Mitteilung der Stadt Bamberg
Frist zur Sperrung persönlicher Daten bis 15. Mai
Im Jahr 2015 wird von der Adressbuchgesellschaft Ruf aus München in Zusammenarbeit mit der Stadt Bamberg wieder das Adressbuch der Stadt Bamberg neu herausgegeben. Das Adressbuch besteht unter anderem aus einem Einwohnerteil, der ein alphabetisches Verzeichnis der Einwohner darstellt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hierbei werden der Familienname, Vorname, etwaige Doktortitel sowie Straße und Hausnummer der Einwohner angegeben.
Nach Art. 32 Abs. 3 Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz – MeldeG) haben die Betroffenen jedoch das Recht, der Weitergabe der Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Bamberger Bürgerinnen und Bürger deshalb darauf hingewiesen, dass sie von diesem Recht Gebrauch machen können, vor allem dann, wenn bei der Veröffentlichung ihrer Daten in Einzelfällen schutzwürdige Belange beeinträchtigt werden können. Es wird außerdem auf die Möglichkeit hingewiesen, dass diese Daten – auch evtl. durch Dritte – in elektronische Verzeichnisse aufgenommen werden können und damit verbunden vielfältige Auswertungsmöglichkeiten bestehen.
Wer aus diesen oder anderen Gründen nicht im Adressbuch erscheinen will, muss dies der Stadt Bamberg, Einwohneramt, Rathaus Maxplatz, 96047 Bamberg, bis zum 15. Mai 2015, schriftlich mitteilen oder im Einwohneramt persönlich vorsprechen.
Die telefonische Mitteilung eines Widerspruches ist jedoch nicht möglich. Eine besondere Begründung des Widerspruches ist nicht erforderlich und ist auch von keinen Voraussetzungen abhängig.
Wer bereits eine entsprechende Übermittlungssperre bei der Stadt Bamberg beantragt hatte, wird auch bei der Neuauflage des Adressbuches nicht mit angegeben werden, sofern er in der Zwischenzeit durchgehend bei der Stadt Bamberg gemeldet gewesen ist. In Zweifelsfragen oder wenn eine früher eingerichtete Übermittlungssperre wieder gelöscht werden soll, kann man sich an das Einwohneramt wenden, dies gilt besonders auch für Personen, die seit der letzten Ausgabe des Jahres 2012 inzwischen volljährig geworden sind.
Auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmen- oder Branchenteil des künftigen Adressbuches erscheinen wollen, werden aufgefordert, dies bis zum 15. Mai 2015 der Stadt Bamberg schriftlich mitzuteilen.
Die im Bamberger Stadtgebiet ansässigen Vereine werden gebeten, etwaige seit dem Jahre 2012 erfolgte Änderungen ebenfalls dem Einwohneramt schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilung sollte den Namen des Vereins sowie den Namen, die Anschrift und Telefonnummer des ersten Vorsitzenden beinhalten. Die Aufnahme der Bamberger Vereine in das Adressbuch ist kostenlos. Alle Betroffenen werden außerdem hiermit aufgefordert, etwaige Unrichtigkeiten oder Fehler in der Ausgabe des Bamberger Adressbuches des Jahres 2012 der Stadt Bamberg mitzuteilen, damit eine entsprechende Berichtigung erfolgen kann.