsrecht in Bamberg und sein Selbstbewusstsein muss gigantisch sein, sogar in der Fussgängerzone!
Interessante Weltsicht:
Die Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung von Autofahrern zu erwarten, ist also die Forderung nach Unterordnung selbiger unter die Radfahrer – und das wäre gar nicht machbar.
Nur – wie verträgt sich diese Interpretation mit der Behauptung, daß „jeder Autofahrer geschult ist und seine Pflichten kennt“?
Die bedingungslose (!) Unterstützung des Radentscheids durch den Bamberger ADFC ist nur schwer nachzuvollziehen.
Der Radentscheid Bamberg tritt für abgetrennte Fahrbereiche für Radler entlang aller Hauptstraßen ein. Das dadurch stark erhöhte Unfallrisiko an allen Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten ignoriert er – trotz wiederholter Warnungen.
Der ADFC Bamberg hingegen ist über Jahre für die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht eingetreten – wie es seit der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung im Oktober 1997 (!) der Normalfall sein sollte. Noch in seinem 2018er Radtourenprogramm appelliert er, wo immer möglich auf der Fahrbahn zu radeln, da dies deutlich sicherer sei. Denn neben der Fahrspur der Kraftfahrzeuge bewegen Radfahrer sich außerhalb des Aufmerksamtkeitsbereichs der Kfz-Lenker. Folge ist eine Vielzahl an Abbiegeunfällen, oft mit fatalen Auswirkungen.
Aber auch die Vorfahrt gegenüber untergeordneten Straßen ist auf Radwegen, Radfahr- oder sogenannten „Schutz“streifen meist reine Wunschvorstellung. Wie allerorten nahezu jederzeit zu beobachten, werfen die meisten Autofahrer erst dann einen Blick zur Seite, wenn ihr Vehikel die Radlerspur längst blockiert.
Die seitens des Radentscheids geforderte – und vom ADFC über Jahrzehnte bekämpfte – Kreuzungsgestaltung, nach der Radler erst in die Einmündung hineinverschwenkt werden, um anschließend (für Kraftfahrer dann eher überraschend) doch über die Fahrbahn zu streben, verschärft die beschriebene Gefährdung noch erheblich.
Fazit:
Der ADFC Bamberg unterstützt mit Leidenschaft und Engagement eine Radverkehrsführung, die nach seiner eigenen Überzeugung hochriskant ist.
Da bleibt eigentlich nur, mit dem Kopf zu schütteln.
P.S.:
Beide, Radentscheid wie ADFC, verweigern konsequent die Diskussion dieses Sachverhalts.
Korrektur eines Tippfehlers: Im dritten Absatz beziehe ich mich auf das 2017er Radtourenprogramm des ADFC Bamberg.
Aber, wie ich jetzt feststellen konnte, auch im 2018er Programm weist der ADFC Bamberg explizit darauf hin, daß Radfahren auf der Fahrbahn der von der StVO gewollte Normalfall sei, da es dort sicherer ist als auf fahrbahnbegleitenden Radwegen.
Zur Verdeutlichung die Rechtslage:
Benutzungspflicht gibt es nur auf Radwegen, die mit einem der blauweißen Verkehrszeichen (Radweg, gemeinsamer Geh- und Radweg, getrennter Geh- und Radweg) beschildert sind. Ein Bild oder Piktogramm auf dem Fahrweg genügt nicht!
Benutzungspflicht darf die Verkehrsbehörde bei baulichen Radwegen innerorts nur in Erwägung ziehen, wenn dies der Abwendung einer in der Örtlichkeit (nicht im Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern) begründeten, das normale Maß erheblich überschreitenden Gefahrenlage dient. Diese ist konkret nachzuweisen.
Anordnen darf sie Benutzungspflicht selbst bei Vorliegen einer solchen Gefahrenlage auf der Fahrbahn nur, wenn der Radweg den in technischen Regelwerken festgelegten Qualitätskriterien entspricht und es kein milderes Mittel als das Fahrbahnverbot für Radfahrer gibt.
Im Klartext bedeutet das: In Bamberg (und vielfach andernorts) ist die Anordnung der Benutzungspflicht nahezu ausnahmslos rechtswidrig. Tatsächlich erhöht sie das Unfallrisiko in den allermeisten Fällen spürbar.