Leergut entwendet und Pfand eingelöst

Leergut entwendet und Pfand eingelöst

BAMBERG. Freitag Nachmittag entwendeten zwei unbekannte Männer aus einem Lebensmittelmittelmarkt in der Pödeldorfer Straße Leergut für 33 Euro. Das Leergut stand im hinteren Bereich des Marktes, neben dem Pfandautomaten. Das Diebesgut ließen sie sogleich durch den Automaten laufen und sich den Bon an der Kasse auszahlen. Als sie einige Zeit später ohne Leergut ins Geschäft kamen und kurz darauf einen Bon ein lösen wollten, überprüfte die Verkäuferin das Lager. Sie bemerkte nun, dass eine Palette leer war, dafür standen mehrere Kästen auf dem Leerguttransportband. Als sie zurück zur Kasse kam, waren die beiden bereits verschwunden.

Über die Personenbeschreibung konnten die beiden Männer ermittelt werden.

Betrügerisches Geldwechseln

BAMBERG. Am Mittwoch Nachmittag entwendete ein unbekanntes Pärchen beim Bezahlen in einer Eisdiele in der Oberen Königstraße einen 50 Euro Schein. Es wurde mehrmals Geld hin und her geschoben, so dass sich schließlich der Kellner nicht mehr sicher war, ob er den Schein wieder zurückgegeben hatte. Bei der Abrechnung am Abend stellte sich der Diebstahl heraus.

Ein weiterer Versuch in einer Eisdiele in der Karolinenstraße wurde durchschaut.

Es ist mit weiterem Auftreten des Pärchens zu rechnen. Der Mann soll etwa 35 Jahre alt sein und etwa 170 cm sein. Auffallend ist der stark hervortretende Bauch.

Heckscheibe beschädigt

BAMBERG. Freitag um die Mittagszeit bekam die Polizei die Mitteilung über eine beschädigte Fahrzeugheckscheibe in der Hainstraße. Vor Ort stellte sich heraus, dass ein Pärchen eine Flasche Bier über einen Zaun in die Einfahrt des Anwesens warf und dabei die Scheibe zerbrach. Die Splitter verteilten sich im Innenraum, sowie auf den dort vier abgelegten Kuchen, welche für eine Veranstaltung gedacht waren. Das Pärchen flüchtete vor Eintreffen der Polizei. Im Rahmen der Fahndung konnten die zwei im Bereich der Nonnenbrücke festgestellt werden. Als die Streife wendete begannen sie zu flüchten. Die 29 jährige konnte gestellt werden, ihr Begleiter wurde einige Zeit später in einem Kellerabgang in der Geyerswörthstraße angetroffen. Der 29 jährige aus dem Landkreis gestand den Flaschenwurf. Aus Wut über einen Radfahrer hätte er die Flasche ungezielt in das Anwesen geworfen. Die Beschädigung der Scheibe sei nicht seine Absicht gewesen.

Der Schaden wird auf 1000 Euro geschätzt.

Bordstein touchiert

BAMBERG. Freitag gegen 20 Uhr befuhr ein VW Passat Fahrer die Magazinstraße. Laut seinen Angaben kamen ihm auf dem Radweg fahrend drei Fahrradfahrer entgegen. Einer der drei machte einen Schlenker in Richtung Fahrbahn, weshalb er nach links auswich. Er kam kurz auf die Gegenfahrbahn, lenkte wieder stark nach rechts und fuhr auf den Bordstein des Radweges. Hierbei platzte der Reifen und die Felge wurde beschädigt.

Zeugen die den Vorfall beobachtet haben werden gebeten sich bei der PI Bamberg-Stadt unter der Tel. 0951/9129-210 zu melden.

Betriebsunfall

BAMBERG. Freitag Nachmittag übersah ein Gabelstaplerfahrer im Hafen einen hinter ihm stehenden Arbeiter, der mit einem Hubwagen eine Palette aufnahm. Als er mit dem Stapler losfuhr, fuhr er diesen über den Fuß. Der Geschädigte erlitt eine Mittelfußfraktur und wurde ins Klinikum Bamberg gebracht.

2 Gedanken zu „Leergut entwendet und Pfand eingelöst

  1. Kraftfahrer haben einen Seitenabstand von mindestens 1,5 m, u. U. (auf dem Fahrrad mitgeführte Kinder, Kraftfahrzeug ist ein Lkw, Steigung, …) von mindestens 2,0 m gegenüber Radfahrern einzuhalten – gemessen von den einander zugewandten, äußeren Begrenzungen (beim Fahrrad also bspw. dem Ellbogen des Fahrers) aus. So hat die Rechtsprechung die allgemein gehaltene Formulierung der StVO (ausreichender Abstand insbesondere zu Radfahrenden) konkretisiert. Dieser erforderliche Seitenabstand, der u. a. auch dem Schreckmoment bei zu dichter physischer Nähe und den Folgen der auftretenden, teils heftigen Luftwirbel vorbeugen soll, ist immer einzuhalten: Ob der Radfahrer die allgemeine Fahrbahn, eine markierte Spur oder einen baulichen Radweg benutzt, ist hierfür irrelevant. (Deshalb sind – illegale – Radwegbenutzungspflichten wie in der Zollnerunterführung oder schmale Radfahr- bzw. „Schutz“streifen wie auf der Luitpoldstraße und dem Kunigundendamm unsinnig. Sie verleiten nur dazu, mit dem Kraftfahrzeug ordnungswidrig unter Mißachtung des Seitenabstands an Radlern vorbeizufahren.)

    Angesichts dieser Vorgaben sowie der allgemeinen Regelung des § 1 StVO hätte der Autofahrer bei regelgerechter Fahrweise inklusive angepaßter Geschwindigkeit keinerlei Veranlassung für eine solch überzogene Reaktion haben dürfen.

    Verehrte Frau Müller:

    Trotz der den fachlichen und rechtlichen Vorgaben in weiten Teilen widersprechenden Radverkehrsführung in Bamberg ist das Risiko eines Unfalls mit dem Fahrrad weit geringer als im Auto. Die Stadt Bamberg geht von einem Radverkehrsanteil von beinahe 23 % aus – in den 100 % der Bezugsgrundlage finden sich auch alle Fußgänger und Busfahrgäste wieder. Doch den polizeilichen Unfalldaten zu Folge liegt die Beteiligung der Radler am Unfallgeschehen bei unter 8 % (2011 und 2012) – wenngleich dieselbe Polizei wie auch städtische Behörden gern das Bild vom Radfahrer als des personifizierten Unfallrisikos verbreiten.

    Selbstverständlich hängt es von der jeweiligen Verkehrssituation vor Ort, dem Entwicklungsstand der Kinder sowie ihrer Erfahrung im Realverkehr ab, ob sie allein mit dem Rad fahren dürfen sollten. Begleitet ist es aber in der Regel kein Problem – und nur so lernen sie, die Anforderungen des Verkehrs zu bewältigen.

    Werden sie, egal in welchem Alter, unvorbereitet in den Verkehr „entlassen“, steigt die Unfallgefahr enorm. Folgerichtig ist eine solche Entwicklung genau in der Altersstufe, die soeben die Fahrradprüfung im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung absolviert hat, zu beobachten. Zuvor wird ihnen – ohne Rechtsgrundlage! – seitens der Schule untersagt, mit dem Fahrrad zu kommen. Dabei böte gerade der regelmäßige Schulweg die Gelegenheit kontinuierlicher Übung – ggf. eben begleitet. Dann kommt die in ihrer Bedeutung weit überhöht eingeschätzte Prüfung. Anschließend finden sie sich ohne ausreichende Praxiserfahrung auf der Straße wieder – und fallen nicht selten gefährlichen Wegeführungen und revierverteidigenden Autofahrern zum Opfer.

  2. Der geplatzte Reifen in der Magazinstraße: das kann nur die Stelle gewesen sein, wo der Radweg extrem schmal ist, aber von Radlern in beiden Richtungen befahren werden muss. Mir kam das immer schon komisch vor. Auch gefährlich ist es. Man kann gar nicht auf dem Radweg bleiben, wenn einem ein anderer Radfahrer entgegen kommt. Man ist gezwungen, plötzliche Schlenker zu machen, entweder Richtung Straße oder Richtung Fußweg. Es gab in der onlinezeitung schon Leute, die wussten, dass dieser Radweg eigentlich illegal ist. Hier sieht man jedenfalls mal wieder, wie gefährlich das ist.
    Ich fahre meine Kinder immer im Auto durch die Stadt. Das ist zwar im Sommer etwas lästig, weil es so heiß ist darin. Aber wenigstens kommen sie heil an.

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