Sammelmünzen mitgenommen

Sammelmünzen mitgenommen

BAMBERG. An der Wohnungstür einer Anwohnerin in der Straße Am Luitpoldhain läutete am Montagmorgen ein unbekannter Mann und sagte, dass er Antiquitäten ankaufen würde und fragte nach, ob sie etwas zu verkaufen hätte. Die Frau bot dem Mann verschiedene Sachen zum Verkauf an und nahm ihn mit in die Wohnung. Nachdem der Unbekannte dort auch DM-Sammelmünzen sah und sich für diese interessierte, sagte die Frau, dass sie diese nicht verkaufen wolle. Nachdem sich beide Parteien handelseinig waren, verließ der Mann die Wohnung wieder. Nachdem die Frau dann feststellte, dass die Münzen fehlten, ging sie nach draußen und suchte den Unbekannten. Sie fand ihn auch an der ARAL-Tankstelle und stellte ihn zur Rede. Er gab die Münzen widerspruchslos zurück. Der Dieb wird wie folgt beschrieben: 50–60 Jahre alt, 170–180 cm groß, ungepflegt, trug Brille, Wollmütze und einen Schal um den Hals, bekleidet mit Anorak, beiger Hose, beigem Oberteil, volles Gesicht, korpulent bis dick, blaue Augen, kein Dialekt, deutsch, graue Stoppelhaare.

Kosmetika ohne Bezahlung eingesteckt

BAMBERG. In einem Markt in der Forchheimer Straße wurde am Montagvormittag ein 38-Jähriger erwischt, als er Kosmetikartikel im Gesamtwert von 128,88 Euro ohne Bezahlung durch die Kasse schmuggeln wollte.

Beifahrerseite verkratzt

BAMBERG. Von einem Unbekannten wurde in der vergangenen Woche in der Adam-Senger-Straße die Beifahrerseite eines geparkten VW Caddy verkratzt und Schaden in Höhe von 300 Euro angerichtet. Zeugenhinweise zur Sachbeschädigung erbittet die Polizei, Tel. 0951/9129-210.

Unfallflucht

Zeugen zur Unfallflucht werden gebeten sich bei der Polizei, Tel. 0951/9129-210, zu melden.

BAMBERG. Bereits am 5.3.15, gegen 13:10 Uhr, befuhr der Fahrer eines E-Bike den Radweg der Memmelsdorfer Straße in stadtauswärtiger Richtung und wollte den Berliner Ring geradeaus überqueren. Zur gleichen Zeit bog ein in gleicher Richtung die Memmelsdorfer Straße fahrender Audi-Fahrer nach rechts auf den Berliner Ring ein. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, musste der Radfahrer voll abbremsen, stürzte auf die Fahrbahn und verletzte sich dabei leicht. Aus dem Fahrzeug des Unfallverursachers, ein blauer Audi A3, besetzt mit vier jungen Personen, stieg niemand aus. Der Audi-Fahrer setzte seine Fahrt anschließend fort, ohne sich um den Verletzten zu kümmern.

Ohne Licht unterwegs

BAMBERG. Ein Fahrradfahrer fiel in den Morgenstunden des Dienstags einer Polizeistreife in der Langen Straße/Willy-Lessing-Straße auf, weil er ohne Licht unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle hatte der Mann Schwierigkeiten beim Absteigen und verlor hierbei mehrmals fast das Gleichgewicht. Nachdem ein freiwillig durchgeführter Alkotest 2,34 Promille ergab, war eine Blutentnahme im Klinikum die Folge.

Ein Gedanke zu „Sammelmünzen mitgenommen

  1. „… befuhr der Fahrer eines E-Bike den Radweg der Memmelsdorfer Straße in stadtauswärtiger Richtung und wollte den Berliner Ring geradeaus überqueren. Zur gleichen Zeit bog ein in gleicher Richtung die Memmelsdorfer Straße fahrender Audi-Fahrer nach rechts auf den Berliner Ring ein. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, musste der Radfahrer voll abbremsen, stürzte auf die Fahrbahn und verletzte sich …“

    Die Verletzung der für den Radweg geltenden Vorfahrt durch abbiegende Kraftfahrer ist eine der bedeutendsten Unfallursachen im Radverkehr. Genau deshalb wurde 1997 (!) die allgemeine Radwegbenutzungspflicht abgeschafft und ihre Anordnung im begründeten Ausnahmefall (!) an strenge Bedingungen geknüpft.

    Unter Mißachtung dieses Rechtsrahmens hat die Bamberger Verkehrsbehörde die Benutzungspflicht auf den Zufahrten zum Berliner Ring wieder (!) angeordnet. Zur Begründung führt sie an, die Räumzeiten zwischen Rotlicht der Zufahrt und Grünsignal des Rings reichten für den Radverkehr nicht aus (es geht allenfalls um den niedrigen Sekundenbereich!).

    Selbst, wenn diese Behauptung zutrifft, wäre dies mit allen anderen Belangen abzuwägen – so mit dem Risiko des Abbiegeunfalls, welches am 6. Januar eine Radfahrerin das Leben gekostet hat (Zollnerstraße / Berliner Ring). Erschwerend kommt hinzu, daß sämtliche betroffenen Radwege nicht den Qualitätskriterien genügen, die auch im (hier nicht gegebenen, aber von der StVO als Voraussetzung für die Anordnung der Benutzungspflicht verlangten) Fall einer das normale Maß erheblich übersteigenden Gefahrenlage auf der Fahrbahn zwingend zu beachten sind.

    Auch hier zeigt sich der wahre Beweggrund für die Anlage straßenbegleitender Radwege: Nicht die Sicherheit des Radverkehrs ist ausschlaggebend, sondern das Bestreben, dem Autoverkehr freie Bahn zu verschaffen. Die entstehenden Risiken werden sehenden Auges in Kauf genommen.

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