Entsorgungs- und Baubetrieb teilt genauen Abfuhrtag mit
Stadt Bamberg
Die Stadt Bamberg holt demnächst wieder Sperrmüll ab. Diese Sperrmüllabfuhr ist kostenlos. Anmeldungen hierfür können ab sofort in der Infothek der Stadt Bamberg im Rathaus Maxplatz oder beim Entsorgungs- und Baubetrieb persönlich vorgenommen bzw. schriftlich (Anmeldekarten lagen dem Umweltkalendarium bei) an den Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg gerichtet werden (Margaretendamm 40, 96052 Bamberg, Fax: 87-7001, Internet: www.sperrmuell-bamberg.de). Telefonische Anmeldungen können nicht angenommen werden.
Die abzuholende Menge sollte angegeben werden, damit die Fahrzeuge entsprechend eingeteilt werden können. Die Antragsteller werden vom Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg rechtzeitig verständigt, an welchem Tag die Abfuhr erfolgt. Das Abfuhrgut muss am Abfuhrtag um 7 Uhr am Gehsteigrand bereitgestellt werden. Keinesfalls dürfen die Sperrmüllteile schon Tage vorher auf dem öffentlichen Straßengrund bereitgestellt werden.
Zu beachten ist:
Es wird nur Sperrgut aus Privathaushalten abgefahren. Unter Sperrgut sind Abfälle zu verstehen, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die bei der normalen Müllabfuhr üblichen Behälter passen und die nicht bei der Hausmüllabfuhr beseitigt werden können, also in der Hauptsache ausrangierte Möbel, Haushaltsgeräte und Ähnliches. Öltanks und Ölöfen müssen restlos leer sein und bei der Anmeldung angegeben werden. Zum Sperrmüll zählen somit nicht z.B. Altkleider, Kleinteile, Papier, Tapeten etc.
Elektronikschrott wird extra erfasst. Aus diesem Grund wird darum gebeten, Elektrogeräte wie z.B. Kühl-/Gefriergeräte, Waschmaschinen, Staubsauger, Toaster, Mixer, Bügeleisen, HiFi-Geräte, Radios, Fernseher, Monitore, Computer usw. getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitzustellen, um ein reibungsloses Aufladen zu ermöglichen. Die so erfassten Geräte werden sachgemäß zerlegt, die darin enthaltenen Wertstoffe verwertet und etwaige Schadstoffe wie Kondensatoren oder Ähnliches ordnungsgemäß entsorgt.
Außerdem werden nicht mitgenommen:
Bauschutt, Gebäude- oder Bauteile wie Fenster, Türen, Dachrinnen usw., Autoreifen, explosionsgefährliche Gegenstände, Chemikalien, Öle und Fette. Besonders bei ausrangierten Öltanks und Ölöfen ist darauf zu achten, dass diese restlos leer sein müssen. Außerdem werden Einzelteile mit einem Gewicht von über 50 kg oder solche, die wegen ihrer Größe nicht in die Einfüllöffnung des Pressmüllwagens passen, nicht mitgenommen. Die Abmessungen von 1,50 m x 2,00 m dürfen dabei nicht überschritten werden.
Weiterhin gilt zu beachten, dass Sperrmüll nur in haushaltsüblichen Mengen abgefahren wird. Entrümpelungen ganzer Wohnungen oder Häuser müssen in Eigenregie und zu Lasten des Abfallbesitzers durchgeführt werden. Nur bei Beachtung dieser Punkte kann eine reibungslose Haushaltssperrgutabfuhr gewährleistet werden.