Echte Verfassungsschützer gesucht! – Mindestlohn jetzt

Pressemeldung DGB Region Oberfranken West

DGB-Verfassungsschutzkampagne Mindestlohn jetzt

Der DGB Bayern startet heute eine Verfassungsschutz-Kampagne. Mit sechs Motiven greift der DGB Artikel aus der Bayerischen Verfassung auf und fordert, die darin enthaltenen sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und durchzusetzen.

Der DGB-Regionsvorsitzende Mathias Eckardt sagt zum Start der Kampagne: „Bayern ist mit Recht stolz auf seine Verfassung. Auch ganz aktuell ist die Verfassung ja wieder in aller Munde. Der Landtag hat gerade beschlossen, fünf neue Staatsziele in die Verfassung aufzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass die Verfassung schon jetzt sehr viele wertvolle und konkrete Ziele und Rechte enthält. Nur leider halten sich viele Arbeitgeber nicht daran. Und die Politik schert sich nicht darum, für eine Einhaltung dieser Verfassungsgrundsätze zu sorgen.“

Eckardt weiter: „Wir rufen Arbeitgeber und Politik auf, die Verfassung ernst zu nehmen und kein Schindluder mit ihr zu treiben. Wir suchen echte Verfassungsschützer und bauen dabei auch auf die politischen Kräfte, die sich in diesem Feld für besonders kompetent halten. Aber Achtung: Verfassungsschutz bedeutet nicht Bürger ausspähen, sondern Verfassungsschutz bedeutet, die Lebensbedingungen der Bürger zu verbessern.“

Zum ersten Kampagnen-Motiv „Verfassungsschützer gesucht! – Mindestlohn jetzt“ sagt Eckardt:

„In Bamberg (Stadt und Lkrs.) arbeiten 13.168 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte für Stundenlöhne unter 8,50 Euro brutto. Hinzu kommen 13.695 Minijob-Verhältnisse mit einem Stundenlohn unter 8,50 Euro. Diesen Beschäftigten würde ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro helfen, über die Runden zu kommen. Und dieser Mindestlohn würde allein in Bamberg eine zusätzliche Kaufkraft von 49,98 Millionen Euro erzeugen. Ich rufe die Politik auf, mit einem gesetzlichen Mindestlohn Armut trotz Arbeit zu bekämpfen und die Wirtschaftskraft zu stärken.“

Im Freistaat fordert der DGB Bayern zudem ein Vergabegesetz für öffentliche Aufträge. So kann sichergestellt werden, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe nur Betriebe berücksichtigt werden, die Tarifverträge und einen Mindestlohn einhalten.