Ein Radweg ist nicht zum Parken da

Parken auf dem Fahrradweg am Kunigundendamm. Foto: Erich Weiß

Bamberger Grüne thematisieren Ahndung von Geh- und Radwegparken durch den PÜD

GAL-Mitteilung

Mal eben schnell zum Bäcker, kurz was in den Briefkasten einwerfen oder rasch die vollen Einkaufstüten in die Wohnung bringen: Viele Autofahrer halten für vermeintlich „kurze“ Zwischenstopps, teilweise oder gar ganz auf Radweg- oder Gehwegen und behindern so die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen. Durch zugeparkte Radwege sind Radfahrende dazu gezwungen plötzlich auf die Straße auszuweichen, denn ein Ausweichmanöver auf den Gehweg ist laut Straßenverkehrsordnung verboten.

In einer Sitzung des Umweltsenats im September 2016 wurde diese Problematik durch die GAL-Fraktion mit Beispielfotos von Bamberger Bürger*innen sehr deutlich. Damals stand, aufgrund eines GAL-Antrags, eine generelle Evaluation des Parküberwachungsdienstes (PÜD) auf der Tagesordnung. In der Debatte stellte die Stadtverwaltung deutlich klar, dass sowohl das Halten als auch das Parken auf benutzungspflichtigen Radweg- und Gehwegen verboten ist und immer wieder zu Gefahrensituationen und Beinahe-Unfällen führt.

Jetzt, ein gutes Jahr später, will die GAL klären, inwiefern sich die Ahndung von Rad- und Gehwegparken durch den PÜD verändert hat und beantragt eine Behandlung im Umweltsenat. „Über die möglichen Gefahrensituationen des Falschparkens für Radfahrende und Zufußgehende scheinen sich viele Autofahrer*innen nur wenig klar zu sein“ meint Gertrud Leumer, die GAL-Fraktionssprecherin im Umweltsenat ist. Die Haltung der Kfz-Fahrenden erschwere die Arbeit für die Mitarbeiter*innen des PÜD. Viele seien sich der Ordnungswidrigkeit nicht bewusst, weshalb die Toleranzgrenze des Ausstellens von Bußgeldbescheiden in der Vergangenheit großzügig überdehnt wurde. Der damalige Beschluss sollte dem entgegenwirken, mit dem Ziel einer strengeren Verfolgung solcher Verkehrsverstöße.

Hier müssen sich zwei Seiten entgegenkommen“, sagt GAL-Stadtrat Dr. Tobias Rausch, „zum einen die konsequente Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch den PÜD und zum anderen das Verständnis der Kfz-Fahrenden, um ein sicheres miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten“. Nicht nur geahndete Verkehrsverstöße sollen im Fokus stehen, sondern auch veränderte Laufrouten oder Einsatzgebiete der PÜD-Mitarbeiter*innen.


Autos auf Bamberger Radwegen: mit Kinderanhänger keine Chance am Holzmarkt / Autos auf Bamberger Radwegen: Total-Blockade auf der Westseite der Langen Straße / Autos auf Bamberger Radwegen: Slalom in der Langen Straße / Autos auf Bamberger Radwegen: Parken in Wild-West-ManierAutos auf Bamberger Radwegen: die Königstraße

3 Gedanken zu „Ein Radweg ist nicht zum Parken da

  1. Ach, sollen sie doch einfach die Autos abschaffen, es sind die Radwege in Bamberg ja schon breiter als die Straßen!
    Parkplätze gibt es eh nur noch für die „Besonderen“ mit teuer Ausweis und für die neuen Kleinwagen aus Plaste Elaste voll elektrifiziert.
    Wegen der ausgleichenden Gerechtigkeit bitte aber auch die Fahrräder abschaffen oder Sonderbesteuern. Co2 Ausatmungsumlage und Kettenölverlierer – Sondersteuer, oder so. Dann gehen wir bald alle zu Fuß, es wäre gesund und baut auch den grün-rot gemerkelten Streß ab. Dann brauchts auch keine Parkplätze nur ein paar Toiletten und Bänke mehr.
    Ich fürchte nur unsere Beutelschneider im Amt machen da nicht mit, weil die Parksünden ja auch eine feste Größe in den klammen Kassen sind, nur sagt das natürlich keiner!

  2. Mehr als einmal habe ich erlebt, daß der PÜD – auch nach konkreter Ansprache – tatenlos an rücksichtslos auf Geh- und Radwegen parkenden Kraftfahrzeugen vorbeiging.

    Wiederholt aber wurde ich Zeuge, daß Kraftfahrer, die korrekt auf dem gebührenpflichtigen Platz parkten, überrascht feststellten, wie der PÜD bereits tätig werden wollte, während sie gerade den Parkschein vom Automaten holten.

    Selbst betroffen war ich, als ich auf Grund langer Wartezeit an der Geschäftskasse acht Minuten zu spät am parkscheibenpflichtigen Stellplatz ankam. Das Knöllchen zeigte eine Überschreitung der Parkzeit um 13 (!) Minuten an, die Mitarbeiterin des PÜD war bereits 50 m weiter tätig.

    Ein anderes Mal beobachtete ein PÜD-Mitarbeiter beinahe eine halbe Stunde lang, wie ich den im eingeschränkten Halteverbot stehenden Wagen belud – offensichtlich in der (vergeblichen) Hoffnung, daß ich mich einmal lange genug entferne, um ihm Gelegenheit fürs Ausstellen des Knöllchens zu geben.

    Zu guter (?) Letzt durfte ich mehrmals Zeuge werden, als der PÜD einschritt, wenn zu dem Zeitpunkt freie Behindertenparkplätze für kurze Zeit benutzt wurden, damit ein (betagter) Fahrzeuginsasse – nicht der Fahrer, der anschließend unverzüglich weiterfuhr – aussteigen konnte oder (in einem anderen Fall) Mutter, Kleinkind und Kinderwagen „verladen“ wurden (entspricht legalem Verhalten in eingeschränktem Halteverbot).

    Angesichts der Fülle (und Konsequenz) derartiger Beobachtungen über die Jahre hinweg glaube ich nicht an zufällige Einzelereignisse. In der Abwägung scheint der zuständigen Behörde die Sicherheit vor allem der ungeschützteren Verkehrsteilnehmer jedenfalls nicht an oberer Position zu stehen.

    • stimmt teilweise
      vor allem fußgänger werden überhaupt nicht vor den rasant steigenden fahrrad-rowdies auf gehwegen geschützt.
      auch in der fußgängerzone wird viel zu wenig auf die schwächeren verkehrsteilnehmer geachet; das radfahren hat hier sogar gewaltig zugenommen.

      man sieht, die kette reicht von ganz starken teilnehmern über die schwächeren bis hinunter zu den schwächsten. rücksicht ist ein fremdwort geworden. in allen richtungen.

Kommentare sind geschlossen.