Unfallflüchtiger zahlt anonym die Schadenssumme von 1.000 Euro
BAMBERG. Bereits Mitte April zeigte eine 25-jährige Bambergerin eine Unfallflucht an ihrem Renault an. Der Verursacher ist nach wie vor unbekannt. Nun hat offensichtlich der Verursacher anonym der Polizei die Schadenssumme von 1000 Euro mit der Bitte um Weiterleitung an den Geschädigten zugesandt. Die Summe wurde der glücklichen Geschädigten nun ausgehändigt.
Am 17.4.2016 war die Geschädigte auf die Wache der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt gekommen, nachdem ihr Renault am Vortag in der Lobenhofferstraße von einem Unbekannten angefahren und beschädigt wurde. Der Schaden wurde auf 1000 Euro geschätzt. Diese Schadenshöhe wurde auch so in einem Zeugenaufruf am nächsten Tag in der örtliche Presse veröffentlicht.
Ende April erreichte die Polizei dann ein anonymes Schreiben. In diesem Brief äußert der nach wie vor unbekannte Verfasser, dass er von der Unfallflucht in der Lobenhofferstraße im Fränkischen Tag gelesen hat. Des Weiteren sei er zur Unfallzeit am Unfallort gewesen, so der Unbekannte. Er habe selbst keinen Anstoß bemerkt, so sagt er. Als er jedoch an seinem Wagen auch einen Schaden feststellte, zählte er eins und eins zusammen, dass er offensichtlich doch leicht an dem Renault hängen geblieben ist.
Aus Angst vor einer Strafverfolgung hat er sich entschieden, seinen Namen nicht preiszugeben. Jedoch legte er in das Schreiben die angegebene Schadenssumme von 1000 Euro als Wiedergutmachung. Er wolle, dass der geschädigten Fahrzeuginhaberin keine Extrakosten entstehen.
Die für das Strafverfahren zuständige Staatsanwaltschaft in Bamberg ordnete an, dass die Polizei der Geschädigten das Bargeld in Höhe von 1000 Euro aushändigt.
So konnte in der letzten Woche der glücklichen Geschädigten der Bargeldbetrag in voller Höhe von 1000 Euro übergeben werden. Die Renault-Fahrerin zeigte sich zuerst zwar leicht irritiert, nahm das Bargeld dann aber doch dankbar und freudig an.
Sowohl bei der Staatsanwaltschaft Bamberg als auch bei der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt ist ein solcher Vorfall bisher noch nicht vorgekommen. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass man sich als Unfallbeteiligter grundsätzlich nicht vom Unfallort entfernen darf, ohne seine Personalien anzugeben. Ansonsten macht man sich strafbar und wird von Staatsanwaltschaft und Polizei verfolgt.
Graffiti-Schmierer dingfest gemacht
BAMBERG. Ein 24-jähriger Bamberger wurde nun von Beamten der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt wegen insgesamt 6 Schmierereien als Täter ermittelt.
Die Ermittlungen liefen an, nachdem ein Türsteher Ende April in der Austraße den jungen Bamberger auf frischer Tat betraf und festnahm. Bei der Übergabe an die Polizei war der junge Mann noch so renitent, dass er gefesselt werden musste. Sein schwarzer Edding, mit der er zuvor Wände beschmierte, wurde ihm abgenommen. Der Bamberger war mit 2,32 Promille stark alkoholisiert.
Als er von der Streife an seinen Vater übergeben wurde, war der Schmierer plötzlich wieder lammfromm.
Letztendlich konnten die Beamten der Ermittlungsgruppe bei der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt insgesamt 6 Tatorte an den Örtlichkeiten Obere Sandstraße, Dominikanerstraße und Austraße ausmachen.
In allen Fällen hatte der junge Mann das Wort „BINO“ angebracht. Dies war an Hauswänden und Türen. In einer Gaststätten-Toilette beschmierte er den Spiegel und die Fliesen.
Der Schaden liegt bei knapp 2000 Euro. Neben einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung muss der Schmierer auch den entstanden Schaden begleichen, der durchaus höher als die zu erwartende Strafe ausfallen dürfte.