VerbraucherService Bayern warnt: Vorsicht vor Online-Kreditkarten

VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über Angebote von unseriösen Kreditkartenherausgebern im Internet. Ohne SCHUFA-Auskunft und Sicherheiten wird mit einem Kreditrahmen von 5000 € gelockt. Im Anschluss sollen Herstellungs- und Prägekosten gezahlt werden, die Karte kriegen die Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nie zu Gesicht. Rechtliche Hintergründe und Tipps haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Bei den Online-Angeboten für Kreditkarten wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Kreditrahmen angeboten – der in der Regel um die 5000 € liegt – mit der Besonderheit, diesen ohne SCHUFA-Auskunft und ohne Sicherheiten zu bekommen. Es wird teilweise sogar eine 100%ige Auszahlung garantiert. Lediglich die Angabe des Namens, der Adresse und einer E-Mail-Adresse wird abgefragt. Dann muss auf den Button “Jetzt bestellen” oder “Jetzt anfordern” geklickt werden. Wer diesen Button bestätigt, warnt der VerbraucherService Bayern, bekommt in den nächsten Tagen häufig Post mittels Einschreiben und Nachnahme zugeschickt und soll einen Betrag zwischen 80 und 150 € für die angebliche Herstellung oder Prägung der Karte bezahlen und die Annahme bestätigen. Erfolgt die bezahlte Annahme, bleibt der versprochene Kredit häufig aus und auch eine Karte bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht. Die bezahlte Gebühr ist leider häufig verloren. Weist man hingegen das Nachnahmeeinschreiben ab, bekommt man innerhalb weniger Tage eine Rechnung von Inkassobüros über die Bearbeitungsgebühr und wird aufgefordert diese zu bezahlen. Andernfalls bekäme man weder die Karten noch den Kredit. Erfolgte keine Zahlung folgen weitere Briefe von Inkassobüros mit dem Versuch den Betrag einzutreiben.

Rechtliche Hintergründe

Rechtlich gesehen handelt es sich auch bei Kreditkartenverträgen um einen Darlehensvertrag. Das bedeutet, dass der Vertrag eigenhändig unterschrieben sein und gewisse Formvorschriften einhalten muss. Die notwendige Unterschrift wird von den Firmen häufig mit der Unterschrift auf der Annahme des Briefes begründet. Dies reicht jedoch für eine Vertragsannahme nicht aus, da hierbei lediglich der Zugang des Schreibens bestätigt wird, nicht jedoch das Einverständnis mit dem Inhalt.

Weiterhin müssen den Verbraucherinnen und Verbrauchern für einen wirksamen Kreditvertrag umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt und vor dem Abschluss mitgeteilt werden. Eine der wichtigsten Informationen ist die Mitteilung über das Bestehen eines Widerrufsrechtes. Denn jeder Kreditvertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Diese Frist gilt allerdings nur, wenn korrekt über das Recht zum Widerruf hingewiesen wurde. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Frist zum möglichen Widerruf zum Vorteil des Verbrauchers um ein Jahr, also auf ein Jahr und 14 Tage.

Auf diesem Wege ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht möglich, einen angeblichen Vertrag aufzulösen. Auch die angefallene Bearbeitungsgebühr oder Prägekosten müssen nur bezahlt werden, wenn darauf im Vorfeld eindeutig und unmissverständlich hingewiesen wurde und der Kunde sich für die Bezahlung einverstanden erklärt hat. Häufig fehlt es an der notwendigen Transparenz, so dass diese Kosten unberechtigt sind.

Neben diesen Möglichkeiten bestehen noch weitere Rechte, die Verbraucherinnen und Verbrauchern vor solchen unseriösen Angeboten schützen sollen. Beispielsweise können sie einen Vertrag mit der Begründung auflösen, dass sie von den Kosten nichts wussten und darüber im Unklaren gelassen wurde. Denn wer einen Vertrag in einer Annahme abschließt, die der wirklichen Sachlage nicht entspricht – und der Vertragspartner diese Fehlvorstellung womöglich noch begünstigt – darf sich davon häufig wieder lösen.

So verhalten Sie sich richtig

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, prüfen Sie sorgfältig, ob die Forderungen berechtigt sind und zahlen Sie nicht für ein Schreiben mittels Nachnahme, von dem Sie keine Kenntnis haben. Nehmen Sie es im Zweifel lieber nicht an.

Zudem sollten Sie sich immer vergegenwärtigen, dass die Gewährung eines Kredites mit einigen Hürden und Formvorschriften verbunden ist. Eine einfache und unkomplizierte Kreditgewährung ohne Bonitätsprüfung und Sicherheiten sollte daher skeptisch und misstrauisch machen.

Für weitergehende Informationen und die Prüfung einer angeblichen Forderung steht Ihnen der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. gerne mit einer persönlichen Beratung zur Verfügung.