Radlerin übersehen

Ladendieb flüchtete

BAMBERG. Beim Stehlen von einer Sweat-Jacke im Wert von 69 Euro wurde am Montagmittag ein Mann in einem Geschäft in der Innenstadt erwischt. Der Ladendieb flüchtete anschließend, wurde vom Geschädigten verfolgt und konnte die Sweat-Jacke wieder zurückfordern. Der Ladendieb rannte jedoch abermals davon und konnte trotz eingeleiteter Fahndung durch die Polizei nicht ermittelt werden. Der Unbekannte wird wie folgt beschrieben: ca. 180 cm groß, schlank, orientalisch, dunkelhäutig, schwarze normale dichte Haare, ca. 80 kg schwer. Vom Dieb blieben noch eine blaue Hose, ein grauer und ein blauer Pullover zurück. Es wird davon ausgegangen, dass es sich dabei um weiteres Diebesgut handelt, das jedoch noch nicht zugeordnet werden konnte.

Hinweise zum Flüchtigen erbittet die Polizei unter Tel. 0951/9129-210.

Verkehrszeichen mitgenommen

BAMBERG. Von einer Baustelle in der Dominikanerstraße wurden zwischen dem 13. und 18.5.2015 zwei Verkehrszeichen („Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und „Sackgasse“ mit Stange sowie Zusatzschild mit Aufschrift) im Wert von 100 Euro von Unbekannten entwendet.

Motorhaube eingedellt

BAMBERG. Vom 13. bis 15.5.2015 beschädigte ein Unbekannter die Motorhaube eines in der Wassermannstraße abgestellten weißen BMW und hinterließ an mehreren Stellen leichte Dellen, so dass Sachschaden in Höhe von ca. 1500 Euro zurückblieb. Zeugenhinweise zur Sachbeschädigung erbittet die Polizei, Tel. 0951/9129-210.

Unfallfluchten

Zeugen zu den Unfallfluchten werden gebeten, sich unter Tel. 0951/9129-210 bei der Polizei zu melden.

  • BAMBERG. In der Zeit vom 1.4.15 bis 15.5.15 stieß ein unbekannter Fahrzeugführer in der Unteren Sandstraße, vermutlich beim Rangieren, gegen die Hauswand eines Anwesens. Ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von 1500 Euro zu kümmern, fuhr der Unfallverursacher davon.
  • In der Ferdinand-Tietz-Straße stieß ein unbekannter Fahrzeuglenker am Montag, zwischen 12 Uhr und 15:45 Uhr, gegen einen geparkten Roller. Dadurch fiel er vom Seitenständer vor das Fahrzeug des Unfallverursachers und schrammte über die Fahrbahn. Anschließend wurde der Roller, an dem Schaden in Höhe von 800 Euro entstand, wieder aufgestellt und der Verursacher entfernte sich unerlaubt.
  • Aufmerksamer Zeuge notierte Kennzeichen
    BAMBERG.
    Beim Ausparken aus einer Parklücke auf einem Parkplatz am Laubanger fuhr am Montagmorgen eine Renault-Fahrerin gegen einen geparkten Daimler. Anschließend stieg die Renault-Fahrerin aus, begutachtete den Daimler, stieg wieder ein und fuhr davon, ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 1500 Euro zu kümmern. Da ein aufmerksamer Zeuge das Kennzeichen notiert hatte, konnte die Unfallverursacherin ermittelt werden. Sie muss sich nun wegen Unfallflucht vor dem Staatsanwalt verantworten.

Radlerin übersehen

BAMBERG. Beim Rechtsabbiegen von der Luitpoldstraße in die Obere Königstraße übersah am Montagmittag ein VW-Fahrer eine neben ihm auf dem Fahrradweg fahrende Radfahrerin und es kam zu einer Berührung. Dabei wurde die 56-jährige Radlerin leicht verletzt, an den Fahrzeugen entstand kein Schaden.

Zu stark gebremst

BAMBERG. Beim zu starken Bremsen stürzte Montagabend ein Mountainbike-Fahrer Am Weegmannufer / Höhe Luitpoldbrücke alleinbeteiligt von seinem Fahrrad und zog sich leichte Verletzungen zu.

Mit 1,84 Promille unterwegs

BAMBERG. Während einer allgemeinen Verkehrskontrolle in den frühen Morgenstunden des Dienstags in der Inneren Löwenstraße stellten die Polizeibeamten bei einem Radfahrer Alkoholgeruch fest. Nachdem ein durchgeführter Alkotest 1,84 Promille ergab war eine Blutentnahme im Klinikum die Folge.

Ein Gedanke zu „Radlerin übersehen

  1. „Radlerin übersehen

    BAMBERG. Beim Rechtsabbiegen von der Luitpoldstraße in die Obere Königstraße übersah am Montagmittag ein VW-Fahrer eine neben ihm auf dem Fahrradweg fahrende Radfahrerin und es kam zu einer Berührung. Dabei wurde die 56-jährige Radlerin leicht verletzt, an den Fahrzeugen entstand kein Schaden.“

    Bei dem fraglichen „Radweg“ handelt es sich um einen Radfahrstreifen, eine für den Radler benutzungspflichtige Fahrspur neben der Fahrbahn, die nicht baulich, sondern nur per Markierung abgetrennt ist. Zwar ist die Sichtbeziehung zum parallelen Kraftverkehr deutlich besser als bei einem baulichen Radweg, das Unfallrisiko geringer – aber noch immer höher als bei gemeinsamer Führung. Das hat mehrere Gründe:

    Die Regelbreite eines Radfahrstreifens beträgt 1,85 m. Hierin ist allerdings die Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Linie), welche in Breitstrich (25 cm an Stelle der üblichen 12 cm) ausgeführt sein soll, aber nicht muß, schon eingerechnet. Für den reinen Fahrweg bleiben gerade 1,60 m, die für sicheres Überholen zwischen Radfahrern nicht ausreichen.

    Zum Parkstreifen soll ein Sicherheitsabstand von 0,75 m (Mindestmaß: 0,50 m) markiert sein, während die Rechtsprechung eigentlich verlangt: Radfahrer sollen zu parkenden Kraftfahrzeugen einen seitlichen Abstand von – je nach Kfz-Typ – 0,8 m bis 1,5 m einhalten.

    Zwar ist grundsätzlich kein zusätzlicher markierter Sicherheitsabstand zur Fahrspur der Kraftfahrzeuge vorgesehen. Diese aber müssen dennoch, so wieder die Rechtsprechung, einen Seitenabstand von mindestens 1,5 m, unter Umständen (in Steigungen, mit Lkw, bei auf dem Fahrrad mitgeführtem Kind, …) 2,0 m einhalten – was die wenigsten Autofahrer wissen und beachten.

    Überdies verlangt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung: Bei starkem Kfz-Verkehr, wie er auf der Luitpoldstraße zweifelsohne gegeben ist, ist ein breiterer Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zur Kfz-Spur vorzusehen.

    Der Radfahrstreifen an der Luitpoldstraße verfügt über keinerlei seitliche Sicherheitsräume zu Parkstreifen und Fahrbahn und unterschreitet selbst das für unvermeidbare Engstellen vorgesehene Mindestmaß von 1,50 m. Seine einzige faktische Funktion ist, die Radler so weit zur Seite zu drängen, daß die Kraftfahrzeuge, was sie nicht dürfen (!), ohne Einhaltung des seitlichen Abstands vorbeifahren können. Er dient also nicht der Sicherheit der Radfahrer, sondern unter bewußter Inkaufnahme ihrer Gefährdung der Beschleunigung des Autoverkehrs.

    Der konkrete Unfall hier hat eine andere Ursache: Radfahrer auf eigener Fahrspur befinden sich nicht im bewußten (!) Blickfeld der Autofahrer, so daß Abbiegeunfälle sehr häufig vorkommen. Die Untermaßigkeit an dieser Stelle nimmt dem Radler zudem jegliche Möglichkeit, das Fehlverhalten des Autofahrers früh genug zu bemerken, so daß er noch reagieren könnte.

    Aus diesem Grund ist die Anordnung benutzungspflichtiger Radwege, zu denen auch Radfahrstreifen gehören, seit beinahe 18 Jahren nur ausnahmsweise zur Abwendung einer durch die Örtlichkeit begründeten, das normale Maß erheblich übersteigenden Gefahrenlage zulässig – und auch dann nur, wenn bauliche und qualitative Standards eingehalten werden.

    Es ist offensichtlich, daß die zuständige Verkehrsbehörde mit der Anordnung des Radfahrstreifens auf der Luitpoldstraße gegen die eindeutigen rechtlichen und fachlichen Vorgaben verstößt. Skandalös wird es, weil auch die Kommunalaufsicht – in erster Instanz die Bezirksregierung Oberfranken, in zweiter das Bayerische Staatsministerium des Innern unter dem angeblichen „Fahrradminister“ Joachim Herrmann – solches Gebaren in großer Zahl unbeanstandet durchgehen läßt.

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