Werden Baurechte nach Investorenwunsch gebastelt?

GAL-Pressemitteilung

Am Stephansberg und am Gackensteinweg (Jakobsberg) sollen Bebauungsplanverfahren umgangen werden

Mit dem neuen Trinkwasserhochbehälter an der Altenburger Straße ergeben sich noch an zwei anderen Stellen im Stadtgebiet städtebauliche Änderungen. Diese werden allerdings von äußerst fragwürdigen bzw. dubiosen Vorkommnissen begleitet, was die Bamberger Grünen „Gutsherrenplanung und Strippenziehen nach Investorenwunsch“ vermuten lässt.

Es geht um die beiden Areale am Oberen Stephansberg und am Gackensteinweg (Jakobsberg), wo die bisherigen Hochbehälter der Stadtwerke nun außer Betrieb genommen werden. Die beiden Flächen sollen deshalb verkauft und bebaut werden. Vier und fünf Baurechte sind nach einem ersten Bebauungsplanentwurf der Stadtverwaltung dort vorstellbar.

Doch dieser Tagesordnungspunkt wurde bei der letzten Bausenatssitzung überraschend von Bürgermeister Christian Lange abgesetzt, mit der Begründung, es wäre an beiden Stellen möglich, Baugenehmigungen nach § 34 Baugesetzbuch zu erteilen. Dieser Paragraph ermöglicht ein Bauvorhaben, das sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt. Und genau dies führte in der vergangenen Zeit zu architektonischen „Blüten“, die das Berggebiet in seinem ursprünglichen Charakter ruinieren, da § 34 ein ausgesprochener Gummiparagraph ist.

„Ein Bebauungsplanverfahren ist angemessen und redlich: Es gibt eine Bürgerbeteiligung, und die Träger öffentlicher Belange werden gehört – das Verfahren ist offen und transparent“, erklärt die baupolitische GAL-Sprecherin Petra Friedrich. Bei § 34 läuten bei ihr hingegen die Alarmglocken. „Die Genehmigung würde an der Öffentlichkeit vorbei gehen, und auf die Qualität der Planung hat die Stadt dann nur noch bedingt Einfluss.“ Grundstückszuschnitt, Masse des Baukörpers und dessen Ausrichtung würden hauptsächlich vom Investor bestimmt, ein „Wildwuchs“ der Planung sei nur schwer zu verhindern.

Auch den Naturschutz sehen die Grünen tangiert: Laut Sitzungsunterlage für den Bausenat, die dann ja nicht Bestandteil einer Beratung wurde, gibt es auf beiden Arealen naturschutzrelevante Flächen, am Oberen Stephansberg eine sogar als Biotop ausgewiesene Eiche. „Ein Grünordnungsplan als Bestandteil des Bebauungsplan würde dies rechtsverbindlich und geordnet schützen und regeln“, stellt Petra Friedrich fest und fragt, warum im Stadtrat plötzlich ein Interesse besteht ein Bebauungsplanverfahren zu verhindern. Die Grünen werfen auch die Frage auf, ob das abrupte Absetzen des Tagesordnungspunktes mit Gerüchten zu tun hat, wonach ein einflussreicher Geschäftsmann Kaufinteresse bekundet hat.