Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Stadt Bamberg

Bewerbung als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Wahlperiode 2019 – 2023

 

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die ehrenamtliche Richter und Richterinnen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. In der Stadt Bamberg werden 40 Frauen und Männer benötigt, die am Amtsgericht Bamberg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen möchten.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, welche

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in der Stadt Bamberg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz wohnen,
  • am 1.1.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden und
  • die nicht in Vermögensverfall (Insolvenz) geraten sind.
  • Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.

Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters (Schöffen) ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Gleiches gilt für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Außerdem können als ehrenamtliche Richter unter anderem ebenfalls nicht berufen werden:

  • Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,
  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte und Notare, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte und hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,
  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

Nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen außerdem Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Interessenten senden ihre Bewerbung für das Amt des ehrenamtlichen Richters schriftlich bis zum 2. März 2018 an das Ordnungsamt der Stadt Bamberg. Ein Bewerbungsformular steht zum Download auf den Internetseiten der Stadt Bamberg www.stadt.bamberg.de/schöffen bereit.

Weitere Informationen gibt es in der Wahlamtsgeschäftsstelle der Stadt Bamberg, Rathaus Maxplatz, Zimmer 8a (Tel. 0951 87-1290 oder -1270).


Bewerbung als Jugendschöffe beim Stadtjugendamt

Auch für die Berufung zu einem Schöffen der Jugendgerichte (Jugendschöffe) müssen von der Stadt Bamberg Vorschlagslisten aufgestellt werden. Hierfür ist das Stadtjugendamt zuständig.

Jugendschöffen wirken in den Strafverfahren vor den Kollegialgerichten des Jugendschöffengerichtes und der Jugendstrafkammer zu dem bzw. den Berufsrichtern gleichberechtigt mit. Die zeitliche Beanspruchung eines Schöffen erstreckt sich i.d.R. auf nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr, d.h. im Durchschnitt auf einen Sitzungstag pro Monat. Gewählt werden neben den Haupt- auch sog. Hilfsschöffen, die im Fall der Verhinderung eines Hauptschöffen einspringen. Für dieses Amt sucht die Stadt Bamberg mindestens 32 Bewerberinnen oder Bewerber.

Die Tätigkeit eines Jugendschöffen erfordert insbesondere eine erzieherische Befähigung sowie Erfahrung in der Jugenderziehung. Dienlich sind diesbezüglich beispielsweise eine Elternschaft des Bewerbers/der Bewerberin, eine Tätigkeit in Jugendverbänden, in Jugendhilfe- oder Jugendfreizeiteinrichtungen, im schulischen oder im Ausbildungsbereich oder im Rahmen einer Betreuungstätigkeit.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und den Sitzungsdienst gesundheitlich erfüllen können. Über Ausschlusskriterien zur Geeignetheit zum Schöffenamt gibt ein gesondertes Merkblatt Auskunft.

Erste Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in die Bewerberliste des Stadtjugendamtes Bamberg sind zunächst der gemeldete Wohnsitz im Stadtgebiet Bamberg sowie ein Lebensalter zum Beginn der am 1.1.2019 startenden Amtsperiode, die fünf Jahre umspannt, von mindestens 25 bis höchstens 69 Jahren.

Im Weiteren ist das Schöffenamt ein Ehrenamt zu dessen Ausübung ein Schöffe von seinem Arbeitgeber freizustellen ist und für dessen Ausübung der Schöffe einen Entschädigungsanspruch hat, so dass ihm durch die Wahrnehmung dieses Amtes kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Interessierte Bürger und Bürgerinnen sind herzlich aufgerufen, sich bis spätestens 28. Februar 2018 im Stadtjugendamt, Außenstelle Jugendgerichtshilfe, Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg (im Technischen Rathaus/Baureferat), unter den Rufnummern 87-1565 oder 87-1566 telefonisch zu melden oder auf Zimmer 105 und 106 persönlich vorzusprechen.

 

2 Gedanken zu „Schöffen und Jugendschöffen gesucht

  1. Ja, man könnte fast schon verzweifeln. Aber, wenn viele so sind wie Sie schreiben, dann gibt es immer einen der anders ist.
    Einer bei Justiz Polizei und in Amt und Würden, bei dem Gerechtigkeit das Maximum ist, der seine Arbeit gut macht und sich nicht politisch nach der Fahne dreht.
    Daran glaube ich und so ist es auch.
    Nicht alle über einen Kamm ziehen, versuchen Sie es wenigstens!

  2. wen interessieren schon Justiz, Polizei, Behörden in diesem Land, spätestens nachdem Politiker, Manager, Verwaltungsratsmitglieder und andere, in den Landesbanken quer durch Deutschland von West nach Ost, von Nord nach Süd dem Staat und der Gemeinschaft Milliarden- wenn nicht sogar Billionenschäden verursacht haben und diese nicht belangt werden und wurden, ganz im Gegenteil noch mit Abfindungen in Millionenhöhe, feudale Altersversorgungen, lukrative Posten, Auszeichnungen, Orden und vieles mehr, bedacht wurden und werden haben sich diese Einrichtungen durch ihr Nichtstun in meinen Augen selbst zu Komplizen von kriminellen und finanzterroristischen Objekten gemacht und jede Legitimation sich selbst entzogen!

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