Die Stadt weist auf Abbrennverbote für Feuerwerke am Domplatz und am Michelsberg hin
Viele Bamberger werden auch zum Jahresende 2012 wieder ein Silvesterfeuerwerk abbrennen wollen. Die Stadt Bamberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf dem Domplatz ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt.
Hier und auch in unmittelbarer Nähe anderer Kirchen sind weder Raketen noch Böller erlaubt. Solche Feuerwerkskörper, besonders wenn sie von minderer Qualität sind, erhöhen das Risiko erheblich, dass der historische Gebäudebestand in Brand geraten könnte. Ein Dachstuhlbrand in den eng bebauten Gassen der Altstadt könnte sich verheerend auswirken und wertvolles unter Schutz gestelltes Kulturgut vernichten – auch Personenschäden könnten unter diesen Umständen nicht ausgeschlossen werden. Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen. Oberbürgermeister Andreas Starke, Erzbischof Ludwig Schick und alle am Domplatz liegenden Kulturinstitutionen appellieren daher auch in diesem Jahr gemeinsam mit Polizei und Feuerwehr nachdrücklich an alle, die entsprechenden Regelungen zum Schutz des UNESCO-Welterbes zu beachten.
In der Vergangenheit war auch der Michelsberg ein beliebter Platz für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk. Um hier jedes Risiko auszuschließen, wird die Bürgerspitalstiftung wie bereits in den vergangenen Jahren den Zugang zum Michelsberg für die Öffentlichkeit sperren. Die Stiftung und die Stadt Bamberg bitten für diese Maßnahme, die sich sehr gut bewährt hat, um Verständnis.
Das Ordnungsamt weist ferner darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke) nur in der Zeit vom 29.12.2012 – 31.12.2012 und nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Raketen und Kracher dürfen nur in der Zeit vom 31.12.2012 bis zum 1.1.2013 abgebrannt werden. Minderjährigen Personen ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerken gänzlich verboten.
Und noch eine Bitte:
Wer das neue Jahr auf Plätzen Wiesen und Feldern begrüßen möchte, wird gebeten, die Hinterlassenschaften seiner privaten Feier auch selbst wieder wegzuräumen.