Einbrecher unterwegs
BAMBERG. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch brach ein Unbekannter über die Eingangstür in eine Gaststätte an der Oberen Brücke ein. Im Innenraum öffnete er gewaltsam einen Schrank und entwendete aus einer verschlossen Geldkassette das Bargeld in Höhe von 625,60 Euro. Mit seiner Beute flüchtete der Einbrecher durch die Eingangstür und ließ Sachschaden in Höhe von ca. 150 Euro zurück.
Vorhängeschloss mitgenommen
BAMBERG. Über ein aufgebrochenes Schloss des Außentores gelangte in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ein Unbekannter auf ein Grundstück im Rothofer Weg. An der dortigen Feldscheune wurde anschließend ein weiteres Schloss gewaltsam geöffnet und mitgenommen. Augenscheinlich wurde aus der Feldscheune weder etwas entwendet, noch diese durchsucht. Der Entwendungs- und Sachschaden belaufen sich auf jeweils 40 Euro.
In Döner Bude eingestiegen
BAMBERG. Über ein aufgehebeltes Fenster stiegen in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch zwei Unbekannte in eine Döner Bude in der Kapuzinerstraße ein und entwendeten aus der versperrten Registrierkasse ca. 200 Euro Bargeld. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei unter Tel. 0951/9129-210 zu melden.
Auffahrunfall zu spät erkannt
BAMBERG. Zu einem Auffahrunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen kam es am Dienstagmittag auf dem Berliner Ring Ecke Starkenfeldstraße. Dabei wurden alle drei Fahrzeugführer leicht verletzt, der entstandene Gesamtsachschaden wird von der Polizei auf ca. 1800 Euro geschätzt. Anschließend erkannte ein nachfolgender VW-Fahrer den Auffahrunfall zu spät, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf den Opel der Unfallverursacherin auf. Hier entstand weiterer Blechschaden in Höhe von ca. 1150 Euro.
Werber hatten keine Reisegewerbekarte dabei
BAMBERG. Im Rahmen einer Fußstreife wurden am Mittwochnachmittag zwei Männer und eine Frau von einer Zivilstreife im Innenstadtbereich beobachtet, wie dieser dort Personen ansprachen und mit Flyern für ein Gewinnspiel warben. Da alle drei keine Reisegewerbekarte vorweisen konnten, war ein Platzverweis, die Sicherstellung der Flyer, sowie eine Anzeige nach der Gewerbeordnung die Folge. Bei einem der Werber wurde ein verbotener Schlagring aufgefunden. Deshalb bekommt dieser zusätzlich eine Anzeige nach dem Waffengesetz.