Die Verkehrsführung für den Radfahrverkehr in der Oberen Königstraße wurde geändert

Redaktion

"Alternative" Möglichkeit für Radfahrer in die Letzengasse einzubiegen. Foto: Erich Weiß

Ein aufmerksamer Leser hat darauf aufmerksam gemacht, dass der Radweg in der Oberen Königstraße, von der Einmündung Kettenbrücke bis zum Abzweig Letzengasse, in Einbahnrichtung auf der linken Straßenseite nicht mehr zu befahren ist, er darf nur noch entgegen der Einbahnstraße befahren werden.

Die neue Markierung nach dem Königstraßenübergang ist nicht ganz eindeutig. Foto: Erich Weiß

Die entsprechenden Verkehrsschilder wurden abmontiert und auf dem (extra breitem) Radweg zwei neue  Markierungen gesprüht wurden.

Neue und alte Markierung auf dem Radweg in der Königstraße. Foto: Erich Weiß

Die alten, in beide Richtungen zeigenden Markierungen sind mittlerweile so verblasst, dass die Stadt sich nicht die Mühe gemacht hat, diese gänzlich zu entfernen.

Von der Kettenbrücke kommend, zeigt ein kleines Schildchen unter der Ampel in Richtung Königstraße. Foto: Erich Weiß

Etwaige Hinweisschilder, dass man auf dieser Seite nun nicht mehr fahren darf, fehlen.

9 Gedanken zu „Die Verkehrsführung für den Radfahrverkehr in der Oberen Königstraße wurde geändert

  1. Hallo!
    Bei Abzweig in die Letzengasse war die linksseitige Weiterfahrt
    der Radler in Richtung Luitpoldkreuzung durch Zeichen “ Radweg [Ende]
    untersagt (nach meiner Erfahrung haben sich wenige daran gehalten).
    Dieses Zeichen ist nicht mehr vorhanden.
    Weiss hier jemand, ob das offiziell entfernt wurde, oder eben ‚mal so‘
    verlustig ging?
    Die Bodenmarkierungen (Fahrradsymbol in Gegenrichtung) sind noch vorhanden.

    Bernd, von Radlern genervter Fußgänger
    [ich verzichte auf die erzwungenen Feminisierungen
    und alle “ /innen“, und Innen sind mit angesprochen]

    • Obwohl die linksseitige Benutzungspflicht zwischen Kettenbrückstraße und Letzengasse schon lange aufgehoben war, blieb das jetzt unsinnige Radweg-Ende-Schild noch lange stehen. Daß es endlich entfernt wurde, ist daher konsequent.

      Daß die Radler Angst hatten, auf Höhe der Letzengasse auf die Fahrbahn zu wechseln, ist indes nachvollziehbar. Denn das war lebensgefährlich. Die ganze Situation war, wie viele den Radverkehr in Bamberg betreffende Anordnungen, rechtswidrig. Nur scheint das den Behörden, der Stadtspitze und den meisten Politiker/inne/n völlig am Allerwertesten vorbeizugehen.

      Daß hier endlich einmal eine Konflikte geradezu provozierende Anordnung beendet wurde, ist ein allzu seltener Lichtblick. Nur: Wenn nicht auch der Autoverkehr gezähmt wird (ist gerade für die Königstraße schon lange versprochen – siehe Masterplan Innenstadt!), werden Radler/innen immer wieder auf vermeintlich (!) weniger gefährliche Fußverkehrsflächen ausweichen. Das rechtfertigt selbstverständlich keinerlei Rücksichtslosigkeiten, erklärt aber, wie durch eine verfehlte und weitgehend konzeptionslose Verkehrspolitik Konflikte verursacht und geschürt werden.

  2. Offenkundig bestehen erhebliche Defizite in der Kenntnis der Straßenverkehrs-Ordnung:

    Die seinerzeitige Benutzungspflicht des linksseitigen Radwegs zwang (!) alle Radfahrer, zwischen Kettenbrückstraße und Letzengasse links zu fahren. Der keinesfalls breite Radweg (Regelmaß für Zweirichtungsverkehr wäre 3 m zzgl. seitlicher Sicherheitsräume; 2 m ist das absolute und ohne jegliche Ausnahme geltende Mindestmaß) verfügt aber an keinem der beiden Enden der damaligen, meines Wissens seit rund zwei Jahren (!) aufgehobenen Zweirichtungsregelung über die zwingend vorgeschriebenen sicheren Fahrbahnquerungsmöglichkeiten. Insbesondere auf Höhe der Letzengasse ist die Überleitung in die Fahrbahn nicht nur fast durchgehend mit motorisierten, aber auch unmotorisierten Zweirädern verstellt. Der Blumenkübel stellt überdies ein unzulässiges Sichthindernis dar (auch hinsichtlich des aus der Letzengasse kommenden, nach links abbiegenden Radverkehrs). Der Anordnung zu folgen, war lebensgefährlich.

    Niemand zwingt Radfahrer, wie dargestellt in die Letzengasse abzubiegen. Es ist ohne weiteres zulässig, sich im fließenden Verkehr einzuordnen. Das gälte (nicht nur hier) sogar, gäbe es auf der rechten Seite der Fahrbahn einen benutzungspflichtigen Radweg oder Radfahrstreifen. Der markierte Schutzstreifen (auf Grund der geringen Dimensionierung ist die Bezeichnung ein schlechter Witz) beinhaltet indes keine Benutzungspflicht. Für Radler gilt hier das normale Rechtsfahrgebot mit in der Regel 0,8 bis 1 m Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand bzw. bis zu 1,5 m zu dort stehenden Kraftfahrzeugen.

    Die seit dem 1. April 2013 geltende Neufassung der StVO ließe zu, linksseitig ein Benutzungsrecht einzuräumen. Doch ob das sinnvoll ist? Nicht umsonst warnt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung ausdrücklich vor den Gefahren straßenbegleitender Zweirichtungsradwege.

  3. Bloss keine neuen Hinweisschilder fordern. Schon gar nicht an dieser Stelle. Sonst hängen die wieder eines dieser unsäglichen Geisterradler-Schilder auf. Dass man da nicht mehr längsfahren soll: basst scho!

    • Die Angaben unter dem angegebenen Link (Stand: 2010) sind fehlerhaft und zum Teil überholt. So ist ein Teilstück der Kleberstraße schon lange Fußgängerzone. Wenngleich Radverkehr zulässig ist, ist die Qualität eine andere als eine Fahrradstraße.

  4. Eigentlich ja eine richtige Maßnahme von der Stadt. Denn es ist innerhalb der Stadt das schlimmste, wenn Radler zum Geisterradeln gezwungen werden. Und hier war auf dem kurzen Stück von der Kettenbrücke bis zur Letzengasse das Geisterradeln offiziell vorgesehen. Aber das kann nur der erste Schritt sein. Der zweite Schritt wäre, den blöden, weil sowieso stets zugeparkten Radfahrstreifen rechts zu beseitigen. Dann könnten die Fahrräder normal auf der Straße fahren, wie anderswo in der Stadt auch, und sich auch richtig, und ohne Autofahrer zu erschrecken, in den fließenden Verkehr einordnen, um dann nach links in die Letzengasse einzubiegen.
    Es bleibt die große Frage: wann stoppt die Stadt Bamberg endlich das von der Stadt Bamberg vorgesehene und von der Stadt Bamberg angeordnete Geisterradeln an der Memmelsdorfer Straße?

    • Seit wann ist entlang der Memmelsdorfer Straße Geisterradeln angeordnet?

      Allerdings: Auch die Einrichtungsradwege dort sprechen nahezu sämtlichen rechtlichen und fachlichen Vorgaben Hohn.

      Das angeordnete Geisterradeln beginnt erst auf der Magazinstraße – und hat ja auch bereits Unfälle nach sich gezogen. Auch dieser Zweirichtungsradweg (einschließlich Regensburger Rings) verstößt gegen praktisch alle rechtlichen und fachlichen Vorgaben und dürfte von Rechts wegen gar nicht angeordnet sein.

      • Ja, die Magazinstraße meinte ich, natürlich. Hier ist das Geisterradeln Pflicht. Angeordnet durch die Stadt Bamberg. Sind in der BAmberger Verkehrsplanung nur … (gestrichen, bitte bleiben Sie sachlich) am werk?

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