GAL fordert Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention – Stadtrat soll Position beziehen
Mitteilung der GAL Bamberg
Der Konflikt um einen inzwischen zurückgenommenen verschärften Schülervereis an der Blauen Schule wird nun doch noch ein Nachspiel im Schul- und Kultursenat haben. Denn den Werbevortrag eines Bundeswehroffiziers beim Berufsorientierungstag, der Kernpunkt des Konflikts war, nimmt die GAL-Stadtratsfraktion nun für einen grundsätzlichen Antrag zum Anlass – „losgelöst vom Einzelfall“, wie die Antragsteller Tobias Rausch und Wolfgang Grader betonen.
Die Grünen-Politiker kritisieren vor allem, dass die Veranstaltung den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention widerspricht, die eine Rekrutierung und damit auch Werbung bei Unter-18-Jährigen untersagt. Nicht nur in Bamberg wird das mit dem Alter nicht so genau genommen, auch anderswo, so dass die Bundesregierung vom UN-Ausschuss für die Rechte von Kindern schon mehrfach gerügt wurde. Im Jahr 2014 lautete die Aufforderung der UN an Berlin wörtlich: „Der Ausschuss fordert Deutschland auf: (…) jegliche Bundeswehrwerbung bei Minderjährigen zu verbieten.“
Grader und Rausch wollen nun erreichen, dass zumindest in Bamberg die UN-Konvention eingehalten wird. „In der Praxis können bislang die Schulen eigenverantwortlich entscheiden, ob sie Bundeswehr-Vertreter einladen“, erklärt Wolfgang Grader, selbst stellvertretender Schulleiter in Unterfranken. Die GAL beantragt deshalb eine entsprechende Weisung der Stadt an die städtischen Schulen, dies nicht mehr zu tun. An alle anderen Schulleitungen, die eigentlich der Weisungsbefugnis des Kultusministeriums unterstehen, soll der Appell gerichtet werden, sich ebenfalls an die Richtlinien der UN-Kinderrechte zu halten.
„Es ist uns wichtig, dass Schulen nicht mehr eine Plattform bieten, auf der die Bundeswehr eine selbst gesteuerte, unwidersprochene und möglicherweise manipulative Werbekampagne fahren kann, denn um dies zu relativieren und richtig einzuordnen, sind junge Menschen unter 18 zumeist überfordert“, stellt Tobias Rausch klar. Gleichwohl hält er eine Auseinandersetzung mit der Bundeswehr an Schulen für wünschenswert.
„Das bedeutet aber, dass die Form nicht ein Werbevortrag, sondern beispielsweise eine kontroverse Diskussion sein muss, welche die Bandbreite verschiedenster Aspekte abdeckt“, ergänzt GAL-Kollege Grader. Auch die negativen Folgen und Risiken von Bundeswehreinsätzen müssten dabei thematisiert werden, Kritiker müssten zu Wort kommen, und gewaltfreie Alternativkonzepte müssten vorgestellt werden. Grader erinnert an den so genannten „Beutelsbacher Konsens“ der bundesdeutschen Kultusministerien, wonach einseitige Belehrung keinen Platz an der Schule hat.
Wie aus einer Drucksache des Bundestags hervorgeht, gab die Bundeswehr im Jahr 2013 nach eigenen Angaben 30 Mio Euro für ihre Werbungsoffensive aus. Mehr als 1000 Unter-18-Jährige werden jährlich angeworben und treten ihre Ausbildung an der Waffe an. Zahlreiche Organisationen, darunter GEW, Unicef und terre des hommes, machen sich gegen Bundeswehr-Werbung an Schulen stark.
„You’re old enough to kill but not for smoking…“
(frei nach P. F. Sloan aus seinem Lied „Eve of Destruction“, dargeboten auf einer Schallplatte anno 1965, gesungen von Barry McGuire)
In Deutschland hatten es US-Amerikanische Gepflogenheiten seit jeher schwer sich durchzusetzen. In den U.S.A. darf man zwar mit 18 in Wirtshäusern noch keinen Alkohol trinken (normalerweise muss man dort mindestens 21 Lenze auf dem Buckel haben), dafür aber im Auftrag des Staates in anderen Staaten andere Menschen erschießen.
Wobei das Rauchen in Deutschland mittlerweile erst ab 18 erlaubt ist und sich somit die Frage aufwirft, ob das Einatmen des Pulverdampfs von Kanonen und Gewehren vom Gesetzgeber als Passiv-Rauchen eingestuft werden muss.
Bleibt zu hoffen, dass sich die Forderung nach der Heraufsetzung des Mindestalters für den Erwerb von Rauch-Bier in Deutschland nicht durchsetzen wird!
Wegtreten und Bier trinken!