Radfahrerin verletzt

Einbruchsspuren an Eingangstüre

Bamberg. In der Zeit von Dienstag, 20 Uhr, bis Mittwoch, 14 Uhr, versuchte sich eine bislang unbekannte Person Zugang zu einem Büroanwesen in der Kirschäckerstraße 1 zu verschaffen. Allerdings gelang es dem oder den Tätern nicht die Eingangstüre aufzuhebeln und das Gebäude zu betreten. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 500 Euro. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die unter der Rufnummer 0951/9129-210 Hinweise zu dem Einbruchsversuch geben können.

Unfallfluchten

  • Bamberg. Durch einen rangierenden LKW wurde am Freitag, zwischen 6 Uhr und 6.20 Uhr, die Hausfassade des Anwesens am Pfahlplätzchen 2 beschädigt. Der Fahrer des Lastkraftwagens setzte anschließend seine Fahrt fort. An der Hausfassade entstand Sachschaden in Höhe von 2000 Euro. Die Polizei Bamberg-Stadt sucht nach weiteren Zeugen des Unfalls, die unter der Rufnummer 0951/9129-210 Kontakt mit der sachbearbeitenden Dienststelle aufnehmen können.
  • Bamberg. Eine 31-jährige Pkw-Fahrerin fuhr am Mittwochnachmittag, gegen 16.45 Uhr, auf dem Parkplatz der Brose Arena in der Forchheimer Straße einen von rechts kommenden Mofa-Roller an, den die Frau auf dem Parkplatz übersehen hatte. Der Fahrer des Rollers stürzte in der Folge zu Boden, verletzt sich hierbei vermutlich aber nicht. Der Mann gab nach dem Unfall nur knapp an, dass er schnell seine Unterlagen für den Roller und die Versicherung holen müsse, da er diese nicht mit sich führe und um die Ecke wohnen würde. Anschließend fuhr der Mann davon. Nach 30 Minuten Wartezeit, in denen der Mofa-Fahrer nicht mehr zurückkam, meldete die Frau den Vorfall der Polizei. Die Polizei Bamberg-Stadt sucht nun den Fahrer des Rollers, der zum Unfallzeitpunkt einen blauen Helm trug und mit einem blauen Mofa-Roller unterwegs war. Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 0951/9129-210 entgegen.

Radfahrerin verletzt

Bamberg. Bereits am Dienstag, gegen 17 Uhr, übersah ein 51-jähriger Pkw-Fahrer an der Kreuzung Bamberger Straße / Buger Straße beim Rechtsabbiegen eine von links kommende vorfahrtsberechtigte 47-jährige Radfahrerin und es kam zur Kollision. Die Radfahrerin zog sich bei dem anschließenden Sturz vom Fahrrad eine Knöchelfraktur zu und musste zur weiteren Behandlung ins Klinikum Bamberg verbracht werden. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 250 Euro.

Radfahrer übersehen

Bamberg. Eine 78-jährige Fahrerin eines Opel befuhr am Mittwochabend, gegen 18.36 Uhr, den Regensburger Ring und bog nach der Europabrücke in Richtung Margaretendamm nach rechts ab. Hierbei übersah sie eine 22-jährige Radfahrerin, die in gleicher Richtung auf dem Fahrradweg unterwegs war. Die Radfahrerin wurde beim Abbiegevorgang der 78-Jährigen frontal erfasst und stürzte in der Folge von ihrem Fahrrad. Glücklicherweise blieb die 22-Jährige bei dem Unfall unverletzt. Lediglich das Fahrrad der Frau wurde in Mitleidenschaft gezogen und Sachschaden in Höhe von 50 Euro verursacht.

Ehrlicher Finder

Bamberg. Am Mittwochnachmittag, gegen 16.20 Uhr, fand ein 25-jähriger Student auf dem Gehweg in der Memmelsdorfer Straße, Ecke Coburger Straße, eine 100-Euro-Banknote. Möglicherweise hat den Geldschein eine Person verloren, die dort aus einem der geparkten Fahrzeuge gestiegen ist. Nach seinem Fund gab der ehrliche Finder die 100 Euro in der Wache der Polizeidienststelle in der Schildstraße ab.

 

Ein Gedanke zu „Radfahrerin verletzt

  1. Zu den Radunfällen:

    Der aus der Bamberger in die Buger Straße einbiegende Autofahrer hatte einen Zebrastreifen, eine deutlich rot markierte, den Radweg weiterführende Fahrradspur (und das ihn als wartepflichtig ausweisende Verkehrsschild) vor sich. Zudem hatte die von links kommende, der vorfahrtberechtigten Buger Straße folgende Radlerin schon mehr als die Hälfte der einmündenden Bamberger Straße überquert, war somit schon lange sichtbar gewesen.

    Der Radweg auf der Europabrücke weist eine Vielzahl an Mängeln auf, welche – neben der Vielzahl der dort seit Jahren vorkommenden Unfälle – die dort angeordnete Benutzungspflicht als eindeutig rechtswidrig erkennen läßt. Doch eines bietet er am Margaretendamm nicht: mangelnde Sichtverhältnisse. Denn er verläuft geradlinig unmittelbar neben der Fahrbahn.

    Beide Unfälle belegen in kaum deutlicher zu belegender Weise, wie wenig Sicherheit die Abtrennung des Radfahrers und seine Verweisung auf eigene Fahrspuren und -wege bieten. Genau deshalb wurden benutzungspflichtige Radwege und –fahrstreifen vor nunmehr über 20 Jahren nur noch in wenigen begründeten Ausnahmefällen, wenn sie nachweislich örtlich bedingte Gefahren auf der Fahrbahn entschärften, zulässig – das Radfahren auf der objektiv sichereren Fahrbahn war – und ist bis auf wenige inzwischen wieder zugelassene Fälle – der rechtlich gewollte Normalfall.

    (Leider dürfen seit einiger Zeit benutzungspflichtige bauliche Radwege außerorts sowie Radfahr- und sogenannte „Schutz“streifen innerorts wieder angeordnet werden, ausdrücklich ohne daß dies der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dienlich wäre (§45-9 der StVO).)

    Radfahrer befinden sich auf eigenem Weg / eigener Spur außerhalb des bewußten Wahrnehmungs- und Aufmerksamkeitsbereichs der Autofahrer. Folgen Einmündungen und andere Situationen, in denen Autofahrer diese Sonderwege queren müssen, in verhältnismäßig kurzen Abständen, besteht zwangsläufig ein hohes Unfallrisiko. Letztlich wurde die Radwegbenutzungspflicht auch nicht erfunden, um das Radfahren sicherer zu machen. Laut Presseerklärung des Verkehrsministeriums war erklärtes Ziel, die Fahrbahn für ungehindertes Autofahren freizumachen.

    Leider verkennen – warum auch immer – selbst viele Fahrradengagierte diese Tatsachen und Zusammenhänge. Wer, wie der Bamberger Radentscheid, der Verdrängung des Radverkehrs auf sogenannte „protected bike-lines“ das Wort redet, ignoriert die hohe Zahl der unvermeidbaren und ungeschützten Kreuzungspunkte. Warum ist es so schwer, statt dessen zu fordern, daß der Gefährder, nämlich der motorisierte Verkehr, die erforderliche Rücksicht walten zu lassen hat?

Kommentare sind geschlossen.