Kennzeichendiebstähle
BAMBERG. In der Nacht von Sonntag auf Montag, zwischen 19 Uhr und 13.50 Uhr, wurden in der Giselastraße von zwei dort geparkten Pkws jeweils die amtlichen Kennzeichen BA – LM 59 und BA – M 7777 gestohlen. Der Entwendungsschaden beläuft sich laut Polizei auf knapp 100 Euro. Außerdem wurde an den Kennzeichenhalterungen noch Sachschaden von 20 Euro hinterlassen.
Unfallfluchten
- BAMBERG. In der Rothofer Straße wurde am Montagfrüh, zwischen 10.30 Uhr und 10.45 Uhr, ein dort geparkter, schwarzer Ford Focus an der Fahrerseite angefahren. Dadurch wurden die Türen sowie der Kotflügel zerkratzt, weshalb dem Fahrzeughalter Sachschaden von 1000 Euro entstanden ist.
- BAMBERG. An einem schwarzen Audi A 3 wurde im Laufe des Montags, zwischen 08.00 Uhr und 17.15 Uhr, der linke Außenspiegel abgefahren. Der Wagen war zur Tatzeit am Heinrichsdamm geparkt. Der Unbekannte hinterließ Sachschaden von mindestens 200 Euro.
- BAMBERG. Der rechte hintere Radkasten eines schwarzen Volvo wurde am Montagnachmittag, zwischen 14.45 Uhr und 15.50 Uhr, auf dem Parkplatz eines Bowlinghauses in der Moosstraße angefahren. Hier beziffert die Polizei den Sachschaden auf etwa 400 Euro.
- BAMBERG. Von einem weißen VW Caddy wurde am Spätnachmittag des Montags, zwischen 17.10 Uhr und 18.05 Uhr, der linke Außenspiegel abgefahren. Der Wagen war zur Tatzeit in der Memmelsdorfer Straße halbseitig auf dem Geh- und Radweg geparkt. Obwohl Sachschaden von 600 Euro entstanden ist, fuhr der Unfallverursacher einfach weiter.
Zu vorgenannten Unfallfluchten werden Zeugen gebeten, sich mit der PI Bamberg-Stadt unter Tel.. 0951/9129-210 in Verbindung zu setzen.
Radfahrer angefahren
BAMBERG. Ein 53-jähriger Mercedesfahrer erkannte am Montagfrüh in der Luitpoldstraße zu spät einen Radler, der dort nach links in den Kunigundendamm abbiegen wollte. Durch den Aufprall stürzte der Radler zu Boden und verletzte sich leicht im Hüft- und Schulterbereich. An Pkw und Fahrrad entstand Sachschaden von etwa 2000 Euro.
Unbekannter steckt Pappel in Brand
BAMBERG. Am Rübezahlweg, am unteren Altenburgparkplatzes, legte am Sonntagmittag, zwischen 12 Uhr und 14 Uhr, ein Unbekannter in einer hohlen Pappel Feuer, wodurch diese verrußte. Die Feuerwehr musste die heiße Asche aus dem Baum blasen. Die Höhe des angerichteten Sachschadens ist der Polizei noch nicht bekannt.
Wer hat den „Feuerteufel“ beobachtet und kann der Polizei unter Tel.: 0951/9129-210 Hinweise auf diesen geben?
„BAMBERG. Von einem weißen VW Caddy wurde am Spätnachmittag des Montags, zwischen 17.10 Uhr und 18.05 Uhr, der linke Außenspiegel abgefahren. Der Wagen war zur Tatzeit in der Memmelsdorfer Straße halbseitig auf dem Geh- und Radweg geparkt. …“
Wurde gegen den offenkundig regelwidrig, den Fuß- und Radverkehr behindernd und gefährdend parkenden Autofahrer wenigstens eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgesprochen? Oder übersah man wie üblich das Delikt einfach?
„Radfahrer angefahren
BAMBERG. Ein 53-jähriger Mercedesfahrer erkannte am Montagfrüh in der Luitpoldstraße zu spät einen Radler, der dort nach links in den Kunigundendamm abbiegen wollte. Durch den Aufprall stürzte der Radler zu Boden …“
Es ist kaum anzunehmen, daß die Polizei, wäre eine Schuldzuweisung an den Radfahrer angebracht, dies nicht deutlich herausgestellt hätte. Doch durch die Formulierung, der Autofahrer habe den nach links abbiegenden Radfahrer übersehen, wird genau diese Schuldzuweisung suggeriert. Denn Linksabbieger haben den Gegenverkehr abzuwarten.
Somit darf wohl davon ausgegangen werden, daß der Autofahrer den sich ordnungsgemäß einordnenden Radler von hinten erfaßte, vielleicht bei dem Versuch, ihm irrigerweise (!) zu verdeutlichen, er dürfte den (viel zu schmalen) Radfahrstreifen nicht verlassen (zum Einordnen ist dies wie auch bei benutzungspflichtigen Radwegen sehr wohl erlaubt!). Oder versuchte er gar, unzulässigerweise aus dem Kunigundendamm heraus in Richtung Lutipoldbrücke einzubiegen, und mißachtete dabei die Vorfahrt des Radlers?
Warum ist die Bamberger Polizei eigentlich immer schnell dabei, Schuldzuweisungen an Radfahrer auszusprechen, hält sich aber zurück bzw. formuliert irreführend, wenn deren Unfallgegner Verursacher sind?