Bamberger Stadtrat beschließt Radentscheid

Stadt Bamberg

Die Vollsitzung des Bamberger Stadtrates hat in der Sitzung am 31. Januar 2018 die sieben zulässigen Ziele des Radentscheids beschlossen. Rund 9000 Unterschriften hatte die „Initiative Radentscheid“ im vergangenen Jahr gesammelt. Am 27.9.2017 wurde im Stadtrat über die teilweise Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beraten und die Verwaltung beauftragt, mit den Vertretern der Initiative „Radentscheid Bamberg“ Gespräche mit dem Ziel zu führen, eine Verständigung über Mittel und Wege für die künftige Förderung des Radverkehrs in der Stadt Bamberg zu erreichen. Hierzu fanden im Zeitraum von Oktober 2017 bis Mitte Januar 2018 zahlreiche konstruktive Gespräche statt.

Mit dem Beschluss des Stadtrats über die zulässigen Ziele des Bürgerentscheides ist der Bürgerentscheid nach Artikel 18a Abs. 14 der Gemeindeordnung erledigt. Zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs hat der Stadtrat zudem bereits für das Haushaltsjahr 2018 – im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel – folgendes „Maßnahmen-Paket 2018“ beschlossen:

  • a) Image-Kampagne zur Stärkung des Radverkehrs
  • b) Herstellung von zusätzlichen Fahrradbügeln/Fahrradparkplätzen
  • c) Ausweisung von neuen Fahrradstraßen
  • d) Errichtung einer Radzählanlage
  • e) Zusätzliche sicherheitsfördernde Maßnahmen an ausgewählten Kreuzungen.
  • f) Antrag auf Mitgliedschaft in der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“
  • g) Umsetzung „Förderprogramm Lasten-Pedelecs“
  • h) „Runder Tisch“ zur künftigen Verkehrsführung Lange Straße unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs.

Die Mittel zur Förderung des Radverkehrs werden durch den Beschluss um 60.000 Euro erhöht. Dies entspricht den Kosten, die bei der Durchführung eines Bürgerentscheids angefallen wären. Bisher waren im Haushaltsjahr 2018 100.000 Euro für die Förderung des Radverkehrs allgemein und 10.000 Euro für die Umsetzung des Förderprogrammes „Lasten-Pedelecs“ vorgesehen.

 

3 Gedanken zu „Bamberger Stadtrat beschließt Radentscheid

  1. tja…
    jetzt sehen sie mal, wie andere egoisten auf mehr oder minder umsichtige forderungen reagieren.

    so wie sie jahrelang in den wald geschrieen haben, oder den radfahregoisten zur schau getragen haben, kann man nur eines sagen:
    so wie sie in den wald rufen, so schallt es ihnen nun entgegen.

    toll, wenn sich jetzt sogar schon die kampfradler-brigaden gegenseitig niedermetzeln…

  2. Bestandteil des Beschlusses sind auch die beiden Maßnahmen, welche zu einer erheblichen höheren Unfallgefahr führen, sollten sie realisiert werden:

    – Die Kreuzungsgestaltung, welche die geradeaus wollenden Radler erst in die querende Straße hineinverschwenken läßt, wird viele Mißverständnissen verursachen. Über viele Jahre wurde diese Führung seitens der Radfahrverbände energisch bekämpft. Jetzt, da auch die einschlägigen Regelwerke sie nicht mehr befürworten, verlangt der Radentscheid sie wieder.

    – Abgesehen davon, daß für beidseits zwei Meter breite Radverkehrsanlagen zzgl. seitlicher Sicherheitsräume an kaum einer Hauptstraße genügend Raum vorhanden ist, somit allenfalls verwirrendes Flickwerk entstehen kann, fördert diese Separierung die bekannten Unfälle an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückzufahrten. Denn viele Autofahrer haben gar nicht auf dem Schirm, daß neben (!) ihrer Spur noch anderer Fahrverkehr stattfindet. Nach langjährigem Kampf der Radlerinitiativen gegen die grundsätzliche Radwegbenutzungspflicht wurde diese vor nunmehr zwanzig Jahren aus der Straßenverkehrs-Ordnung genommen – jetzt will der Radentscheid sie wieder (über die Hintertür) einführen.

    Über die Gefahren wurden die Verantwortlichen wiederholt in Kenntnis gesetzt. Doch während die Radentscheidinitiatoren in arrogant-aggressiver Manier jegliche Debatte hierzu ablehnten, übten sich Politik und Behörden in allgemeiner Schweigsamkeit.

    Wahrscheinlich aber ist ohnehin, daß sich wenig tun wird. Denn schon in vielen anderen Fällen (Innenstadtkonzept, Berggebiet, 2012 einstimmig im Rat beschlossene Radverkehrsstrategie, …) wurden Grundsatzbeschlüsse gefaßt, die konkreten Maßnahmen aber ebenso grundsätzlich verweigert. Und da alles sowieso unter Haushaltsvorbehalt steht, …

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