Ab 19. Januar 2013 gilt das Führerscheinpapier nur noch 15 Jahre

Stadt Bamberg informiert über Novelle der Führerscheinrichtlinie

Nicht wenige tragen noch immer die alte graue oder rosafarbene „Fahrlizenz“ in der Brieftasche – denn bisher waren die in Deutschland erworbenen Führerscheine ein Leben lang gültig. Dies wird sich allerdings künftig ändern, sowohl für alle, die ihren Führerschein ab Anfang nächsten Jahres neu bekommen, als auch für jene, die ihn bereits besitzen. Dies verlangt die 3. EG-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) die zum 19. Januar 2013 mit der sechsten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vollständig in das nationale Fahrerlaubnisrecht umgesetzt wird.

Ab dem 19. Januar 2013 dürfen nur noch Kartenführerscheine des neuen Musters ausgehändigt werden. Die Gültigkeit dieser neuen Kartenführerscheine ist auf 15 Jahre befristet. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis spätestens 19. Januar 2033 umzutauschen, wofür auch Gebühren anfallen. Ein Gesundheitscheck oder erneute Fahrprüfungen werden nach derzeitigem Rechtsstand nicht verlangt. Mit dieser Neuregelung soll u.a. sichergestellt werden, dass Name und Passfoto auf dem Dokument auf dem neuesten Stand sind.

Neben der Einführung eines Ablaufdatums werden auch die Führerscheinklassen EU-weit vereinheitlicht. Dadurch gibt es ab dem 19. Januar 2013 für Führerscheinneulinge einige Änderungen in den bereits bestehenden Fahrerlaubnisklassen (z.B. Anhebung des Mindestalters für Fahrzeuge der Klassen C und CE, Einführung der Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B für Fahrzeugkombinationen mit einem Anhänger über 750 kg). Des Weiteren werden auch zwei neue Fahrerlaubnisklassen AM (ersetzt die Klassen M und S) und A2 (ersetzt die bisherige Klasse „A beschränkt“) eingeführt. Bei den Führerscheinen, die noch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bleibt die erteilte Fahrerlaubnis im bisher geltenden Umfang erhalten.

Mehr Informationen gibt es unter: www.stadt.bamberg.de/Führerscheinstelle und beim Bundesverkehrsministerium.