Beim Ladendiebstahl erwischt
Bamberg. Ein 21-jähriger Mann wurde am Samstag um 17 Uhr dabei beobachtet, wie er in einem Modegeschäft in der Franz-Ludwig-Straße eine Jeans im Wert von 19 Euro in seine mitgeführte Tasche steckte und das Geschäft verließ, ohne die Ware zu bezahlen. Er wurde von Mitarbeitern angehalten und der Polizei übergeben.
Verursacher flüchtig
Bamberg. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde ein in der Gönnerstraße geparkter blauer VW Golf von einem unbekannten Fahrzeugführer an der Fahrerseite beschädigt und ein Schaden von ca. 1500 Euro hinterlassen. Hinweise zum Verursacher nimmt die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt unter Tel.: 0951/9129-210 entgegen.
Vorfahrt missachtet
Bamberg. Am Samstag gegen 7.45 Uhr befuhr eine 56-jährige Autofahrerin die Annastraße in Richtung Starkenfeldstraße und wollte in diese abbiegen. Hierbei übersah sie eine von links kommende, vorfahrtsberechtigte 71-jährige Radfahrerin und es kam im Einmündungsbereich zum Zusammenstoß. Die Radfahrerin kam zu Sturz und wurde mit Verdacht einer Fraktur des Fußgelenkes ins Klinikum Bamberg verbracht. Am Fahrrad entstand ein Sachschaden von 200 Euro.
Unter Alkoholeinfluss
Bamberg. In der Hornthalstraße wurde am Sonntagmorgen gegen 1.45 Uhr eine 35-jährige Autofahrerin einer Verkehrskontrolle unterzogen und hierbei Alkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 0,76 Promille. Die Frau muss nun mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen.
Ohne Führerschein
Bamberg. Bei einer Verkehrskontrolle am Sonntag um 2.45 Uhr in der Pödeldorfer Straße konnte ein 55-jähriger Autofahrer keinen Führerschein vorweisen. Er gab gegenüber den Polizeibeamten sofort zu, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Des weiteren war an seinem Pkw nur das hintere Kennzeichen angebracht, welches mit einer gefälschten TÜV- und Zulassungsplakette versehen war. Der 55-Jährige wird nun wegen verschiedener Verkehrsdelikte zur Rechenschaft gezogen.
Schlägerei
Bamberg. Am Sonntagmorgen gegen 2.55 Uhr kam es in einem Lokal in der Lange Straße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe von fünf unbekannten Gästen und einem Barkeeper, der hierbei eine Kopfplatzwunde erlitt. Nachdem die Gruppe des Lokales verwiesen wurde, setzte sich der Streit vor der Tür mit dem Sicherheitsdienst fort. Hierbei wurden ebenfalls zwei Türsteher durch die Gruppe leicht verletzt. Anschließend entfernten sich die fünf Personen in Richtung Sandstraße. Die Polizei sucht nun Zeugen, die Hinweise zu dieser Gruppe geben können. Die Personen waren auffällig als Fußballfans des 1. FCN gekleidet. Zeugenmeldungen werden unter Tel.: 0951/9129-210 entgegengenommen.
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Es ist nicht der erste Unfall an dieser Stelle, der in Folge Verletzung der Radlervorfahrt durch Pkw-Fahrer geschehen ist. Einer endete tödlich.
Die Starkenfeldstraße ist von sogenannten Radwegen gesäumt, die jeder Beschreibung spotten: erheblich zu schmal, neben zu schmalen Gehwegen liegend, in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen teilweise abenteuerlich geführt.
So liegt der auf die Unfallstelle zuführende Radweg rechts der Rechtsabbiegespur für Kraftfahrzeuge. Viele dieser folgende Kfz-Lenker versäumen es, vor dem Abbiegevorgang auf den Radweg zu achten.
Gleichermaßen wirft kaum ein aus der Annastraße kommender Autofahrer einen Blick zur Seite, bevor sein Fahrzeug, die Radwegefurt blockierend, am Rand der geradeaus führenden Fahrbahn der Starkenfeldstraße angekommen ist. Und auch von der Pfisterbrücke kommende Linksabbieger haben selten ein Auge dafür, daß rechts neben einer Rechtsabbiegespur (aus ihrer Blickrichtung äußerst weit links) noch jemand geradeaus fahren möchte – und überdies Vorfahrt hat.
Es ist genau diese Radwegen innewohnende Gefahr, welche vor über 18 Jahren die allgemeine Radwegbenutzungspflicht aus der Straßenverkehrs-Ordnung hat verschwinden lassen. Ihre Anordnung im begründeten Einzelfall ist an eine Vielzahl zwingender Kriterien gebunden. Dazu gehören die Einhaltung baulicher Qualitätsstandards sowie eine leicht zu erkennende Wegeführung. Beides ist am Unfallort sträflichst mißachtet. Dennoch ist – rechtswidrig – Benutzungspflicht angeordnet.
Vor vielleicht einem Jahr hat sogar die Bamberger Polizei im städtischen Fahrradforum eingeräumt, daß sie das Unfallrisiko baulicher Radwege endlich auch erkennt. Doch offenbar wurde sie zurückgepfiffen. Folgerichtig erwähnt sie im Unfallbericht nicht einmal, daß die angefahrene und verletzte Radfahrerin den Radweg benutzt hatte.
Ergänzend sei angeführt: Auch die Unfallforschung der Versicherungswirtschaft weist darauf hin, daß nicht regelkonforme Radverkehrsanlagen ein erhebliches Unfallrisiko verursachen. Doch offenkundig sind kommunale Verkehrspolitik sowie die zuständigen Behörden immun gegen fachliche Erkenntnisse.