Dr. Dieter J. Martin
Jetzt ist der Denkmalfrevel an der Schröppel-Villa abgeschlossen und sogar von unserem Stadtrat besichtigt worden. Bisher hatten nur das Denkmalnetz Bayern, die Bamberger Onlinezeitung und die Schutzgemeinschaft auf ihren Internetseiten kritisch auf das ungeheuerliche Geschehen hingewiesen. Nunmehr kann sich jeder vor Ort selbst von den Ergebnissen überzeugen.
Die Neubaumaßnahme des Immobilienmanagements und insbesondere die Zerstörung der z.B. in der Onlinezeitung gut dokumentierten historischen Gartenanlage spotten allen gesetzlichen Vorgaben des Denkmalschutzes, den Lippenbekenntnissen zum Welterbe, den internationalen Grundsätzen der Denkmalpflege, den Bemühungen um Umweltschutz und einer guten Haushaltsführung.
Nicht als Denkmalpflege kann man verkaufen, was dem Baudenkmal und dem denkmalgeschützten Garten angetan worden ist. Das Ergebnis ist insgesamt nicht einmal mehr als Renovierung oder Sanierung zu bewerten: Alle historischen Oberflächen der Villa wurden neu gemacht, die Stützmauer und ihre jahrhundertalte vorher natürlich patinierte Abdeckung wurden fast vollständig ausgewechselt, die Treppenanlage geschleift und prunkvoll und verfälscht mit punktbeleuchteten Bodenstrahlern durch Tonnen und Tonnen von neuem Material ersetzt, die gesamte Gartenanalage rücksichtslos plattgemacht und geschmäcklerisch um die Reste der Grotte neu drapiert. Alles neu.
Verstoßen wurde damit gegen den obersten Grundsatz des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, ein Denkmal nicht zu verändern, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. Es ist unerfindlich, dass sich die Stadt offenbar unwidersprochen vom Landesamt für Denkmalpflege diese Gesetzesverstöße selbst genehmigen konnte. Die privaten Bamberger Denkmaleigentümer können ein Lied davon singen, wie streng (und gerecht) sie von den Behörden in Anspruch genommen werden.
Sämtliche internationale Grundsätze der Denkmalpflege, artikuliert in der Charta von Venedig und in der Charta von Florenz, wurden grob missachtet. Die Charta von Venedig fordert die Bewahrung eines dem Denkmal entsprechenden Rahmens. Wenn – wie hier vor Beginn des Zerstörungswerks – die überlieferte Umgebung noch vorhanden ist, muss sie erhalten werden und es verbietet sich jede neue Baumaßnahme, jede Zerstörung, jede Umgestaltung, die das Zusammenwirken von Bauvolumen und Farbigkeit verändern könnte. Nach der Charta von Florenz für die historischen Gärten von 1981 muss jeder historische Garten in angemessener Umgebung erhalten werden. Zu erhalten sind der Grundriss und das Bodenrelief, Baulichkeiten und Ausstattungselemente sowie die Pflanzungen in ihrer Zusammensetzung, ihren Ausmaßen, ihren Farbwirkungen, ihrer Anordnung im Raum und ihrer jeweiligen Höhe. Jeder Laie kann ermessen, dass alle diese hehren Grundsätze bei der Villa missachtet worden sind, und das in einer Stadt, die sich auf dem wohl unverdient zugewachsenen, zunehmend gefährdeten Titel Weltkulturerbe ausruht.
Nachhaltigkeit ist nicht nur eine Forderung des Denkmalschutzes, sondern auch ein international anerkanntes Ziel aller Bemühungen um Umweltschutz. Unsere Ressourcen sollen nicht leichtsinnig vergeudet werden. Wer sich wohl die ausgebauten historischen Stufen und Platten aus Sandstein gesichert hat? Vermutlich jemand, der mehr mit historischer Substanz anfangen kann, als die Stadt Bamberg.
Sparsame Haushaltsführung ist eine Tugend, die das Immobilienmanagement der Stadt nicht gelernt hat. Kein privater Bauherr könnte es sich leisten, so mit seinen Mitteln zu wirtschaften und öffentliche Gelder durch die Demonstration überzogenen Geltungsbedürfnisses zu vergeuden. Das unnötige Erneuern historischer Substanz sprengt jeden wirtschaftlich vertretbaren Rahmen. Sämtliche eingesetzte Mittel sind unsere Steuermittel; das gilt für die Eigenmittel der Stadt genauso wie für die üppig geflossenen und letztlich missbrauchten Gelder von Bund, Land, Bezirk und Stiftungen. Für private Denkmaleigentümer ist dann natürlich nichts mehr übrig. Der Finanzierungsplan für die Maßnahme am Michelsberg mag ein Kunstwerk sein – aber zu welchem Preis für den damit gedankenlos diskreditierten Denkmalschutzgedanken?
Zu fordern ist, dass das Landesamt für Denkmalpflege umgehend die Denkmalliste berichtigt und dass die unter Missachtung ihrer Zweckbestimmung bewilligten Mittel der Geldgeber widerrufen werden. Diesem „Neuen Bamberger Modell“ muss schnellstens ein Riegel vorgeschoben werden, bevor der galoppierende Denkmalfrevel am Michelsberg unendlich fortgesetzt wird.
Dr. Dieter J. Martin
- ehemals Gebietsreferent für die Städte Amberg und Regensburg, Direktion Landesamt für Denkmalpflege
- Lehre von Management und Recht der Denkmalpflege an der Universität Bamberg
- Zahlreiche Publikationen
- Mitglied Denkmalnetz Bayern
Der Vorschlag, in den Michelsberg eine Tiefgarage für Autos einzubauen, ist pervers. Ursache ist vielleicht die nahe gelegene Nervenheilanstalt Sankt Getreu. Patronin der zugehörigen Probsteikirche ist Sankt Fides. In die entsprechende figürliche Darstellung hat man im Mittelalter in Frankreich eine Reliquie hineingelegt; denn eigentlich waren Bilder und Figuren von Heiligen verboten. Zu hoch war die Gefahr des Götzendienstes. Mit Reliquie aber galt die Aufstellung der Figur als gerechtfertigt. Auch in die Altäre der Klosterkirche Michaelsberg wurden Reliquien eingelegt, in einer Art Höhle unter dem Chor wurde sogar der ganze Leichnam eines Heiligen beigesetzt, der des heiligen Otto. Nicht weniger als eine Perversion ist es nun, Autos in den Michelsberg einfahren zu wollen. Da könnte man gleich diesen vergötterten Goldenen Kälbern unserer Zeit Altäre in unseren Kirchen errichten.
Leider hat sich zu diesem denkmalpflegerischen Kahlschlag der „Verein Bewahrt die Bergstadt“ in keiner Weise geäußert, obwohl schon der Vereinsname Programm ist. Nur das Thema Verkehr ist etwas zu wenig, es gibt noch mehr zu bewahren.
das die Villa ein Opfer übereifriger Saubermänner ohne Ansatz, Ahnung, oder Verständnis für behutsames Bewahren historischer Substanz ist, kann jeder sehen.
Meine Frage ist aber, warum melden sich Experten, wie beispielsweise der Leserbriefschreiber erst jetzt, wo das Kind mehr als in den Brunnen gefallen ist, zu Wort?
Das ist für mich der fast noch traurigere Aspekt.
DDT ist natürlich grundsätzlich zuzustimmen. Hier nur 2 mittelkleine Anmerkungen. Herr Martin lobt die Chartae von Venedig und Florenz in den Himmel. Er will nix davon wissen, dass gegen diese hehren Grundsätze vor allem in Bayern, also auch im Welterbe Bamberg, zB mit jeder radikalen Neufassung, egal ob Kirche, Palais, innen oder außen, wissent- und willentlich, je nach Gusto, schon immer massiv verstoßen wurde. Waren doch stets nur neuer Strahleglanz im Stile touristisch- marktgängigen Schöner Wohnens angesagt (hehre Ausnahme Raumschale Ebrach). In freier Abwandlung nach Hubel: „neuer Glanz“ oder „wie neu“ sind ein Segen für Bamberg!
Die höchst gefeierten Ruskin, Dehio oder Brandi sind hier nie das Papier wert gewesen, auf dem ihre großen Namen standen (zB Schädler-Saub). Die Begriffe Palimpsest, scrape, vor allem: anti-scrape, bleiben vor allem in der bayerischen „Denkmalpflege“ fürderhin ein Fremdwort. Allein ein Herr Schelter wagte in unseren Gefilden vor ca 25 Jahren einmal, von der Ästhetik des Verfalls zu schwärmen, dieses Ansinnen wurde ihm offenbar amtlich schnell ausgetrieben.
DDT lässt aber leider eine noch wesentlich delikatere Frage außen vor. Ist Herr Martin noch weiterhin Mitglied des BLfD? Dann gebührt ihm und seiner äußerst freizügigen Meinungsäußerung, d.i. Zivilcourage, nur allerhöchster Respekt. Gegen seine hier zuständige Referentenkollegin und damit auch unseren neuen BLfD- Superstrahlemann dermaßen klar, besser: herätisch, Stellung zu beziehen. Ist er aber nicht mehr zu Diensten und befindet sich zB im Ruhestand, dann ist diese Meinungsäußerung nichts wert, ändert sie doch an den so bewährt eingefahrenen Amtsverhältnissen von innen heraus rein nix. Leider lassen die redaktionellen Aussagen zur Person am Schluss genau diese Frage salomonisch offen. Herr Martin, bitte erklären Sie sich, uns!