Regionale Baubranche im Visier des Zolls

Pressemitteilung Zoll

Vor allem Scheinselbständigkeit und Mindestlohnverstöße in Ober- und Unterfranken

Alle Branchenzweige des regionalen Baugewerbes standen Ende April und Anfang Mai besonders im Augemerk der 23 Beamtinnen und Beamten der Präventionseinheiten Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Knapp 100 Baustellenobjekte untersuchten sie im Rahmen einer örtlichen Schwerpunktprüfung, die sich auf Unter- und Oberfranken erstreckte. Insgesamt wurden die vorherrschenden Arbeitsbedingungen und -gegebenheiten bei 96 Unternehmen und 249 Arbeitern näher betrachtet. Im Ergebnis stellten die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei 25 % der geprüften Unternehmen und 5 % der geprüften Arbeitnehmer Unregelmäßigkeiten fest. Die Prüfungen des Hauptzollamts Schweinfurt  brachten im Bereich Würzburg insbesondere neun Verdachtsfälle scheinselbständiger Bauarbeiter hervor.

Dabei wurden diese vermutlich als eigenständige Subunternehmer für Trockenbauarbeiten durch die Arbeitgeber engagiert, um deren Mindestlohn- und Sozialversicherungspflicht zu entgehen. Mit Vorlage einer Gewerbeanmeldung sollte dabei die Eigenschaft einer Selbstständigkeit noch bekräftigt werden. Scheinselbständigkeit besteht beispielsweise, wenn eine erwerbstätige Person als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten zählt oder in ein entsprechendes Arbeitsverhältnis eingebunden ist. Die Angaben und eingesehenen Unterlagen werden derzeit weiter ausgewertet, gegen die mutmaßlichen Arbeitgeber wird ermittelt. Durch die angebliche Selbständigkeit verfügten die osteuropäischen Bauarbeiter auch nicht über die erforderlichen Arbeitserlaubnisse für die ausgeübten Bautätigkeiten. Aufgrund der ausländerrechtlichen Verstöße mussten die Einsatzkräfte des Zolls unmittelbar entsprechende Bußgeldverfahren einleiten. In Umkreis von Bamberg wurde ein vermeintlich scheinselbständiger deutscher Bauarbeiter angetroffen, dessen Beschäftigungsverhältnis derzeit noch untersucht wird.

Als weitere Ergebnisse der örtlichen Schwerpunkprüfung ist ein Arbeitnehmer zu nennen, der im Verdacht steht, Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern in Form von Arbeitslosengeld ungerechtfertigt oder in unzutreffender Höhe bezogen zu haben. Der Zoll prüft auf Leistungsmissbrauch und -betrug.

Bei den Arbeitgebern erbrachten die Prüfungen in sieben Fällen Anhaltspunkte, dass Bauunternehmen ihren Arbeitern nicht den gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn bezahlt und so gegen Mindestlohnbestimmungen verstoßen haben sollen. Weitere Prüfungen und Ermittlungen des Zolls schließen sich an. Ferner besteht in zwei Fällen der Verdacht, dass Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialkasse Bau nicht oder nicht in richtiger Höhe abgeführt haben. In fünf Fällen kamen die geprüften Arbeitgeber der Pflicht zur Anmeldung ihrer Beschäftigten bei der Datenstelle des Rentenversicherungsträgers nicht nach.

Insgesamt wurden bereits ein Strafverfahren und zwölf Bußgeldverfahren eingeleitet. Weitere Informationen zu den Aufgaben der Bundesfinanzverwaltung und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erhalten Sie im Internet unter www.zoll.de.