Mitteilung der Stadt Bamberg
Ab dem 1. Oktober 2013 ist die Einfahrt in den Innenhof der Klosteranlage St. Michael und das Parken dort nur noch Berechtigten erlaubt.
Berechtigt sind:
- Besucher des Seniorenzentrums Bereich Bürgerspital und der städtischen Ämter,
- Besucher/Gäste der Restaurants, des Theaters am Michaelsberg und des Brauereimuseums,
- Mieter der Stellplätze und
- Liefer- und Handwerkerverkehr sowie Taxis
Entsprechend ausgeschilderte Parkplätze im Innenhof sind Montag bis Donnerstag jeweils bis 17 Uhr und am Freitag bis 13 Uhr vermietet, danach und am Wochenende können sie von den Gästen und Besuchern der Restaurants, des Theaters, des Brauereimuseums und des Seniorenzentrums Bürgerspital genutzt werden. Spezielle Parkplätze für den Behördenbesuch sind ausgewiesen. Gäste und Besucher des Restaurants und des Theaters, können kostenfrei parken. Dazu muss das Einfahrtsticket nach dem Besuch im Restaurant oder Theater dort entwertet werden. Besucher des Brauereimuseums, des Seniorenzentrums und der städtischen Ämter können ebenfalls kostenfrei parken. Sie erhalten dort nach ihrem Aufenthalt ein kostenloses Ausfahrtsticket.
Alle Tickets müssen vor der Ausfahrt zusätzlich auch am Kassenautomaten entwertet werden. Dieser befindet sich im Innenhof neben der Tordurchfahrt.
Bei den gesamten Parkflächen in der Klosteranlage St. Michael handelt es sich um privaten Grundbesitz der Bürgerspitalstiftung. Aus naturschutzrechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Gründen ist das Parken unter der historischen Lindenallee und auf der Zufahrtsstraße zum Kircheneingang nicht mehr möglich. Es wird auch speziell auf das absolute Halteverbot in den Bereichen der Feuerwehranfahrtszonen hingewiesen.
Für nicht berechtigte Parker beträgt das Entgelt 30 € / Tag und die Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die Schrankenanlage ist videoüberwacht.