Critical mass in Bamberg

Redaktion
Durch die Lange Straße. Foto: Erich Weiß

Critical mass in der Langen Straße zwischen Blumenpoller und Kurzzeitparkplätzen. Foto: Erich Weiß

Einmal gemütlich mit dem Rad durch Bamberg fahren und dabei das gleiche Recht wie die motorisierten Verkehrsteilnehmer haben – und in Anspruch nehmen. Nicht am Straßenrand von PKW, SUV oder Omnibus zur Seite gedrängt werden und in lebensgefährliche Situationen kommen? Keinen verbissenen Slalom fahren zwischen Gullydeckel, Schlagloch, Verkehrsschild, Gehsteigkante, Müll und Pfütze? Entspannt mit dem Nachbarradfahrer plaudern und die Stadt aus einer relaxten Position erleben? Das gibt’s doch nicht, meinen Sie?

Doch! Einmal im Monat, jeweils am letzten Freitag treffen sich FahrradfreundInnen und starten um 18 Uhr vom Rondo am Schönleinsplatz zu ihren Touren. Einem Mix aus Ausflug, Sport und Protestveranstaltung. Es handelt sich um eine Gruppe ohne starren Organisationshintergrund oder Hierarchien. Aber es gibt eine Webseite (hier), auf der die Ziele und die verkehrsrechtlichen Grundlagen beschrieben werden.

Demnach gilt eine zusammenhängende Gruppe von Radfahrern (mehr als 15 Rad Fahrende) nach der Straßenverkehrsordnung als ein geschlossener Verband, dessen Teilnehmer zu zweit nebeneinander fahren dürfen – und in den sich eigentlich (!) auch kein Kraftfahrzeug drängeln darf.

In der Schwarzenbergstr. hat sich ein PKW in die critical mass gedrängelt. Foto: Erich Weiß

In der Schwarzenbergstraße hat sich ein PKW in die critical mass gedrängelt. Foto: Erich Weiß

Das Phänomen ist bundesweit anzutreffen und wird auch in überregionalen Medien beschrieben (hier). In größeren Städten sind es schon mal bis zu 1.000 Radler, die im Pulk z.B. durch Berlin fahren. Am letzten Freitag waren es in Bamberg wohl zwischen 20 und 25 Teilnehmer.

Gönnen Sie sich ein schönes Fahrraderlebnis und fahren Sie am Freitag, 26. Juni, einfach mal mit.

Die Ausfahrt-Termine der Critical-Mass-Bamberg für 2015:

26.06.
31.07.
28.08.
25.09.
30.10.

 

19 Gedanken zu „Critical mass in Bamberg

  1. Critical Mass – prima Idee. Wenn ich da Zeit habe, mache ich mit!!

  2. @ Lothar Mergner. Häufig sind Ihre Beiträge profund und zeugen von guter Beobachtungsgabe.
    Die stetige Schelte an die Adresse Ferenc ist jedoch ungerechtfertigt, denn er beschreibt die Fakten rund um die Behandlung der Radler leider völlig korrekt.
    Sicher ist es wünschenswert, daß sich auch Radler an die Regeln halten, aber um wieiviel öfter und gravierender werden die Radler massiv bedrängt – und gefährdet?
    Nur ein Beispiel von zahllosen: Vor einiger Zeit habe ich einen Autofahrer darauf aufmerksam gemacht, daß sein Auto den Radweg zuparkt und mein dadurch nötiges Ausweichen auf den Strassenbereich der Autos mich gefährdet. Daraufhin wurde ich beschimpft und er folgte mir von Ampel zu Ampel durch die Stadt, sodaß ich befürchtete, er würde mich stellen und körperlich angehen.
    Ich gehe nicht davon aus, daß Sie so drauf wären, doch seien Sie sicher, – viele PS-Coyboys sind es.

  3. Die zum Thema stattfindende Diskussion mit mahnend-belehrend erhobenen Zeigefingern Gesetze zitierend, sich auf Gesetzestexte berufend, neue Gesetze und Regelungen einfordernd (Nummernschilder für Fahrräder) erinnert mich daran, dass ich leider viel zu häufig mein abgelegtes Gelübde übertrete.

    Das Gelübde des Pluto Richie: „Ich halte mich sofern es irgendwie möglich ist fern von den Menschen!“

  4. Die ganzen Kampfradler sollten mal Ihre arrogante Haltung aufgeben. Schrottreife Vehikel müllen die Stadt zu. Als Beispiel sei hier mal der Gehsteig in der Generalsgasse genannt. Hier hilft nur eine Zulassungspflicht für Fahrrãder um diese Typen endlich fassen zu können. Ein Nummernschild für Fahrrãder wãre auch bei der Ahndung der zahlreichen Verstösse gegen die StvO durch Radler hilfreich. Bei konsequenten Durchgreifen der Behörden hãtte die Hälfte der Radfahrer nach einem Monat eh keinen Führerschein mehr.

    • Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht recht:

      Radfahrer, die sich gemäß der StVO verhalten, werden durch Autofahrer, welche eben dies nicht tun, teils acht-, teils rücksichtslos, teil vorsätzlich aggressiv gefährdet, ebenso durch Behörden, welche ihre Anordnungen unter Mißachtung der hierfür geltenden Rechtslage treffen – so jedenfalls der Tenor der zu lesenden Klagen.

      Und diese Radfahrer gelten nun als Beleg für arrogantes Auftreten, während diejenigen, welche das „Recht des Stärkeren“ auf ihrer Seiten wähnen, wohl engelhafte Vorbilder darstellen sollen.

      Verstehen muß man eine solche Einstufung nicht.

  5. Die Realität: Fehlende Regelkenntnis

    Ein Pkw überholt mich, auf dem Fahrrad unterwegs, mit einem knappen halben Meter Seitenabstand – die Rechtsprechung hat die StVO-Bestimmung, daß „ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden“ muß, für diesen Fall auf mindestens 1,5 m konkretisiert.

    Beim nächsten Ampelstop frage ich den Fahrer, einen Mann von schätzungsweise etwa 60 bis 65 Jahren, ob er schon einmal etwas von ausreichendem Seitenabstand beim Überholen gehört habe. Er erwidert mit einer Gegenfrage: Ob ich schon etwas von „am Rand fahren“ gehört habe – die Radfahrer glaubten, sich alles erlauben zu können. Ich antworte: „Gehört habe ich davon.“ „Dann mach‘ das auch!“, bafft er mich an. Ich entgegne: „Nein!“ und will gerade erläutern, weshalb ich seiner Aufforderung nicht zu folgen gedenke. Doch er bürstet mich ab: „Ach, halt‘ doch die Fresse!“

    Daraufhin empfehle ich ihm, erst einmal seinen Führerschein zu machen, und ändere diesen Ratschlag nach seiner Auskunft, den habe er bereits, in den Hinweis auf die erforderliche Nachschulung. Vor Wut schäumend, fährt er ab, nachdem soeben die Ampel auf Grün gewechselt hat.

    Tatsächlich hatte ich mich erdreistet, beinahe einen Meter Abstand zu Fahrbahnrand / Parkstreifen einzuhalten. Die Rechtsprechung gibt diesen vor, je nach Typ der parkenden Kraftfahrzeuge (Türbreite) bis zu 1,5 m. Vor rund drei Jahren war fast genau am Ort des einleitend erwähnten Überholvorgangs eine Radlerin tödlich verunglückt, als sie mit einer unachtsam geöffneten Autotür kollidierte.

    Es ist das bekannte Bild: Ein leider nicht kleiner Teil der Autofahrer verfügt offensichtlich nur über rudimentäres Halbwissen hinsichtlich der Verkehrsregeln, glaubt insbesondere, die Straße gehörte ihnen allein, und versucht geradezu in Kampffahrermanier, ihre Vorstellungen rigoros durchzusetzen und anderen aufzuzwingen.

    Leider sind nahezu alle Versuche, dem mit Hilfe der Behörden entgegenzuwirken, aussichtslos:

    * Polizei und Staatsanwaltschaft lassen immer wieder erkennen, daß sie aggressives Verhalten gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht zu ahnden gedenken.

    * Polizeiliche Verkehrserziehung befördert nur zu oft die irrige Ansicht, Radler hätten sich nahezu an den Fahrbahnrand zu zwängen.

    * Und die Verkehrsbehörden fordern dieses Verhalten nicht selten durch entsprechende Markierungen ein: sogenannte „Schutzstreifen“ (ohne Benutzungspflicht), Radfahrstreifen (benutzungspflichtig) oder Piktogramme (rechtlich ohne eigenständige Bedeutung) ohne markierte, ausreichende Sicherheitsabstände.

    • Es genügt ein unmerkliches Detail in dieser Kopie um eine neue Wahrheit zu offenbaren:

      „Es ist das bekannte Bild: Ein leider nicht kleiner Teil der RADfahrer verfügt offensichtlich nur über egoistisches Halbwissen hinsichtlich der Verkehrsregeln, glaubt insbesondere, ALLE Straßen und Wege gehörte ihnen allein, und versucht geradezu in Kampfradlermanier, ihre Vorstellungen rigoros durchzusetzen und anderen aufzuzwingen.“

      Ja, von Rücksicht gegenüber Fußgängern haben solche Genossen ebenso wenig gehört, wie sie überall anprangern. Gerade bei ihnen habe ich ständig das Gefühl, dass sie an ihrer krankhaften Rechthaberei ersticken werden.

      Aber wehe die Radler brettern über die Gehsteige, dann herrscht schweigen. Oder wie das mit dem dummen oder geltungssüchtigen Radler, der sogar in der Zollnerstraße den wahrlich guten Radweg vorsätzlich ignorierte und den ganzen Verkehr blockierte?

      Oder die Radler-Freaks die ihren teuren Esel nur zu gern mit in den Laden nehmen will oder notfalls mitten auf dem Gehweg seine Karre rücksichtslos dort abstellt, wo es passt. Auch wieder sehr zur Freude der Fußgänger. Da hört man nichts von der Rechthaberfraktion außer billigen Aktionismus gegen Autofahrer.
      Tschuldigung, doch ihr Kleinkrieg interessiert mich nicht. Ich laufe und muss ständig ihren intelektuellen Gesinnungsgenossen ausweichen.

      Lernt auch ihr Rücksicht, dann werdet ihr selbst etwas davon zurück bekommen. Und nein, ich fahre in der City nur mit Rad und nicht mit Auto. Doch leider laufe ich sehr oft, soweit ich darf.

      • Eigentlich kommentieren Ihre durch und durch polemisch gefaßten Worte sich selbst.

        Sie dürfen mir gern nachweisen, wann und wo ich rücksichtsloses Verhalten gutheiße oder selber übe. Weiterhin dürfen Sie mir auch gerne belegen, wieviele der mehrere tausend allein in Deutschland jährlich zu beklagenden Unfalltoten auf das Konto der Radfahrer gehen. Und mit diesen Zahlen diskutieren wir dann die relevante Größenordnung der jeweiligen Probleme (- wobei, damit auch Sie das verstehen, noch einmal festgehalten sei: Rücksichtslosigkeit ist auch bei zahlenmäßig untergeordneter Größenordnung nicht zu akzeptieren!).

        Der ach so tolle Radweg auf der Zollnerstraße ist aber durchaus eine Betrachtung wert: hervorstehende Schachtdeckel, Oberflächenschäden, unzureichend abgesenkte Bordsteinkanten und ungenügender Querschnitt sind nur einige Kennzeichen – von den nicht selten auf ihm stehenden Falschparkern ganz abgesehen..

        In der Bahnunterführung sind Fahrbahn, „Radweg“ und Gehsteig dermaßen eng, daß man reines Glück benötigt, um nicht vom Rückspiegel eines größeren Kraftfahrzeugs vom Rad geworfen zu werden. Die (noch in einer Fahrtrichtung angeordnete) Benutzungspflicht ist schlichtweg unzulässig, wie durch Studium der Straßenverkehrs-Ordnung, der zugehörigen Regelwerke sowie der einschlägigen Rechtsprechung unschwer erschlossen werden kann. Allein die abschreckende Wirkung jahrelanger Gerichtsverfahren bewahrt die Verkehrsbehörden vor reihenweisen Niederlagen zu diesem Thema – die sie in den Fällen, in denen jemand zu solcher Tortur bereit ist, auch regelmäßig erleiden.

        Am 6. Januar dieses Jahres kostete die (auch auf diesem Teilstück unzulässigerweise angeordnete) Benutzungspflicht eine Radlerin ihr Leben, als sie beim Versuch, den Berliner Ring zu queren, von einem ihre Vorfahrt mißachtenden Lkw überrollt wurde.

        Vor wenigen Wochen attackierte ein Pkw-Fahrer mich und meine Tochter (sie wäre fast gestürzt und hat vor Schreck eine Vollbremsung vollzogen), indem er uns nahezu ohne Seitenabstand überholte, um uns „nahezulegen“, wir hätten den (auf dem fraglichen Abschnitt nicht (!) benutzungspflichtigen) Radweg zu benutzen. Nur einige Tage später nietete an fast genau derselben Stelle ein abbiegender Pkw eine Radlerin um, die – vorfahrtberechtigt – den Radweg befuhr.

        Fazit:

        Statt unreflektiert wild Gift und Galle zu spucken, wären Sie gut beraten, sich einmal ernsthaft mit den Fakten zu befassen.

        • sorry

          aber tun sie das mit den Fakten erstmal selbst, bevor sie solche Ratschläge als möchte gern Oberlehrer verteilen. Ihre Rechthaberei ist genauso subjektiv wie ihre Ansicht über den Radweg Zollnerstraße – der wurde völlig neu hergerichtet und ich als Radfahrer finde ihn super. Da gibt es schlimmere Ecken

          Sie kommen mit Aussagen daher, die mit meinem Kommentar nichts zu tun haben. Aber solange sie die negativen Seiten der Kampfradler ggü Fußgängern in gleicher Weise ignorieren, nützt ihnen auch ihre Besserwisserei nicht viel. Man nimmt sie nicht ernst, weil sie extrem einseitig „rad-schlagen“.

  6. Auf dem ersten Foto sieht man auch sehr gut die Situation
    der Fußgänger an dieser Stelle (danke für’s veröfftlichen).

    Wer zu Fuß da vorbei will darf sich zwischen Blumenkübel und
    Aussenbestuhlung durchzwängen, um dann vom quer geparkten (!)
    Fahrrad auch noch behindert zu werden.

    Aber was interessiert sich ein Radler schon für Fußgänger!?

    NB: alle Innen sind mit angesprochen.

      • Ich verstehe Ihre Frage nicht. Auf dem Bild ist
        kein auf dem Bürgersteig parkendes Auto zu sehen.

        • Auf diesem Bild nicht – wer aber mit offenen Augen durch die Stadt (nicht nur, aber auch Innenstadt) geht, wird (teilweise straßenzugweise) zugeparkte Gehwege finden. Dies wird seitens der Überwachungsbehörden großzügig geduldet, selbst in unmittelbarer Nähe von Spielplätzen, Grundschulen und Kindergärten, und vielfach ohne Berücksichtigung der dafür geltenden, rechtlich verbindlichen Einschränkungen (verbleibende Gehwegbreite) angeordnet (Mittlerer Kaulberg, Mannlehenweg, …).

          Das auf dem Bild zu erkennende Fahrrad stellt im übrigen keine Behinderung dar, da es keinen Durchgang verstellt. Nach geltender Rechtslage ist es somit – im Gegensatz zu den im Hintergrund erkennbaren Krafträdern – ordnungsgemäß abgestellt.

          Behinderndes Abstellen kommt leider auch bei Fahrrädern vor und ist gleichfalls nicht zu akzeptieren. In der Summe aber überwiegen Behinderung und (!) Gefährdung durch Gehwegparken mit Kraftfahrzeugen deutlich.

          • Der Diskussion entnehme ich, dass es in Bamberch überwiegend anständige Fußgänger gibt. – Hier in Berlin (wo ich Franke derzeit im Exil bin) scheint der prozentuale Anteil von Fußgängern, die nicht anständig sind, höher zu sein. So werden hier falsch geparkte Fahrräder häufig umgetreten und der Lack behindernd geparkter Automobile mit Wohnungsschlüsseln oder dergleichen zerkratzt.

  7. Nicht, wie im Beitrag zu lesen, „mind. 15 Personen“, sondern „Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden“, steht in der Straßenverkehrs-Ordnung (§27, Abs. 1, Satz 2).

    Das ist zwar auf den ersten Blick eine Kleinigkeit. Doch jeder „Gegner“ wird begierig Fehler jeglicher Art aufgreifen, um die Kompetenz zu hinterfragen und ein negatives Bild in der Öffentlichkeit zu erzeugen.

    • Danke für den Hinweis. Die missverständliche Formulierung ist korrigiert.
      Viele Grüße
      Erich Weiß

  8. Geht mir gerade bei einem Bambercher Bier so durch die Birne:

    Sollte die Bambercher Innenstadt nicht generell für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt werden? Im Bambercher Innenstadtbereich ist man zu Fuß ohnehin schneller, als mit einem Automobil.
    Betrachten wir mal die Strecke vom Domplatz zum Schönleinsplatz:
    Hier sagt mir Maps-Google, dass ich mit dem Automobil ca. 7 Minuten unterwegs bin, zu Fuß ca. 10 Minuten. – Und mit dem Fahrrad sind wir gerade mal 3 lumpige Minuten unterwegs!

    Zurück zum Automobil: Jetzt addieren wir noch die Suche nach einem Parkplatz. Nun addieren wir noch die Arbeitszeit, die man malochen muss, um das Automobil zu unterhalten (Wiederbeschaffung aufgrund von Wertverlust, Benzin oder Diesel kaufen).
    Und Menschen, denen es ganz arg pressiert, könnten vorsichtshalber noch die Arbeitszeit addieren, die dafür verwendet wird, um ggf. den Strafzettel zu bezahlen, weil sie keine Zeit für die Parkplatzsuche hatten.

    Meine Meinung: selbst zu Fuß geht es in Bamberch schneller als mit dem Automobil. Und das gesparte Geld gebe ich dann lieber für „a Seidla“ aus.

    • Das ist eine wunderbare Idee. Nur leider wird das in Bamberg nicht umgesetzt werden, weil die Einzelhändler unter der Führung von Klaus Stieringer nur die Gewinnmaximierung im Kopf haben. Die sind ja nciht einmal bereit, auf einige Kurzzeitparkplätze in der Langen Str. zu verzichten. Da wird es wahrscheinlich demnächst eher noch irgendwelche DriveIn-Läden geben.
      Auf der anderen Seite ist der Autofahrer auch immer geneigt, bis vor die Haustüre zu fahren, um ja keinen Schritt zuviel machen zu müssen. Bambergs Fußgängerzone könnte so entspannend sein und eine super Lebensqualität haben, wenn die Autos nicht wären. Aber dazu gibt es auch zu viele Tiefgaragen in der Innenstadt.

      • Ja, das ist mir auch klar. Das wird nirgendwo umgesetzt werden – außer von jenen, die es für sich selbst umsetzen.

        Ich selbst setze es für mich um, bin passionierter Fußgänger und beobachte u.a., wie Autofahrer drei mal um den Block fahren um dann endlich einen Parkplatz direkt vor dem FitnessCenter zu bekommen, wo sie sich dann gegen Entrichtung einer Gebühr eine halbe Stunde auf dem Laufband verlustieren.

        Prost!

Kommentare sind geschlossen.